Clubs · Nov 27, 2024 · 3 Min. Lesezeit
Speichern
Teilen
Keep reading
authentifiziert durch
Clubs · Nov 27, 2024 · 3 Min. Lesezeit
Speichern
Teilen
Keep reading

iGuide Stories
Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen ist entscheidend für die Sicherung von Geschäftsinformationen und Wettbewerbsvorteilen. In Vietnam bieten aktuelle Rechtsvorschriften detaillierte Leitlinien zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen, von Definitionen, Schutzbedingungen bis hin zu Verstößen. Das Verständnis dieser Vorschriften hilft Unternehmen, wichtige Informationen zu schützen und einen Wettbewerbsvorteil auf dem Markt zu erhalten. Dieser Artikel enthält detaillierte Informationen über handelsgeheime Schutzbestimmungen in Vietnam.
Ein Geschäftsgeheimnis sind Informationen aus finanziellen und intellektuellen Anlagetätigkeiten, die nicht offengelegt wurden und in Unternehmen verwendet werden können.
(gemäß Paragraph 23, Artikel 4 des Gesetzes über geistiges Eigentum 2005 (überarbeitet und ergänzt 2009))
Der Inhaber eines Geschäftsgeheimnisses ist eine Organisation oder Person, die rechtlich ein Geschäftsgeheimnis erhält und dieses Geschäftsgeheimnis vertraulich behandelt.
Die Geschäftsgeheimnisse, die die angeheuerte Partei oder die Partei, die die übertragenen Aufgaben erfüllt, bei der Ausführung der angeheuerten oder zugewiesenen Arbeit erwirbt, sind Eigentum der Mietpartei oder der zuordnenden Partei, sofern nicht anders von den Parteien vereinbart.
(gemäß Ziffer 3, Artikel 121 des Gesetzes über geistiges Eigentum 2005 (überarbeitet und ergänzt 2009))
Gemäß Artikel 85 des Gesetzes über geistiges Eigentum 2005 (überarbeitet und ergänzt 2009) können folgende vertrauliche Informationen nicht als Geschäftsgeheimnisse geschützt werden:
- Geheimnisse über Identität.
- Geheimnisse über staatliches Management.
- Geheimnisse über nationale Verteidigung und Sicherheit.
- Sonstige vertrauliche Informationen, die nicht mit dem Geschäft zusammenhängen.
Gemäß Artikel 84 des Gesetzes über geistiges Eigentum 2005 (überarbeitet und ergänzt 2009) über allgemeine Bedingungen für geschützte Geschäftsgeheimnisse:
- Es ist nicht allgemein bekannt und ist nicht leicht erworben.
- Wenn es im Geschäft verwendet wird, wird es dem Inhaber eines Geschäftsgeheimnisses einen Vorteil gegenüber jemandem geben, der dieses Geschäftsgeheimnis nicht hält oder nutzt.
- Vom Eigentümer mit notwendigen Maßnahmen vertraulich behandelt werden, damit das Geschäftsgeheimnis nicht offengelegt wird und nicht leicht zugänglich ist.
Die Verwendung von Geschäftsgeheimnissen erfolgt durch Handlungen gemäß Abschnitt 4, Artikel 124 Geistiges Eigentum 2005 (überarbeitet und ergänzt 2009) wie folgt:
- Anwendung von Geschäftsgeheimnissen, um Produkte zu produzieren, Dienstleistungen zu erbringen und Waren zu handeln.
- Verkauf, Werbung zum Verkauf, Lagerung zum Verkauf, Einfuhr von Produkten durch Anwendung von Geschäftsgeheimnissen hergestellt.
Der Inhaber eines Geschäftsgeheimnisses und die Organisation oder Einzelperson, die das Recht auf Nutzung des Geschäftsgeheimnisses gewährt hat, haben das Recht, anderen die Verwendung des Geschäftsgeheimnisses zu untersagen, wenn diese Verwendung nicht in folgende Fälle fällt:
- Entschlüsselung oder Verwendung von Geschäftsgeheimnissen, die ohne Kenntnis und ohne Verpflichtung erlangt wurden, zu wissen, dass Geschäftsgeheimnisse von anderen illegal erlangt wurden.
- Offenlegung vertraulicher Daten zum Schutz der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen von Abschnitt 1, Artikel 128 Gesetz über geistiges Eigentum 2005 (überarbeitet und ergänzt 2009).
- Die Verwendung vertraulicher Daten gemäß Artikel 128 des Gesetzes über geistiges Eigentum 2005 (überarbeitet und ergänzt 2009) ist nicht für kommerzielle Zwecke bestimmt.
- Disclosing und Verwendung unabhängig erstellt Geschäftsgeheimnisse.
- das Verschließen und Verwenden von Geschäftsgeheimnissen, die durch die Analyse und Bewertung gesetzlich verteilter Produkte entstehen, sofern der Analyst oder Evaluator keine andere Vereinbarung mit dem Geschäftsgeheimnisinhaber oder einer anderen Person hat. Verkauf.
(gemäß den Ziffern 1 und 3, Artikel 125 des Gesetzes über geistiges Eigentum 2005 (überarbeitet und ergänzt 2009))
Melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen. Anmelden
Seien Sie der Erste, der kommentiert.
Kuratieren
Zum Kuratieren anmelden
Auf diese Geschichte reagieren