Clubs · Dec 18, 2024 · 2 Min. Lesezeit
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Die Verarbeitungszeit für Patent- und Gebrauchsmusteranwendungen ist ein wichtiger Faktor beim Schutz der geistigen Eigentumsrechte. Die Kenntnis der Bearbeitungszeit wird Ihnen nicht nur helfen, besser vorzubereiten, sondern auch sicherzustellen, dass Ihre Rechte effektiv geschützt werden. Dieser Artikel liefert detaillierte Informationen über die Bearbeitungszeit für Anwendungen, zusammen mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, um Ihnen zu helfen, diesen Prozess besser zu verstehen.
ANHANG Erfindung
Die Erfindung ist eine technische Lösung in Form eines Produktes oder Verfahrens zur Lösung eines spezifischen Problems durch Anwendung der Naturgesetze. (Artikel 4.12 des Gesetzes über geistiges Eigentum)
Erfindungen sind in Form von Patenten für Erfindungen oder Patente für Utility Solutions geschützt. (Artikel 58.1 des Gesetzes über geistiges Eigentum).
2. Frist für die Bearbeitung von Patentanmeldungen für Patent- und Nutzungslösungen
Ab dem Zeitpunkt des Eingangs des Amtes für geistiges Eigentum gilt der Antrag auf Registrierung von Erfindungs-/Verwendungslösungslösungen in folgender Reihenfolge:
- Formale Bewertung: 01 Monat
- Ankündigung der Anmeldung zur Anmeldung von Patent/Dienstleistungslösung:
(i) Ein Antrag auf eine Patent-Nutzen-Lösung wird innerhalb des neunzehnten Monats ab dem Prioritätstag oder dem Anmeldetag veröffentlicht, wenn die Anmeldung keinen Prioritätstag hat, oder innerhalb von zwei Monaten ab dem Tag der Annahme der gültigen Anmeldung, je nachdem, welcher später ist;
ii) Patentanmeldungen im Rahmen des Patentkooperationsvertrags (nachstehend „PCT-Anwendungen“ genannt) werden binnen 02 Monaten ab dem Tag der Annahme der gültigen Anmeldung, die in die nationale Phase eingetragen ist, veröffentlicht;
(iii) Der Antrag auf eine Erfindungs-Nutzen-Lösung mit einem Antrag auf frühe Veröffentlichung wird innerhalb von 02 Monaten ab dem Zeitpunkt, an dem das Amt für geistiges Eigentum den Antrag auf frühe Veröffentlichung oder ab dem Zeitpunkt der Annahme der gültigen Anmeldung erhält, je nachdem, welcher später ist, veröffentlicht. Zu Beginn der Veröffentlichung muss der Anmelder einen schriftlichen Antrag auf frühe Veröffentlichung unter Angabe der Gründe für die Notwendigkeit einer frühen Veröffentlichung einreichen. Der Antrag auf vorzeitige Veröffentlichung unterliegt nicht der Zahlung von Gebühren oder Gebühren.
- Sachprüfung: höchstens achtzehn Monate ab dem Datum der Veröffentlichung des Antrags, wenn der Antrag auf substantielle Prüfung vor dem Datum der Veröffentlichung des Antrags oder ab dem Zeitpunkt des Eingangs des Antrags auf substantielle Prüfung gestellt wird, wenn der Antrag nach dem Datum der Veröffentlichung des Antrags eingereicht wird.
[Artikel 110, Artikel 119 des Rechts auf geistiges Eigentum]
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