Clubs · Nov 27, 2024 · 4 Min. Lesezeit
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Die Lösung von Markenbeschwerden ist entscheidend für den Schutz der Rechte an geistigem Eigentum in Vietnam. Dieser Prozess beinhaltet mehrere Schritte von der Einreichung einer Beschwerde, inhaltliche Prüfung, bis zur endgültigen Entscheidung. Dieser Artikel bietet einen detaillierten Leitfaden für jeden Schritt des Markenbeschwerdeauflösungsprozesses und hilft Ihnen, besser zu verstehen, wie Sie Ihre Rechte in einem wettbewerbsorientierten Geschäftsumfeld schützen können.
a) Innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Beschwerde muss die für die Beschwerde zuständige Person die Beschwerde nach Formerfordernissen prüfen und dem Beschwerdeführer eine schriftliche Mitteilung über die Beschwerde erteilen. Ob der Antrag angenommen wird oder nicht, einschließlich des Datums der Annahme der Anmeldung oder eindeutig den Grund für die Nichtannahme der Anmeldung.
b) Die Beschwerde wird nicht akzeptiert, wenn sie in einen der folgenden Fälle fällt:
i) Gegenstand der Beschwerde sind nicht die amtlichen Entscheidungen oder Bekanntmachungen gemäß Abschnitt 2, Artikel 35 der Kreisnummer. 23/2023/TT-BKKN;
ii) Die angefochtene Entscheidung, Mitteilung oder Maßnahme steht nicht unmittelbar im Zusammenhang mit den berechtigten Rechten und Interessen des Beschwerdeführers;
iii) Die Beschwerde wird nicht gemäß den Bestimmungen von Abschnitt 2, Artikel 36 des Rundschreibens 23/2023/TT-BKKN eingereicht;
iv) Die Beschwerde wird außerhalb der vorgeschriebenen Verjährungsfrist eingereicht, mit Ausnahme der in den Abschnitten 3 und 4 genannten Fälle, Artikel 15 des Dekrets Nr. 65/2023/ND-CP;
v) Die Beschwerde hat eine Entscheidung zur Lösung der zweiten Beschwerde;
vi) Die Beschwerde wurde vom Gerichtshof angenommen oder durch ein Urteil oder eine Entscheidung des Gerichtshofs entschieden, es sei denn, es liegt eine Entscheidung vor, mit der die Abwicklung der Verwaltungssache durch den Gerichtshof ausgesetzt wird;
vii) Der Beschwerdeführer beschwert sich nach Ablauf der Frist von 30 Tagen ab dem Zeitpunkt der Entscheidung, die Abwicklung der Beschwerde gemäß Artikel 10 und Absatz 8, Artikel 11 des Beschwerdegesetzes auszusetzen;
viii) Die Beschwerde enthält keine Angaben zu den rechtswidrigen Elementen der angefochtenen Entscheidung, Mitteilung oder Handlung und beantragt nur Änderungen und Ergänzungen der Beschwerde, die Gegenstand dieser Entscheidung oder Mitteilung ist.
(ix) Beschwerden gegen Bekanntmachungen, Verwaltungsentscheidungen und Handlungen im Zusammenhang mit gewerblichen Schutzrechten im Rahmen staatlicher Geheimnisse.
c) Bezahlt der Beschwerdeführer die Bewertungsgebühr nicht in Fällen, in denen eine Neubewertung erforderlich ist, um die Beschwerde gemäß der in Ziffer ii Punkt a dieser Klausel genannten Bekanntmachung über die Annahme der Beschwerdeabwicklung zu lösen, werden die Beschwerdebeschwerden auf der Grundlage von Unterlagen in der Akte gelöst.
a) Bei akzeptierten Beschwerden teilt die Person, die befugt ist, die Beschwerde zu lösen, der Person schriftlich den Inhalt der Beschwerde mit unmittelbar verwandten Rechten und Interessen ("relevante Partei") mit und druckt die Beschwerde aus. Festlegung einer Frist von 01 Monaten ab dem Tag der Mitteilung an diese Person, um ihre Stellungnahme abzugeben.
b) Relevante Parteien haben das Recht, innerhalb der unter Buchstabe a genannten Frist Informationen und Beweise vorzulegen, um ihre Argumente nachzuweisen. Die Person, die befugt ist, die Beschwerde zu lösen, ist für die Überprüfung der Informationen und Beweise verantwortlich. bei Beschwerden.
c) Die Person, die die Beschwerde löst, teilt den Inhalt der Stellungnahmen der betreffenden Parteien schriftlich mit und legt eine Frist von 02 Monaten ab dem Datum der Mitteilung fest, an dem der Beschwerdeführer auf die Stellungnahmen der betroffenen Parteien reagiert hat;
d) Hat eine Partei am Ende der gesetzten Frist keine Stellungnahme, so wird die Beschwerde auf der Grundlage der in der Beschwerde enthaltenen Unterlagen, einschließlich der Dokumente, die die Stellungnahme der anderen Partei zum Ausdruck bringen, gelöst.
3.3. Entscheidung zur Beschwerdebewältigung
a) Auf der Grundlage der Argumente und Beweise des Beschwerdeführers und der damit verbundenen Parteien muss die Person, die befugt ist, die Beschwerde zu lösen, innerhalb der Frist für die Lösung der Beschwerde gemäß den Rechtsvorschriften über Beschwerden eine Entscheidung treffen. Beschwerde.
b) Vor der Entscheidung über die Lösung der Beschwerde teilt die Person, die befugt ist, die Beschwerde zu lösen, dem Beschwerdeführer und den damit verbundenen Parteien die Argumente und Beweise der anderen Partei mit, die zur Lösung der Beschwerde verwendet wurden, sowie den Schluss der Beschwerdebeschwerde mit.
c) Die Entscheidung zur Beschwerdebewältigung muss den Inhalt nach den Rechtsvorschriften über Beschwerden enthalten.
3.4. Ankündigung
Die Beschwerdeabwicklungsentscheidung wird innerhalb von 15 Tagen nach Unterzeichnung der Entscheidung auf dem elektronischen Informationsportal der Beschwerdeabwicklungsstelle und dem Amtsblatt für gewerbliches Eigentum veröffentlicht.
3.5 Auswirkungen der Beschwerdeabwicklungsentscheidung
a) Die Entscheidung, die erste Beschwerde des Direktors des Nationalen Amtes für geistiges Eigentum zu lösen, wird nach 30 Tagen ab dem Tag der Unterzeichnung wirksam, wenn der Beschwerdeführer keine zweite Beschwerde erhebt; für abgelegene und abgelegene Gebiete mit Schwierigkeiten beim Reisen kann die Frist länger sein, darf jedoch 45 Tage nicht überschreiten;
b) Die Entscheidung, die zweite Beschwerde des Ministers für Wissenschaft und Technologie zu lösen, tritt 30 Tage nach dem Tag der Unterzeichnung in Kraft; für abgelegene und abgelegene Gebiete mit Reiseschwierigkeiten kann die Frist länger sein, darf jedoch 45 Tage nicht überschreiten.
[Artikel 27 des Beschwerdegesetzes; Artikel 119a.1 Geistiges Eigentumsrecht; Artikel 38, Artikel 39, Artikel 40 Rundschreiben 23/2023/TT-BKKN]
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