Clubs · Dec 12, 2024 · 2 Min. Lesezeit
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Dieser Artikel enthält detaillierte Informationen über die Rechte und Pflichten der Parteien im Einlagenvertrag. Es hilft den beteiligten Parteien, ihre Verantwortung zu verstehen, sicherzustellen, dass der Transaktionsprozess transparent und fair ist und die Interessen aller Beteiligten schützt.
Ein Wohnungsmietvertrag ist ein Zivilvertrag, nach dem der Vermieter verpflichtet ist, das Haus dem Mieter innerhalb der vereinbarten Frist zur Nutzung zu übergeben und der Mieter verpflichtet ist, wie vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben zu zahlen.
Die Parteien der Hinterlegung haben folgende Rechte und Pflichten:
Gemäß Artikel 38 des Erlasses 21/2021/N-CP sind die Rechte und Pflichten der Parteien in der Hinterlegung wie folgt:
- Der Einleger und die Escrow-Partei haben die Rechte und Pflichten:
+ Erfordern Sie den Depositenempfänger oder den Pfandempfänger, die Nutzung, Nutzung oder Einrichtung von zivilen Transaktionen mit dem hinterlegten Eigentum oder Pfandgrund zu stoppen; das hinterlegte Eigentum zu bewahren und zu halten, damit es nicht verliert oder Wertminderung;
+ Umtausch, Ablagerung von Vermögenswerten, Verpfändungen oder Ablagerungen, Verpfändung von Vermögenswerten in andere zivile Transaktionen im Falle einer Zustimmung des Ablagerungsempfängers oder Verpfändigers;
+ Bezahlen Sie den Einlagenempfänger und den Besicherungsempfänger angemessene Kosten für die Erhaltung und Aufrechterhaltung der Einlagen und Sicherheiten.
Angemessene Aufwendungen in diesem Punkt sind tatsächlich erforderlich und gesetzliche Aufwendungen zum Zeitpunkt der Zahlung, dass unter normalen Bedingungen der Einzahlungsempfänger oder der Escrow-Empfänger zahlen muss, um sicherzustellen, dass die Einlagen- oder Escrow-Eigenschaft nicht verloren, zerstört oder beschädigt ist;
+ die Registrierung des Eigentums oder die Erfüllung anderer gesetzlich vorgeschriebener Verpflichtungen, so dass der Einlagenempfänger oder der Besicherungsempfänger die in Nummer b Nummer 2 dieses Artikels genannte Einlagen- oder Sicherungseigenschaft besitzen kann;
+ Andere Rechte und Pflichten, die vom Zivilgesetzbuch oder anderen einschlägigen Gesetzen vereinbart oder vorgeschrieben sind.
- Ja. Der Einlagenempfänger und der Wettenempfänger haben die Rechte und Pflichten:
+ Bitten Sie den Einleger oder die Escrow-Partei, den Austausch, den Austausch oder die Errichtung anderer ziviler Transaktionen im Zusammenhang mit der Einlagerung oder der Escrow-Eigenschaft ohne die Zustimmung des Einlagenempfängers oder der Escrow-Partei zu beenden;
+ Besitzen Sie die Hinterlegungseigenschaft, falls der Einzahler die Verpflichtung zur Vertragserfüllung verletzt; besitzen Sie die Sicherheiteneigenschaft, falls die Leasingeigenschaft nicht mehr zur Verfügung steht, um an den Besicherungsempfänger zurückzukehren;
+ Vorbehalt und Aufrechterhaltung von hinterlegten Vermögenswerten und Zusagen;
+ Stellen Sie keine zivilen Transaktionen fest, nutzen oder nutzen Sie hinterlegte Vermögenswerte oder verpfändete Vermögenswerte ohne Zustimmung des Verwahrers oder Verpfänders;
+ Andere Rechte und Pflichten, die vom Zivilgesetzbuch oder anderen einschlägigen Gesetzen vereinbart oder vorgeschrieben sind.
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