Clubs · Oct 24, 2024 · 2 Min. Lesezeit
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Dieser Artikel enthält detaillierte Informationen zu den Fällen, in denen vietnamesischen Staatsbürgern, die im Ausland leben oder arbeiten, möglicherweise kein Pass ausgestellt wird. Dies ist wichtig für im Ausland lebende Vietnamesen, um die Vorschriften zu verstehen und unnötige Komplikationen zu vermeiden. Der Artikel erläutert die Gründe für die Passverweigerung und gibt Hinweise zu den notwendigen Schritten zur Lösung dieser Probleme.
Basierend auf den Bestimmungen von Artikel 21 des Gesetzes über Ein- und Ausreise, Transit und Aufenthalt vietnamesischer Staatsbürger 2019 wird vietnamesischen Staatsbürgern, auf die eine der folgenden Bedingungen zutrifft, kein Reisepass ausgestellt:
(1) Wer einer Verwaltungsstrafe wegen folgender Verstöße nicht nachgekommen ist:
- Vorsätzliche Angabe falscher Daten zum Zweck der Erlangung, Verlängerung, Wiederherstellung oder Meldung des Verlusts von Ein- und Ausreisedokumenten.
- Fälschung oder Verwendung gefälschter Ein- und Ausreisedokumente für die Ausreise, die Einreise oder den Aufenthalt in einem fremden Land.
- Geben, Empfangen, Kaufen, Verkaufen, Ausleihen, Verleihen, Mieten, Verpfänden, Pfandnehmen von Ein- und Ausreisedokumenten; Beschädigen, Löschen, Reparieren von Ein- und Ausreisedokumenten.
- Verstöße gegen die Vorschriften für Ein- und Ausreisedokumente, Schädigungen des Rufs oder der Interessen des Staates.
- Missbrauch der Ausreise oder Einreise zur Beeinträchtigung der nationalen Sicherheit, Ordnung und sozialen Sicherheit Vietnams sowie der legitimen Rechte und Interessen von Behörden, Organisationen oder Einzelpersonen.
- Illegale Ausreise oder Einreise; Organisation, Vermittlung, Unterstützung, Beherbergung, Verheimlichung oder Ermöglichung der illegalen Ausreise oder Einreise anderer; Überschreiten nationaler Grenzen ohne Einhaltung der Vorschriften.
- Behinderung oder Widerstand gegenüber Beamten, die für die Ausstellung von Ein- und Ausreisedokumenten oder für die Kontrolle der Ein- und Ausreise zuständig sind.

(2) Bei Personen, denen die Ausreise vorübergehend verweigert wird, stimmt der Minister für öffentliche Sicherheit, außer in besonderen Fällen, der Entscheidung über die vorübergehende Ausreiseverweigerung zu und gestattet den Personen, die an der Ausreise verweigert werden, die Ausreise aus dem Land.
(3) In Fällen aus Gründen der nationalen Verteidigung und Sicherheit, die vom Minister für Nationale Verteidigung bzw. vom Minister für öffentliche Sicherheit entschieden werden.
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