Clubs · Dec 10, 2024 · 6 Min. Lesezeit
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Bei der Unterzeichnung eines Dienstleistungsvertrags mit einem ausländischen Unternehmen ist die Steuerberechnung ein wichtiger Faktor, der sorgfältig betrachtet werden muss. Unternehmen müssen die Vorschriften über Steuersätze, Mehrwertsteuer und andere Steuern verstehen, um die Einhaltung des vietnamesischen Rechts zu gewährleisten. Dieser Artikel enthält detaillierte Anweisungen und wichtige Hinweise, damit Unternehmen die richtigen Verfahren verfolgen und rechtliche Risiken vermeiden können.
Gemäß Circular No. 103/2014/TT-BTC vom 6. August 2014 des Finanzministers führt die Umsetzung von Steuerpflichten für ausländische Organisationen und Einzelpersonen, die in Vietnam Geschäfte machen oder Einkommen in Vietnam haben:
In Artikel 1 Absatz 1 sind die Anwendungsbereiche festgelegt:
"Die Orientierung in diesem Kreis gilt für folgende Themen (außer für die in Artikel 2 Kapitel I genannten Fälle):
ANHANG Auslandsunternehmen mit oder ohne Dauerbetrieb in Vietnam; ausländische Geschäftspersonen, die in Vietnam ansässig sind oder nicht in Vietnam ansässig sind (nachfolgend als ausländische Vertragspartner, ausländische Subunternehmer bezeichnet), die in Vietnam tätig sind oder auf der Grundlage von Verträgen, Vereinbarungen oder Verpflichtungen zwischen ausländischen Vertragspartnern und vietnamesischen Organisationen oder Personen oder zwischen ausländischen Vertragspartnern und ausländischen Vertragspartnern Einkommen aus Vietnam haben, einen Teil der Arbeit des Vertragsnehmers zu leisten...".
In Artikel 6 sind die unter der Mehrwertsteuer fallenden Themen aufgeführt:
"Artikel 6. Vorbehaltlich der Mehrwertsteuer
"1. Dienstleistungen oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit Waren, die der Mehrwertsteuer unterliegen, die von ausländischen Auftragnehmern und ausländischen Subunternehmern auf der Grundlage von Vertragspartnern und Subunternehmerverträgen, die für Produktion, Handel und Verbrauch in Vietnam verwendet werden (ausgenommen in den in Artikel 2 Kapitel I genannten Fällen), einschließlich:
- Dienstleistungen oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit Waren, die der Mehrwertsteuer unterliegen, die von ausländischen Vertragsnehmern und ausländischen Vertragspartnern in Vietnam erbracht und in Vietnam verzehrt werden;
- Dienstleistungen oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit Waren, die der Mehrwertsteuer unterliegen, die von ausländischen Vertragspartnern und ausländischen Vertragspartnern außerhalb Vietnams erbracht und in Vietnam verzehrt werden...".
In Artikel 7 sind Einkommen, die der Körperschaftsteuer unterliegen, festgelegt:
"1. Das steuerpflichtige Einkommen ausländischer Auftragnehmer und ausländischer Subunternehmer ist Einkommen aus Tätigkeiten der Lieferung und Verteilung von Gütern; Erbringung von Dienstleistungen und Dienstleistungen, die mit Gütern in Vietnam auf der Grundlage von Vertragsverträgen und Subunternehmerverträgen verbunden sind (ausgenommen in den in Artikel 2 Kapitel I genannten Fällen).
In Artikel 8 sind die Anwendungsbedingungen festgelegt.
In Artikel 11 sind die Bedingungen für die Anwendung der Mehrwertsteuer und der CIT-Zahlung nach der auf den Einnahmen berechneten Ratemethode (als direkte Methode bezeichnet) festgelegt:
"Wenn ein ausländischer Auftragnehmer oder ausländischer Subunternehmer eine der in Artikel 8 Absatz 2 Kapitel II genannten Bedingungen nicht erfüllt, zahlt die vietnamesische Partei im Auftrag des ausländischen Auftragnehmers oder ausländischen Subunternehmers gemäß den Anweisungen in Artikel 12 und Artikel 13, Abschnitt 3, Kapitel II."
In Artikel 12 ist die Mehrwertsteuer wie folgt festgelegt:
"1. MwSt.-Einnahmen
... 2. Prozentsatz zur Berechnung der Umsatzsteuer:
a) Prozentsatz zur Berechnung der Umsatzsteuer auf Geschäftsfelder:...“.
In Artikel 13 ist die Körperschaftsteuer wie folgt festgelegt:
"1. Einnahmen nach Körperschaftsteuer
... 2. Körperschaftsteuersatz (%) berechnet auf steuerpflichtige Einnahmen
a) Körperschaftsteuersatz (%) berechnet auf steuerpflichtigen Umsatz für Geschäftsbereiche:...“.
Gemäß Kreis Nr. 80/2021/TT-BTC vom 29. September 2021 des Finanzministers, der die Umsetzung einer Reihe von Artikeln des Gesetzes über die Steuerverwaltung und des Erlasses Nr. 126/2020/ND-CP vom 19. Oktober 2020 der Regierung leitet, die eine Reihe von Artikeln des Gesetzes über die Steuerverwaltung enthält:
In Artikel 76 Absatz 1 wird die direkte Steueranmeldung ausländischer Lieferanten festgelegt.
Absatz 1 enthält Artikel 77 Leitlinien für die Steuererklärung und die direkte Steuerberechnung ausländischer Lieferanten.
Artikel 78 sieht eine direkte Steuerzahlung ausländischer Anbieter vor.
In Artikel 79 wird die Zulassung zur Steuererklärung, Steuererklärung und Steuerzahlung in Vietnam von ausländischen Lieferanten festgelegt.
In Artikel 81 Absatz 1 werden die Verantwortlichkeiten von Organisationen und Einzelpersonen in Vietnam festgelegt, die an dem Erwerb von Waren und Dienstleistungen von ausländischen Lieferanten beteiligt sind:
"1. Organisationen, die nach dem vietnamesischen Recht gegründet und betrieben werden, Organisationen, die nach dem vietnamesischen Recht zugelassen sind, Waren und Dienstleistungen von ausländischen Lieferanten zu erwerben oder Waren zu vertreiben und Dienstleistungen im Auftrag von ausländischen Lieferanten zu erbringen, die sich nicht für Steuer registrieren, Steuer erklären und Steuer in Vietnam nach den Bestimmungen der Artikel 76, 77, 78 und 79 dieses Kreises zahlen, dann ist die Organisation Kauf von Waren und Dienstleistungen oder die Verteilung von Waren und Dienstleistungen im Auftrag von ausländischen Lieferanten zu erklären verpflichtet, 103/2014/TT-BTC vom 6. August 2014 des Finanzministeriums...".
Gemäß Circular No. 96/2015/TT-BTC vom 22. Juni 2015 des Finanzministeriums, das die Körperschaftsteuer im Dekret Nr. 12/2015/ND-CP vom 12. Februar 2015 der Regierung leitet.
In Artikel 4 zur Änderung und Ergänzung von Artikel 6 des Rundschreibens Nr. 78/2014/TT-BTC (geändert und ergänzt in Abschnitt 2, Artikel 6 des Rundschreibens Nr. 119/2014/TT-BTC und Artikel 1 des Rundschreibens Nr. 151/2014/TT-BTC) wie folgt:
"Artikel 6 Abziehbare und nicht abzugsfähige Ausgaben bei der Bestimmung des steuerpflichtigen Einkommens
ANHANG Außer den in Abschnitt 2 dieses Artikels genannten nicht abzugsfähigen Ausgaben dürfen die Unternehmen alle Kosten abziehen, wenn sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
a) Tatsächliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der Produktion und der Geschäftstätigkeit des Unternehmens.
b) Die Kosten haben nach den gesetzlichen Bestimmungen ausreichende Rechnungen und Rechtsdokumente.
c) Kosten, wenn eine Rechnung für den Kauf von Waren oder Dienstleistungen jedes Mal mit einem Wert von 20 Millionen VND oder mehr (Preis inkl. MwSt.) bei der Zahlung muss ein Zahlungsdokument ohne Bargeld haben.
Die Nichtzahlungsunterlagen werden gemäß den Bestimmungen der gesetzlichen Unterlagen über die Mehrwertsteuer vorgenommen.
Im Falle des Kaufs von Waren oder Dienstleistungen jedes Mal mit einem Wert von zwanzig Millionen VND oder mehr...".
Auf der Grundlage der vorstehenden Bestimmungen unterliegen im Prinzip ausländische Organisationen, ausländische Vertragspartner und Einkommen, die in Vietnam auf der Grundlage von Verträgen, Vereinbarungen oder Verpflichtungen zwischen ausländischen Vertragspartnern und vietnamesischen Organisationen und Einzelpersonen entstehen, Steuerpflichten nach dem Rundschreiben Nr. 103/2014/TT-BTC.
Für den Fall, dass sich ein ausländischer Auftragnehmer nach den Bestimmungen der Artikel 76, 77, 78 und 79 des Rundschreibens Nr. 80/2021/TT-BTC nicht für Steuer, Steuer und Steuer in Vietnam registriert, ist die Organisation verpflichtet, im Auftrag des ausländischen Auftragnehmers Waren und Dienstleistungen zu erwerben oder Waren und Dienstleistungen zu vertreiben, im Auftrag des ausländischen Auftragnehmers gemäß den Bestimmungen des Kreises Nr. 103/2014/TT-BTC.
Im Hinblick auf die MwSt.: Die Mehrwertsteuerpflichtigen werden nach den Bestimmungen des Absatzes 1, Artikel 6 des Rundschreibens Nr. 1 durchgeführt. 103/2014/TT-BTC. Der prozentuale Satz für die Berechnung der Mehrwertsteuer auf die Einnahmen wird gemäß den Bestimmungen des § 2 Abs. 103/2014/TT-BTC.
Zur Körperschaftsteuer: Das Ergebnis, das der Körperschaftsteuer unterliegt, wird gemäß den Bestimmungen des § 1 Abs. Der auf steuerpflichtige Einnahmen berechnete Prozentsatz der Körperschaftsteuer wird gemäß § 2 Abs. 2 § 13 Circular 103/2014/TT-BTC umgesetzt.
Die Kosten werden bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens Ihrer Gesellschaft in Abzug genommen, wenn sie die in Absatz 1 genannten Bedingungen erfüllen, Artikel 4 des Rundschreibens Nr. 96/2015/TT-BTC und nicht unter die Kosten fallen, die bei der Bestimmung des steuerpflichtigen Einkommens Ihrer Gesellschaft gemäß Abschnitt 2 Artikel 4 des Rundschreibens Nr. 96/2015/TT-BTC nicht absetzbar sind.
Für bestimmte Fälle wird Frau Linh aufgefordert, Dokumente im Zusammenhang mit dem Problem vorzulegen und die direkte Steuerbehörde für bestimmte Anweisungen zu kontaktieren.
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