Clubs · Dec 16, 2024 · 1 Min. Lesezeit
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Dieser Artikel enthält 07 Hauptthemen, die das Recht haben, Kreditinformationen in Vietnam auszunutzen. Zu diesen Themen gehören Finanzinstitute, Banken, Versicherungen, Kreditkartengesellschaften, staatliche Verwaltungsbehörden, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und individuelle Kunden. Das Verständnis dieser Themen hilft Ihnen zu verstehen, wie Kreditinformationen verwendet werden und Ihre persönlichen Rechte schützen.
Nach § 2 Abs. 3 Circular 03/2013/TT-NHNN sind Kreditinformationen über Kreditnehmer und Informationen im Zusammenhang mit Kreditnehmern an Kreditinstituten und ausländischen Banken.
Themen der Verwertung von Kreditinformationen umfassen:
(1) Staatliche Verwaltungsbehörden nutzen Kreditinformationsprodukte direkt, um professionelle Tätigkeiten der Inspektion, der Überwachung, der Untersuchung, der Strafverfolgung, der Prüfung, der Durchführung von Urteilen, der Untersuchung, der Sozialstatistik und anderer gesetzlich vorgeschriebener Zwecke zu bedienen.
(2) Einheiten unter der Staatsbank nutzen Kreditinformationsprodukte aus, um den staatlichen Verwaltungsanforderungen der Staatsbank zu dienen.
(3) Kreditinstitute und ausländische Banken nutzen Kreditinformationsdienste, um den Bedürfnissen der Kunden gerecht zu werden, die Schuldenrückzahlungsfähigkeit der Kunden, das Management von Kreditrisiken und andere Bankgeschäfte zu bewerten.
(4) Organisationen nutzen freiwillig Kreditinformationsdienste zum Zwecke der Kundenbewertung und anderer gesetzlich vorgeschriebener Zwecke.
(5) Geldgeber nutzen Kreditinformationsdienste, um Informationen über sich selbst zu überprüfen und anderen Zwecken zu dienen, wie gesetzlich vorgeschrieben.
(6) Zusätzlich zu den in den obigen Klauseln genannten Themen müssen Organisationen oder Einzelpersonen, die Kreditinformationen über Kreditnehmer nutzen, die schriftliche Zustimmung dieses Kunden haben.
(7) Ausländische Kreditinstitute dürfen Kreditinformationen über Unternehmen ausnutzen, einschließlich Informationen, die nach den Rechtsvorschriften auf der Grundlage von mit CIC unterzeichneten Vereinbarungs-, Kooperations- und Dienstleistungsverträgen öffentlich gemacht werden.
(Artikel 10 des Kreises 03/2013/TT-NHN, ergänzt unter Abschnitt 4, Artikel 1 des Kreises 27/2017/TT-NHN)
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