Clubs · Dec 4, 2024 · 4 Min. Lesezeit
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Dieser Artikel enthält detaillierte Informationen darüber, ob ein Unternehmen bei der Erhöhung seines Charterkapitals eine Änderung des Charterkapitals registrieren muss. Darüber hinaus erklärt der Artikel auch die rechtlichen Konsequenzen, die auftreten können, wenn ein Unternehmen eine Änderung des Charterkapitals nach dem Gesetz nicht registriert. Das Verständnis und die Einhaltung dieser Vorschriften ist notwendig, um den rechtlichen Geschäftsbetrieb zu gewährleisten und rechtliche Risiken zu vermeiden.
Nach den Bestimmungen von Absatz 1 Artikel 112 des Unternehmensgesetzes 2020:
"Artikel 112. Kapital einer Aktiengesellschaft
ANHANG Das Charterkapital einer Aktiengesellschaft ist der Gesamtwert aller verkauften Aktienarten. Das Charterkapital einer Aktiengesellschaft bei der Registrierung für die Gründung eines Unternehmens ist der Gesamtwert aller Arten von Aktien, die zum Kauf angemeldet und in der Unternehmenscharta erfasst werden."
So ist das Charterkapital Ihres Unternehmens der Gesamtwert aller verkauften Aktien. Wenn sich das aktuelle Charterkapital im Vergleich zum Zeitpunkt der Registrierung geändert hat, muss Ihr Unternehmen eine Änderung des Charterkapitals in der Registrierungsbescheinigung registrieren.
Gemäß Artikel 51 des Dekrets 01/2021/ND-CP ist festgelegt, dass
"Artikel 51. Registrierung von Änderungen an Charterkapital, Kapitalbeitrag und Kapitalbeitragsquote
ANHANG Für den Fall, dass eine Aktiengesellschaft, eine Aktiengesellschaft oder ein Gesellschaftsregister zur Änderung ihres Charterkapitals ein Unterlagen über die Registrierung von Änderungen der Geschäftsregistrierungsinhalte an das Wirtschaftsregistrierungsbüro übermittelt, wenn das Unternehmen seinen Sitz hat. Das Dossier enthält folgende Dokumente:
a) Mitteilung über die Änderung der vom gesetzlichen Vertreter des Unternehmens unterzeichneten Inhalte der Registrierung;
b) Beschlüsse und Entscheidungen des Firmeninhabers für ein ein-gliedriges, beschränktes Haftungsunternehmen; Beschlüsse, Beschlüsse und Sitzungsprotokolle des Vorstands für ein Aktiengesellschaft mit zwei oder mehr Mitgliedern, ein Gesellschaftsunternehmen und der Generalversammlung einer Aktiengesellschaft zur Änderung des Charterkapitals;
c) Dokument der Investment Registration Authority zur Genehmigung des Kapitalbeitrags, des Aktienkaufs und des Kapitalbeitragskaufs ausländischer Investoren und ausländischer Wirtschaftsorganisationen in Fällen, in denen nach den Bestimmungen des Investitionsgesetzes Verfahren zur Registrierung von Kapitalbeitrag, Aktienkauf und Kapitalbeitragskauf durchgeführt werden müssen.
2. Für den Fall, dass sich das Unternehmen zur Änderung des Kapitalbeitrags, des Kapitalbeitragsverhältnisses von Mitgliedern eines Aktiengesellschafts mit zwei oder mehr Mitgliedern oder von allgemeinen Partnern einer allgemeinen Partnerschaft verpflichtet, legt das Unternehmen ein Dossier für die Registrierung von Änderungen der Geschäftsregistrierungsinhalte an das Business Registration Office, an dem das Unternehmen seinen Sitz hat, vor. Das Dossier enthält folgende Dokumente:
a) Mitteilung über die Änderung der vom gesetzlichen Vertreter des Unternehmens unterzeichneten Inhalte der Registrierung;
b) Mitgliederliste einer Aktiengesellschaft mit zwei oder mehr Mitgliedern; Mitgliederliste einer Partnerschaft, die keine Erklärungen von Kapitalgebern enthält. Die Listen müssen die Unterschriften der Mitglieder enthalten, deren Kapitalbeitrag sich geändert hat, und sind nicht verpflichtet, die Unterschriften der Mitglieder aufzunehmen, deren Kapitalbeitrag sich nicht geändert hat;
c) Überweisungsvertrag oder Dokumente, die den Abschluss der Übertragung im Falle der Übertragung des Kapitalbeitrags belegen; Spendevertrag bei der Abgabe des Kapitalbeitrags;
d) Dokument der Investment Registration Authority zur Genehmigung des Kapitalbeitrags, des Aktienkaufs und des Kapitalbeitragskaufs ausländischer Investoren und ausländischer Wirtschaftsorganisationen in Fällen, in denen nach den Bestimmungen des Investitionsgesetzes Verfahren zur Registrierung von Kapitalbeitrag, Aktienkauf und Kapitalbeitragskauf durchgeführt werden müssen.
3. Wenn die Hauptversammlung der Aktionäre das Angebot von Aktien zur Erhöhung des Charterkapitals billigt und dem Verwaltungsrat gleichzeitig die Verfahren zur Eintragung der Erhöhung des Charterkapitals nach Beendigung jedes Aktienverkaufs zuweist, muss das Dossier für die Eintragung des Charterkapitals die folgenden Unterlagen enthalten:
a) Auflösung und Kopie des Protokolls der Generalversammlung über das Angebot von Aktien zur Erhöhung des Charterkapitals, wobei die Anzahl der angebotenen Aktien und die Zuweisung des Verwaltungsrats klar angegeben ist, die Verfahren zur Eintragung der Erhöhung des Charterkapitals nach Ende jedes Aktienangebots durchzuführen;
b) Entschließung, Entscheidung und Kopie des Protokolls der Sitzung des Verwaltungsrats der gemeinsamen Aktiengesellschaft über die Registrierung der Erhöhung des Charterkapitals der Gesellschaft nach dem Ende jedes Aktienverkaufs.
4. Im Falle einer Kapitalreduktion muss das Unternehmen verpflichtet sein, nach der Kapitalreduktion die volle Zahlung von Schulden und anderen finanziellen Verpflichtungen zu gewährleisten. Sollte ein Aktiengesellschaft mit zwei oder mehr Mitgliedern sein Charterkapital gemäß den Bestimmungen in Punkt a und Punkt b, Ziffer 3, Artikel 68 des Unternehmensgesetzes reduziert werden, muss der Dossier für die Registrierung von Charter-Kapitalreduktion mit dem neuesten Finanzbericht zum Zeitpunkt der Entscheidung zur Verringerung des Charterkapitals einhergehen.
5. Nach Erhalt des Geschäftsregistrierungsdossiers stellt das Wirtschaftsregistrierungsbüro einen Empfänger aus, überprüft die Gültigkeit des Dossiers und gibt dem Unternehmen ein Business Registration Certificate aus."
- Mitteilung über die Änderung der vom gesetzlichen Vertreter des Unternehmens unterzeichneten Inhalte der Registrierung;
- Beschlüsse, Beschlüsse und Protokolle der Generalversammlung der Aktionäre für gemeinsame Aktiengesellschaften über die Änderung des Charterkapitals;
- Dokument der Investment Registration Authority zur Genehmigung des Kapitalbeitrags, des Aktienkaufs und des Kapitalbeteiligungskaufs ausländischer Investoren und ausländischer Wirtschaftsorganisationen in Fällen, in denen nach den Bestimmungen des Investitionsgesetzes Verfahren zur Kapitalbeteiligungsregistrierung, Aktienkauf und Kapitalbeteiligungskauf durchgeführt werden müssen.
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