Clubs · Oct 28, 2024 · 1 Min. Lesezeit
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Dieser Artikel enthält ausführliche Informationen zu den Normen, die Zulassungsbehörden für Arbeiten in engen Räumen einhalten müssen, sowie zu den Personen oder Organisationen, die zur Regulierung dieser Normen befugt sind. Informieren Sie sich über Sicherheits-, technische und rechtliche Anforderungen, um die Einhaltung der Zulassungsbestimmungen sicherzustellen. Diese Informationen helfen Zulassungsbehörden und verwandten Organisationen, ihre Verantwortung bei der Gewährleistung der Sicherheit am Arbeitsplatz zu verstehen.
Gemäß Abschnitt 2.1.1 von Unterabschnitt 2.1 Abschnitt 2 der nationalen technischen Normen zur Arbeitssicherheit bei Arbeiten in engen Räumen regelt der Minister für Arbeit, Invalidität und soziale Angelegenheiten mit dem Rundschreiben 29/2018/TT-BLĐTBXH die Verantwortlichkeiten der Arbeitgeber wie folgt:
„2.1.1. Pflichten des Arbeitgebers.
- Ernennung des Lizenzgebers, Delegierung des Lizenzgebers, Unterbrechung der Arbeiten bei Nichteinhaltung der Vorschriften zu Lizenzen für Arbeiten in engen Räumen oder bei Nichtgewährleistung der Sicherheit und Hygiene am Arbeitsplatz.
- Beauftragung von Personen zur Messung und Prüfung von Gasen in engen Räumen mit Sauerstoffmangelgefahr, giftigen Gasen, explosiven Gasen.
- Festlegung der Kompetenz und der Mindeststandards für folgende Positionen: Personal, das enge Räume betritt, Wächter für enge Räume, Personal für Gasmessungen und -prüfungen in engen Räumen, Vorgesetzte, Kommandanten, Lizenzgeber.
- Übernahme der Verantwortung für die Herausgabe von Sicherheits- und Hygieneverfahren bei der Durchführung von Arbeiten in engen Räumen und anderen Arbeitskontrollverfahren, falls dies notwendig ist, um die Sicherheit von Personen zu gewährleisten, die in engen Räumen arbeiten.
- Sicherstellen, dass Vorgesetzte, Kommandanten, Genehmigungsinhaber, Personen, die enge Räume betreten, und Wächter von engen Räumen in Arbeitssicherheit und Hygiene gemäß Abschnitt 4.2 dieser Norm geschult sind.
Daher werden die Anforderungen hinsichtlich der Kompetenz und der Mindeststandards für die Zulassung zum Arbeiten in engen Räumen vom Arbeitgeber geregelt.
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