Clubs · Oct 28, 2024 · 2 Min. Lesezeit
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Dieser Artikel enthält detaillierte Informationen darüber, welche Bereiche in der Zivilluftfahrt als Sperrgebiete gelten. Informieren Sie sich über Bereiche wie Flughäfen, Bereiche ohne Bewegungskontrolle und andere sensible Bereiche, in denen der Zugang aus Sicherheitsgründen eingeschränkt ist. Diese Informationen helfen Mitarbeitern und Passagieren, mehr über die Sicherheitsmaßnahmen in der Luftfahrt und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu erfahren, um die Sicherheit zu gewährleisten.
Gemäß Absatz 1, Artikel 31 des Rundschreibens Nr. 13/2019/TT-BGTVT müssen auf Grundlage der tatsächlichen Infrastruktur und der Aktivitäten der Zivilluftfahrt die folgenden Sperrgebiete eingerichtet werden:
- Passagierbereiche nach der Personen- und Gepäcksicherheitskontrolle vor dem Einsteigen in das Flugzeug (Quarantänebereich), der Bereich ab der Sicherheitskontrolle für internes Personal vor dem Betreten des Sperrbereichs innerhalb des Terminals;
- Flugzeugparkplätze, Rollwege, Start- und Landebahnen und andere Bereiche innerhalb des Flughafens (Flughafens);
- Gepäckabfertigungsbereiche, die vor der Verladung in das Flugzeug einer Luftsicherheitskontrolle unterzogen wurden (Gepäcksortierbereich);
- Transitpassagierbereiche, Warten auf Anschlussflüge (Transitbereich);
- Frachtabfertigungsbereiche, die einer Sicherheitskontrolle unterzogen wurden, um in das Flugzeug verladen zu werden (Frachtsortier-, Lager- und Ladebereiche);
- Gästehäuser für Charterflüge und Vorzugsflüge;
- Bereiche zur Gepäckabholung der Passagiere im Terminal;
- Bereiche für Wartung, Reparatur und Installation von Flugzeugen;
- Bereiche für Produktion, Verarbeitung und Versorgung mit Mahlzeiten;
- Treibstofflagerbereiche für Flugzeuge;
- Notrufzentralen für Luftfracht; Nationale Notrufzentralen für die Luftfahrt;
- Kontrollzentren für Langstreckenflüge, Zugangskontrolleinrichtungen, Zentren zur Flugverkehrsflusssteuerung;
- Kontrolltürme von Flughäfen, Stationen zur Nichtbewegungskontrolle, Flugbetriebsinformationsstationen;
- Stromversorgung des Flughafens, Wasserversorgungsstationen (außerhalb der zugangsbeschränkten Terminalbereiche des Flughafens);
- Bereiche von den Kontrollstellen für aufgegebenes Gepäck bis ins Terminal;
- Bereiche von Frachtkontrollstellen, die per Flugzeug ins Terminal bzw. Lager transportiert werden sollen;
- Installationsbereiche für die zentrale Steuerungsausrüstung der technischen Systeme von Terminals, Flughäfen, Gate-Zugangskontrolle, Terminal-Ein- und Ausgangsmanagement, Sicherheitsüberwachungsräume mit Kameras; Orte, an denen das Rundfunk- und Fernsehübertragungssystem von Flughäfen und Terminals untergebracht ist; Orte, an denen Serversysteme für den Flughafenbetrieb untergebracht sind.
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