Clubs · Nov 19, 2024 · 3 Min. Lesezeit

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Bereitstellung von Informationen über Produkte, Waren, Dienstleistungen, Musterverträge und allgemeine Transaktionsbedingungen für Verbraucher
Dieser Artikel hilft Ihnen zu verstehen, wie Sie detaillierte Informationen über Produkte, Waren, Dienstleistungen und allgemeine Transaktionsbedingungen bereitstellen. Dies trägt nicht nur zum Schutz der Verbraucherrechte bei, sondern schafft auch Transparenz und Vertrauen in Handelsgeschäfte.
Gemäß Artikel 21 des Gesetzes zum Schutz der Verbraucherrechte informieren die Verbraucher über Produkte, Waren, Dienstleistungen, Formverträge und allgemeine Transaktionsbedingungen:
1. Unternehmen und Einzelpersonen haben folgende Aufgaben:
1. Genaue und vollständige Informationen über folgende Inhalte liefern:
a) Produkte, Waren und Dienstleistungen, einschließlich: Messung, Menge, Volumen, Qualität, Verwendung, Preis, Herkunft, Haltbarkeit, Gebühren, Kosten, Methoden, Lieferfrist, Versandart, Zahlung;
b) Unternehmen und Einzelpersonen;
c) Bemerkungen und Bewertungen der Verbraucher zu Produkten, Waren, Dienstleistungen, Unternehmensorganisationen und Einzelpersonen (falls vorhanden);
2. die Kennzeichnung von Waren durchzuführen, um Ehrlichkeit, Klarheit, Genauigkeit und die wahre Natur der Waren nach den Rechtsvorschriften zu gewährleisten;
3. Listenpreise nach dem Preisgesetz;
4. Bereitstellung von Informationen über die Möglichkeit der Lieferung von Ersatzteilen und Zubehör für Produkte und Waren;
5. Bereitstellung von Gebrauchsanweisungen; Gewährleistungspolitik gemäß Artikel 30 dieses Gesetzes für Waren, Waren oder Dienstleistungen mit Garantie;
6. Transparente Informationen über Inhaltsstoffe, Funktionen und unterschiedliche Vorteile für Produkte und Waren, die speziell für jedes Geschlecht hergestellt und Dienstleistungen erbracht werden;
7. Genau und vollständig informieren die Verbraucher über Musterverträge und allgemeine Transaktionsbedingungen, bevor sie Transaktionen tätigen.
2. Verantwortung Dritter bei der Bereitstellung von Informationen über Produkte, Waren und Dienstleistungen für Verbraucher
1. Falls eine Unternehmensorganisation oder Einzelperson den Verbrauchern über einen Dritten Informationen über Produkte, Waren oder Dienstleistungen zur Verfügung stellt, hat der Dritte folgende Pflichten:
a) Gewährleistung der Bereitstellung von genauen und vollständigen Informationen über Produkte, Waren und Dienstleistungen, die von Unternehmen und Einzelpersonen bereitgestellt werden, sowie von Bewertungs- und Rankingprogrammen (falls vorhanden);
b) Bitten Sie Unternehmen und Einzelpersonen, Informationen, Dokumente und Mittel bereitzustellen, um die Richtigkeit und Vollständigkeit von Informationen über Produkte, Waren und Dienstleistungen nachzuweisen;
c) die gemeinsame Verantwortung für die Bereitstellung unrichtiger oder unvollständiger Informationen über Produkte, Waren oder Dienstleistungen übernehmen, sofern nicht nachgewiesen wird, dass alle gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Kontrolle Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit von Informationen über Produkte, Waren und Dienstleistungen;
d) Umsetzung anderer einschlägiger Rechtsvorschriften.
2. Falls eine Unternehmensorganisation oder Einzelperson den Verbrauchern über die Medien Informationen über Produkte, Waren oder Dienstleistungen zur Verfügung stellt, ist der Medieninhaber oder Mediendienstleister für folgende Verantwortlichkeiten verantwortlich:
a) Umsetzung der Bestimmungen in Abschnitt 1 dieses Artikels;
b) technische Lösungen zu schaffen, zu entwickeln und umzusetzen, um zu verhindern, dass Einrichtungen und Dienstleistungen unter ihrer Leitung zum Zwecke der Belästigung der Verbraucher genutzt werden;
c) die Unternehmerorganisationen und Einzelpersonen zu ermächtigen, unter ihrer Leitung Einrichtungen und Dienstleistungen zu nutzen, um die Verbraucher zu belästigen;
d) aufhören, Unternehmen und Einzelpersonen die Möglichkeit zu geben, Einrichtungen und Dienstleistungen unter ihrer Leitung zu nutzen, um auf Ersuchen der zuständigen staatlichen Stellen Handlungen der Verbraucherbelästigung zu begehen.
3. Wenn eine Unternehmensorganisation oder Einzelperson über einen Influencer Informationen über Produkte, Waren oder Dienstleistungen liefert, hat der Influencer folgende Verantwortung:
a) Umsetzung der Bestimmungen in Abschnitt 1 dieses Artikels;
b) Benachrichtigen Sie die Verbraucher im Voraus, dass sie gesponsert werden, um Informationen über Produkte, Waren und Dienstleistungen bereitzustellen.







