Clubs · Nov 27, 2024 · 5 Min. Lesezeit
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Der Abbau und die Beendigung von Schutztiteln ist ein entscheidender rechtlicher Prozess zur Wahrung der Rechte auf dem Gebiet des geistigen Eigentums. Dieser Prozess umfasst Schritte von der Vorbereitung von Dokumenten, der Vorlage eines Vorschlags, der Überprüfung und der endgültigen Entscheidung. Dieser Artikel bietet einen detaillierten Leitfaden für jeden Schritt des Verfahrens, um die Löschung und Beendigung von Schutztiteln vorzuschlagen, die Ihnen helfen, besser zu verstehen, wie Sie Ihre Rechte in einem wettbewerbsfähigen Unternehmensumfeld schützen können.
1. Recht auf Vorschläge
Alle Organisationen und Personen mit unmittelbar verwandten Rechten und Interessen, die feststellen, dass die erteilte Marke, Industriedesign, Versorgungslösung oder Erfindung die Rechte ihres Schutzzertifikats berührt, haben das Recht, die Behörden zu ersuchen, die erteilte Schutzbescheinigung zu widerrufen.
2. Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage für den Widerruf ist:
Nach Artikel 96 des Gesetzes über geistiges Eigentum: Abbrechen der Gültigkeit des Schutzzertifikats
1. Der Schutztitel ist in folgenden Fällen völlig ungültig:
a) Der Antragsteller beantragt eine Markenregistrierung mit schlechten Absichten;
b) Die Anmeldung zur Erfindungsregistrierung steht im Widerspruch zu den Bestimmungen über die Sicherheitsüberwachung für Erfindungen gemäß Artikel 89a dieses Gesetzes.Gesetz über geistiges Eigentum;
c) Patentanmeldung für eine Erfindung, die direkt auf genetischen Ressourcen oder traditionellem Wissen über genetische Ressourcen basiert, aber den Ursprung genetischer Ressourcen oder das traditionelle Wissen über genetische Ressourcen nicht offenlegt oder falsch offenlegt. Genetische Ressourcen sind in dieser Anwendung enthalten.
2. Der Schutztitel wird ganz oder teilweise ungültig, wenn der gesamte oder ein Teil dieses Schutztitels den Bestimmungen des Gesetzes nicht entspricht.Gesetz über geistiges Eigentumüber registrierungsrechte, schutzbedingungen, änderungen und ergänzungen der anmeldung, offenlegung von erfindungen, grundsätze der erstanmeldung in folgenden fällen:
a) Der Anmelder hat nicht das Recht, sich zu registrieren, und die Person mit dem Recht auf Eintragung darf das Recht auf Eintragung für Erfindungen, Industriedesigns, Layoutdesigns oder Marken nicht übertragen;
b) Gegenstände des gewerblichen Eigentums erfüllen nicht die in Artikel 8 und Kapitel VII desGesetz über geistiges Eigentum;
c) Die Änderung oder Ergänzung einer Registrierungsanmeldung für gewerbliches Eigentum erweitert den Umfang der in der Anmeldung offenbarten oder angegebenen Gegenstände oder ändert die Art des in der Anmeldung angegebenen Gegenstandes;
d) Die Erfindung ist nicht vollständig und eindeutig offenbart, soweit eine Person mit durchschnittlicher Kenntnis des betreffenden technischen Feldes die Erfindung umsetzen kann;
d) Die Erfindung, die eine Schutzbescheinigung erteilt hat, übersteigt den in der ursprünglichen Beschreibung der Patentanmeldung offenbarten Umfang;
e) Die Erfindung entspricht nicht dem in Artikel 90 desGesetz über geistiges Eigentum.
3. Ist ein Schutztitel vollständig oder teilweise ungültig, so wird der gesamte oder teilweise stornierte Schutztitel ab dem Zeitpunkt der Erteilung des Titels nicht wirksam.
4. Organisationen und Einzelpersonen haben das Recht, die für gewerbliche Schutzrechte zuständige staatliche Verwaltungsbehörde zu ersuchen, die Gültigkeit des Schutztitels unter der Bedingung aufzuheben, dass Gebühren und Gebühren entrichtet werden müssen.
Die Verjährungsfrist für die Ausübung des Rechts auf Ungültigkeit eines Schutztitels liegt während der gesamten Schutzdauer, außer bei der Beantragung der Ungültigkeit eines Schutztitels für eine Marke, dann beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre ab dem Tag der Verleihung des Titels. Schutzzertifikat oder ab dem Datum der internationalen Markenregistrierung in Vietnam.
5. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Überprüfung des Antrags auf Aufhebung des Schutztitels und der Stellungnahmen der betroffenen Parteien beschließt die staatliche Verwaltungsbehörde über gewerbliche Schutzrechte, den Schutztitel zu widerrufen. oder die Weigerung, den Schutztitel ungültig zu machen.
6. Diese Verordnung gilt auch für die Nichtigerklärung der internationalen Registrierung von Marken und gewerblichen Mustern. - Ja
3. Anwendung einreichen
Das Dossier, das die Kündigung und den Widerruf des Markenschutzes beantragt, umfasst:
- Erklärung, die die Kündigung oder Nichtigerklärung des Schutzzertifikats gemäß Formblatt Nr. 08 in Anlage II des Dekrets 65 beantragt;
- Beweise für den Antrag auf Kündigung/Abbrechen des Schutztitels,
- Genehmigungsdokument (falls der Antrag über einen Vertreter gestellt wird);
- Begründung des Antrags (klare Angabe der Bescheinigungsnummer, der Begründung, der Rechtsgrundlage, des Inhalts des Antrags auf Kündigung oder Löschung eines Teils oder der Gültigkeit des Schutzzertifikats) und der damit verbundenen Unterlagen;
- Kopie des Gebührenzahlungsgutscheins (bei Zahlung von Gebühren und Gebühren über Post oder direkte Zahlung an das Konto der staatlichen Verwaltungsstelle über gewerbliche Schutzrechte).
4. Lösung der Anwendung
Das Verfahren für die Bearbeitung von Anträgen auf Beendigung der Gültigkeit und Anträge auf Widerruf von Schutztiteln ist wie folgt:
Sofern ein Dritter innerhalb von 01 Monaten nach Eingang des Antrags einen Schutztitel kündigen oder für ungültig erklären möchte, teilt das Nationale Amt für geistiges Eigentum dies dem Dritten schriftlich mit. Der Inhaber des Schutztitels setzt eine Frist von 02 Monaten ab dem Tag der Mitteilung an den Inhaber des Schutztitels, um seine Stellungnahme abzugeben. Das Nationale Amt für geistiges Eigentum kann einen direkten Meinungsaustausch zwischen einer dritten Person und dem betreffenden Inhaber des Schutztitels organisieren;
Auf der Grundlage der Stellungnahmen der Parteien erlässt die staatliche Verwaltungsstelle für gewerbliche Schutzrechte eine Entscheidung, einen Teil oder alle Gültigkeit des Schutztitels zu beenden/zu löschen oder die Weigerung zu melden, die Schutzbescheinigung ganz oder teilweise zu beenden/zu löschen. Stornieren Sie einen Teil oder alle Gültigkeit des Schutztitels gemäß den Bestimmungen von Abschnitt 5, Artikel 95 und Abschnitt 5, Artikel 96 des Gesetzes über geistiges Eigentum;
4.5. Beschwerdeentscheidung
Wenn Sie mit dem Inhalt der Entscheidung oder der Mitteilung über die Bearbeitung des Ersuchens, den Schutztitel des nationalen Amtes für geistiges Eigentum zu beenden oder zu widerrufen, nicht einverstanden sind, hat der Antragsteller oder die damit verbundene Partei das Recht, gegen die Entscheidung oder Mitteilung zu appellieren. nach den Rechtsvorschriften über Beschwerden im Zusammenhang mit Verfahren des gewerblichen Rechtsschutzes.
4.6. Ankündigung
Die Entscheidung, den Schutztitel zu kündigen oder zu widerrufen, wird innerhalb von 60 Tagen nach Unterzeichnung der Entscheidung im Amtsblatt für gewerbliches Eigentum veröffentlicht und im nationalen Register für gewerbliches Eigentum eingetragen.
[Artikel 96, Artikel 99 des Gesetzes über geistiges Eigentum; Artikel 32 des Dekrets 65/2023/ND-CP; Artikel 34 Rundschreiben 23/2023/TT-BKKN]
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