Clubs · Dec 8, 2024 · 1 Min. Lesezeit
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Zivilstreitigkeiten mit ausländischen Elementen sind komplexe Fälle, die die Intervention des Volksgerichts erfordern, um die Rechte der beteiligten Parteien zu gewährleisten. Dieser Artikel wird ausführliche Anweisungen über den Prozess der Lösung dieser Streitigkeiten, von der Einreichung einer Klage, Sammeln von Beweisen für den Prozess. Dabei helfen die Parteien dabei, ihre Rechte und Pflichten im Prozess der Rechtsstreitigkeit besser zu verstehen und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Streitbeilegung fair und transparent ist.
Nach Ziffer 1, Ziffer 3, Artikel 35 des Zivilverfahrens 2015 Code:
ANHANG Der Volksgerichtshof des Bezirks hat die Befugnis, folgende Streitigkeiten in erster Instanz zu lösen:
- Zivil-, Ehe- und Familienstreitigkeiten gemäß den Artikeln 26 und 28 dieses Kodex, ausgenommen Streitigkeiten gemäß Ziffer 7, Artikel 26 dieses Kodex;
- Geschäfts- und Handelsstreitigkeiten gemäß Absatz 1, Artikel 30 dieses Kodex;
-Arbeitsstreitigkeiten gemäß Artikel 32 dieses Kodex.
3. Streitigkeiten und Forderungen nach Absatz 1 und Absatz 2 dieses Artikels, wenn sich die Parteien oder Vermögenswerte im Ausland befinden oder
der Vertreterin der Sozialistischen Republik Vietnam im Ausland, dem Gerichtshof oder einer zuständigen Behörde eines fremden Landes, das nicht unter die Zuständigkeit des Volksgerichts des Bezirks fällt, außer in dem in Abschnitt 4 dieses Artikels genannten Fall.
Artikel 37 des Zivilverfahrensgesetzbuchs 2015
Die Gerichte der Provinzen haben die Zuständigkeit, die folgenden Fälle in erster Instanz zu lösen:
Streitigkeiten über Zivil-, Ehe- und Familie, Wirtschaft, Handel und Arbeit nach den Artikeln 26, 28, 30 und 32 dieses Kodex, ausgenommen Streitigkeiten unter der Gerichtsbarkeit des Volksgerichts des Bezirks gemäß §§ 1 und Abs. 4, Artikel 35 dieses Kodex.
Nach den vorstehenden Bestimmungen sind Streitigkeiten über die Erbschaft des Eigentums eine der zivilen Streitigkeiten unter der Gerichtsbarkeit des Gerichts (Artikel 26 des Zivilprozessgesetzbuchs 2015). In diesem Fall liegt es jedoch aufgrund des ausländischen Elements unter der Gerichtsbarkeit des Volksgerichts.
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