Clubs · Nov 26, 2024 · 2 Min. Lesezeit
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Bei Umweltschutzmaßnahmen sind mehrere Rechtsakte verboten, um negative Auswirkungen auf Ökosysteme und die menschliche Gesundheit zu verhindern. Dazu gehören die illegale Abfallbeseitigung, die Übernutzung der Ressourcen und die Zerstörung der natürlichen Umwelt. Das Gesetz sieht eindeutig Sanktionen für solche Verstöße vor, die sicherstellen, dass alle Personen und Organisationen für den Schutz unserer Lebensumwelt verantwortlich sind.
Artikel 6 des Gesetzes über den Umweltschutz 2020 verbietet folgende Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes:
Stt | Verhalten |
1 | Beförderung, Begräbnis, Dumping, Verbrennung fester Abfälle und gefährlicher Abfälle, die nicht den technischen Verfahren und Rechtsvorschriften zum Umweltschutz entsprechen |
2 | Entladen von Abwasser und Abgasen, die nicht auf die Einhaltung umwelttechnischer Standards in die Umwelt behandelt wurden |
3 | Verbreitung und Freisetzung toxischer Stoffe, toxische Viren, die Menschen, Tiere, ungetestete Mikroorganismen, durch Epidemien und andere toxische Stoffe verursachte Tierkörper für die menschliche, biologische und natürliche Gesundheit infizieren können |
4 | Lärm und Vibrationen, die die zulässigen Grenzwerte nach umwelttechnischen Vorschriften überschreiten; Rauch, Staub und Gase mit giftigen Gerüchen in die Luft entladen |
5 | Durchführung von Investitions-/Abfallentladungsprojekten ohne Einhaltung der Umweltvorschriften |
6 | Einfuhr, vorübergehende Einfuhr, Wiedereinführung und Durchfuhr von Abfällen aus dem Ausland in beliebiger Form |
7 | Illegal importierte gebrauchte Fahrzeuge, Maschinen und Anlagen für Abbruch und Recycling |
8 | Nichtumsetzung von Projekten, Maßnahmen und Maßnahmen zur Vermeidung, Reaktion und Überwindung von Umweltereignissen gemäß dem Umweltschutzgesetz und anderen einschlägigen Gesetzen. |
9 | Schlussfolgerungen, die die Umwelt verschmutzen, Informationen behindern, fälschen und Betrug bei Umweltschutzmaßnahmen verursachen, die zu negativen Folgen für die Umwelt führen |
10 | Herstellung und Handel von Produkten, die für die menschliche Gesundheit, Kreaturen und Natur schädlich sind; Herstellung und Verwendung von Rohstoffen und Baustoffen, die giftige Elemente enthalten, die das zulässige Niveau gemäß umwelttechnischen Vorschriften überschreiten |
11 | Produktion, Einfuhr, vorübergehende Einfuhr, Um-Export und Verbrauch von Stoffen, die zum Abbau der Ozonschicht führen |
12 | Zerstörung und illegale Invasion des natürlichen Erbes |
13 | Zerstören und Eindringen von Arbeiten, Ausrüstungen und Fahrzeugen im Dienste des Umweltschutzes |
14 | Missbrauch von Stellungen und Befugnissen gegen das Umweltschutzgesetz |
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