Clubs · Nov 7, 2024 · 3 Min. Lesezeit
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Dieser Artikel hilft Ihnen zu verstehen, ob die Verhinderung des Besuchsrechts nach der Scheidung gegen vietnamesisches Recht verstößt. Von den durch das Gesetz geschützten Rechten bis hin zu den rechtlichen Konsequenzen, die sich aus einem Verstoß ergeben können, bietet der Artikel einen umfassenden Überblick zum Schutz der Rechte von Eltern und Kindern in Situationen nach der Scheidung.
Gemäß Artikel 58 des Ehe- und Familiengesetzes von 2014 sind die Rechte und Pflichten von Eltern und Kindern nach einer Scheidung in den Artikeln 81, 82, 83 und 84 des Ehe- und Familiengesetzes von 2014 wie folgt konkret festgelegt:
Das Recht und die Pflicht zur Betreuung, Pflege und Erziehung von Kindern nach einer Scheidung gemäß Artikel 81 des Ehe- und Familiengesetzes von 2014:
Artikel 81. Betreuung, Erziehung und Ausbildung von Kindern nach der Scheidung
1. Nach einer Scheidung haben die Eltern weiterhin das Recht und die Pflicht, minderjährige Kinder, Kinder, die geschäftsunfähig geworden sind oder nicht mehr arbeiten können und nicht über die Mittel verfügen, sich selbst zu versorgen, zu pflegen und zu erziehen, wie in diesem Gesetz, dem Bürgerlichen Gesetzbuch und anderen damit zusammenhängenden Gesetzen festgelegt.
2. Die Ehegatten einigen sich darüber, wer nach der Scheidung die unmittelbare Betreuung der Kinder übernimmt und welche Pflichten und Rechte jeder Partei in Bezug auf die Kinder hat. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet das Gericht, ob das Kind einem der Elternteile zugewiesen wird, wobei das Wohl des Kindes in jeder Hinsicht berücksichtigt wird. Wenn das Kind sieben Jahre oder älter ist, müssen die Wünsche des Kindes berücksichtigt werden.
3. Kinder im Alter unter 36 Monaten werden der Mutter zur unmittelbaren Pflege anvertraut, es sei denn, die Mutter ist nicht in der Lage, das Kind unmittelbar zu pflegen, zu ernähren oder zu erziehen, oder die Eltern haben eine andere Vereinbarung getroffen, die dem Wohl des Kindes dient.
* Wenn die Mutter sich nach der Scheidung nicht direkt um das Kind kümmert, sind die Rechte und Pflichten der Mutter in Artikel 82 des Ehe- und Familiengesetzes von 2014 wie folgt festgelegt:
- Ein Elternteil, der sich nicht direkt um das Kind kümmert, hat die Pflicht, das Recht des Kindes zu respektieren, bei der Betreuungsperson zu leben.
- Ein Elternteil, der die unmittelbare Betreuung des Kindes nicht wahrnimmt, hat die Pflicht, für den Unterhalt des Kindes zu sorgen.
- Nach einer Scheidung hat ein Elternteil, der sich nicht direkt um das Kind kümmert, das Recht und die Pflicht, das Kind ungehindert zu besuchen. Ein Elternteil, der sich nicht direkt um das Kind kümmert, darf sein Besuchsrecht nicht missbrauchen, um die Pflege, Erziehung und Ausbildung des Kindes zu behindern oder negativ zu beeinflussen. In diesem Fall hat der Betreuer das Recht, das Gericht zu ersuchen, das Besuchsrecht dieses Elternteils einzuschränken.
* Die Pflichten des Vaters als direkter Betreuer des Kindes gegenüber der Mutter, die nicht die direkte Betreuerin ist, sind in Artikel 83 des Ehe- und Familiengesetzes von 2014 wie folgt festgelegt:
- Ein Elternteil, der die direkte Betreuung des Kindes übernimmt, hat das Recht, von dem Elternteil, der nicht die direkte Betreuung übernimmt, die Erfüllung der in Artikel 82 des Gesetzes über Ehe und Familie von 2014 festgelegten Verpflichtungen zu verlangen. Er kann von dem Elternteil, der nicht die direkte Betreuung übernimmt, und dessen Familienmitgliedern verlangen, das Recht des Kindes auf Erziehung durch sie zu respektieren.
- Ein Elternteil, der die direkte Betreuungsperson des Kindes und seiner Familienangehörigen ist, sollte den Elternteil, der nicht die direkte Betreuungsperson ist, nicht bei Besuchen, Pflege, Erziehung und Ausbildung des Kindes behindern.
Aufgrund der oben genannten Bestimmungen haben Eltern daher nach einer Scheidung auch ohne Sorgerecht und -pflichten das Recht, minderjährige Kinder, geschäftsunfähige Kinder oder Kinder, die nicht mehr arbeiten können und nicht über die Mittel verfügen, sich selbst zu versorgen, mitzunehmen und abzuholen.
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