ANHANG Allgemeine Anforderungen an das Abwassermanagement
Nach den Bestimmungen des § 2 Abs. 2 des Gesetzes über den Umweltschutz 2020 sind allgemeine Anforderungen an die Abwasserbewirtschaftung wie folgt festgelegt:
- Abwasser muss gesammelt und behandelt werden, um umwelttechnische Standards zu erfüllen, bevor sie in die Aufnahmequellen entladen werden;
- Abwasser wird ermutigt, wiederverwendet zu werden, wenn es den Anforderungen des Umweltschutzes und der Wassernutzung entspricht;
- Abwasser mit gefährlichen Umweltparametern, die über vorgegebene Grenzwerte hinausgehen, muss gemäß den Vorschriften für die gefährliche Abfallbewirtschaftung verwaltet werden;
- Die Ableitung von behandeltem Abwasser in die Umwelt muss gemäß den Bestimmungen des Umweltschutzgesetzes entsprechend der Tragfähigkeit der Aufnahmeumgebung verwaltet werden.
2. Regelungen zur Abwasserbewirtschaftung
Gemäß § 1 Abs. 1 Abs. 3 des Dekrets 45/2022/ND-CP ist die Abwasserentsorgung in die Umwelt ein Akt von Personen und Organisationen, die Abwasser in Boden, Grundwasser, Oberflächenwasser und Meerwasser in und außerhalb von Betrieben, konzentrierte Produktion, Unternehmen und Dienstleistungen entladen.
Gemäß § 5 Kapitel VI des Gesetzes über den Umweltschutz 2020 umfassen die Vorschriften über die Abwasserbewirtschaftung:
3. Abwassersammlung und -behandlung
Gemäß Artikel 86 des Gesetzes über den Umweltschutz 2020 gelten die Bestimmungen über die Abwassererhebung und -behandlung wie folgt:
- Neue städtische Gebiete, konzentrierte Wohngebiete; Produktion, Unternehmen, Dienstleistungsbetriebe, konzentrierte Produktion, Geschäfts-, Dienstleistungs- und Industriecluster müssen ein Abwasserentnahme- und -behandlungssystem haben, das von der Regenwasserentwässerung getrennt ist, ausgenommen Sonderfälle, die von der Regierung vorgeschrieben werden.
- Die Bewirtschaftung von Abwasser in städtischen und konzentrierten Wohngebieten wird wie folgt geregelt:
- Inländisches Abwasser aus Organisationen und Haushalten muss gesammelt und mit dem Abwassersammel- und -behandlungssystem verbunden werden;
- Abwasser, das aus Produktions-, Geschäfts- und Dienstleistungstätigkeiten in städtischen Gebieten erzeugt wird, muss gesammelt und vorläufig behandelt werden, bevor sie mit dem städtischen Abwasserentsorgungs- und -behandlungssystem verbunden sind; Abwasser nach vorniger Behandlung muss den Vorschriften der städtischen Gebiete, der konzentrierten Wohngebiete oder der örtlichen Behörden entsprechen;
- Abwasser, das aus Produktions-, Geschäfts- und Dienstleistungstätigkeiten in städtischen Gebieten ohne zentralisierte Abwasserbehandlungseinrichtungen erzeugt wird, muss gesammelt und behandelt werden, um den Umweltschutzanforderungen gerecht zu werden, bevor sie in die Quellen entladen werden.
- Das Abwassermanagement aus Produktions-, Betriebs- und Servicetätigkeiten wird wie folgt geregelt:
- Abwasser aus Produktions-, Geschäfts- und Dienstleistungsbetrieben in konzentrierten Produktions-, Geschäfts- und Dienstleistungsbereichen und Industrieclustern müssen gesammelt und vorläufig behandelt werden, bevor sie mit dem industriellen Abwasserentnahme- und -behandlungssystem gemäß den Anforderungen des Investors im Bau von konzentrierten Produktions-, Geschäfts- und Dienstleistungsbereichen und Industrieclustern verbunden werden, um sicherzustellen, dass Abwasser auf den Umweltschutzanforderungen behandelt werden muss;
- Abwasser aus Produktions-, Geschäfts- und Dienstleistungsbetrieben außerhalb städtischer Gebiete, konzentrierte Wohngebiete, konzentrierte Produktions-, Geschäfts- und Dienstleistungsgebiete sowie industrielle Cluster, die nicht mit dem Abwassersammel- und Behandlungssystem verbunden werden können, müssen gesammelt und behandelt werden, um den Umweltschutzanforderungen gerecht zu werden, bevor sie in empfangende Quellen abgeführt werden.
- Inländisches Abwasser, das aus Organisationen und Haushalten in nicht konzentrierten Wohngebieten erzeugt wird, muss vor Ort gesammelt und behandelt werden, um den Umweltschutzanforderungen gerecht zu werden, bevor sie in die Aufnahme von Quellen entladen werden.
- Der Volksausschuss auf Provinzebene hat folgende Aufgaben:
- Investitionen und Förderung von Investitionen in den Bau von städtischen Abwasserentsorgungs- und -behandlungssystemen und konzentrierten Wohngebieten in dem Gebiet unter der Investitionsverantwortung des Staates nach den gesetzlichen Bestimmungen;
- Einen Fahrplan für Landzuweisungs-, Investitions- oder Investitionsanreize für den Bau städtischer Abwasserentsorgungs- und -behandlungssysteme und konzentrierter Wohngebiete in Fällen, in denen kein Abwasserentsorgungs- und -behandlungssystem besteht;
- Bereitstellung eines Fahrplans und Unterstützungskonzepts für Organisationen und Haushalte in städtischen Gebieten und konzentrierten Wohngebieten, um Arbeiten zu errichten und vor Ort Abwasseraufbereitungsanlagen zu installieren, die Umweltschutzanforderungen erfüllen, bevor sie in die Aufnahme von Quellen gelangen, wenn es nicht möglich ist, Landfonds für den Bau von Abwasserentnahme- und -behandlungssystemen in städtischen Gebieten und konzentrierte Wohngebiete zu arrangieren, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes über Umweltschutz 2020 entstanden sind;
- Stellen Sie einen Fahrplan für die Umsetzung und Politik zur Unterstützung der Sammlung und Vor-Ort-Behandlung von Hausabwasser aus Organisationen und Haushalten in nicht konzentrierten Wohngebieten aus.
- Der Minister für Natürliche Ressourcen und Umwelt berät Technologie und Techniken für die Vor-Ort-Abwasserbehandlung.
- Der Bauminister bietet Leitlinien für technische Infrastrukturarbeiten zur Sammlung und Entwässerung von Abwasser in städtischen Gebieten und konzentrierten Wohngebieten gemäß Artikel 86 des Gesetzes über den Umweltschutz 2020.
4. Abwasserbehandlungssystem:
Gemäß Artikel 87 des Gesetzes über den Umweltschutz 2020 gelten die Vorschriften für Abwasserbehandlungssysteme wie folgt:
- Abwasserbehandlungssystem muss folgende Anforderungen erfüllen:
- Für die Art und Eigenschaften des zu behandelnden Abwassers geeignete Technologie;
- Die Kapazität des Wasseraufbereitungssystems muss für die maximal erzeugte Abwassermenge geeignet sein;
- Abwasserbehandlung erfüllt die Anforderungen an den Umweltschutz;
- Betrieb von Kläranlagen nach technischen Verfahren;
- Es muss ein Plan zur Vermeidung und Reaktion auf Umwelteinflüsse im Abwasserbehandlungssystem vorgesehen sein, der klare Koordinaten, Zeichen und Symbole aufweist, die für die Inspektion und Überwachung der Entladung geeignet sind.
- Die Abwasserbehandlungssysteme müssen nach den Rechtsvorschriften über die Feststoffableitung verwaltet werden; Schlämme mit gefährlichen Elementen, die über die vorgeschriebenen Schwellenwerte hinausgehen, müssen nach den Vorschriften über die Gefahrenableitung verwaltet werden.