Clubs · Nov 25, 2024 · 3 Min. Lesezeit
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Die Proaktivität bei der Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung ist ein entscheidender Faktor für die Nachhaltigkeit der Umwelt. Es hilft nicht nur, negative Auswirkungen zu minimieren, sondern gilt auch als eines der Kriterien für bewährte Verfahren, die effektive technologische und Managementlösungen leiten.
1. Eigentümer von Investitionsvorhaben und Produktions-, Geschäfts- und Dienstleistungsbetrieben, die von Umweltverschmutzung bedroht sind, sind für die Erforschung und Anwendung der besten verfügbaren Techniken nach dem von der Regierung vorgeschriebenen Fahrplan verantwortlich. Festlegung; Bereitstellung von Informationen auf Anfrage zur Entwicklung technischer Leitlinien, die die besten verfügbaren Techniken anwenden.
2. Kriterien für die Bestimmung der besten verfügbaren Technik umfassen:
a) Fähigkeit zur Verringerung der Schadstoffmenge;
b) die Möglichkeit, die Menge recycelbarer Abfälle zu erhöhen;
c) Kosten für die Anwendung und den Betrieb der besten verfügbaren Technologie;
d) Fähigkeit, Energie zu sparen;
d) Proaktivität bei der Vermeidung und Bekämpfung von Verschmutzung.
3. Das Ministerium für natürliche Ressourcen und Umwelt leitet und koordiniert mit dem Ministerium für Wissenschaft und Technologie und den zuständigen Ministerien und Ministerien auf Ministerebene technische Leitlinien zur Anwendung der besten verfügbaren Techniken zu entwickeln und zu verbreiten oder die besten verfügbaren Techniken zu erkennen, die in der Gruppe der Industrieländer angewandt wurden, die in Vietnam angewendet werden dürfen; Überprüfung, Aktualisierung und Ergänzung der besten verfügbaren technischen Liste, um die Kompatibilität mit der Realität und dem Niveau der Entwicklung von Wissenschaft und Technologie zu gewährleisten; bietet Leitlinien für die Anwendung der besten verfügbaren Techniken auf jede Art von Produktion, Unternehmen und Dienstleistungen, die gefährdet sind, Umweltverschmutzung zu verursachen.
- Fähigkeit zur Verringerung der Schadstoffmenge;
- die Möglichkeit, die Menge an recycelbaren Abfällen zu erhöhen;
- Kosten für die Anwendung und den Betrieb der besten verfügbaren Techniken;
- Fähigkeit zur Energieeinsparung;
- Proaktivität bei der Vermeidung und Bekämpfung von Verschmutzung.
Daher gilt die Proaktivität bei der Vermeidung und Bekämpfung von Verschmutzung als eines der Kriterien, um die beste verfügbare Technologie zu bestimmen.
Eigentümer von Investitionsvorhaben und Produktions-, Geschäfts- und Dienstleistungsbetrieben, die von Umweltverschmutzung bedroht sind, sind für die Erforschung und Anwendung der besten verfügbaren Techniken gemäß der von der Regierung vorgeschriebenen Roadmap verantwortlich; geben Sie auf Anfrage Informationen für die Entwicklung von technischen Leitlinien, die die besten verfügbaren Techniken anwenden.
Und der Fahrplan für die Anwendung der besten verfügbaren Technologie ist in Artikel 53 Dekret 08/2022/ND-CP, insbesondere:
Der Fahrplan für die Anwendung der besten verfügbaren Technologie
1. Eigentümer von Investitionsvorhaben in Form von Produktion, Unternehmen oder Dienstleistungen, die das Risiko einer Umweltverschmutzung haben, sind für die Erforschung und Anwendung der besten verfügbaren Techniken auf mindestens eine Tätigkeit oder Stufe verantwortlich. Produktion nach folgendem Fahrplan:
a) Vor dem 1. Januar 2027 für Investitionsvorhaben der Stufe I, Anlage II, die mit diesem Dekret erlassen wurden;
b) vor dem 1. Januar 2028 für Investitionsvorhaben der Stufe II, Anlage II, die mit diesem Dekret erlassen wurden;
c) Vor dem 1. Januar 2029 für Investitionsvorhaben der Stufe III, Anlage II, die mit diesem Dekret erlassen wurden.
2. Eigentümer von Betrieben mit Produktions-, Geschäfts- oder Dienstleistungen, die von Umweltverschmutzung bedroht sind, sind für die Erforschung und Anwendung der besten verfügbaren Techniken auf mindestens eine Tätigkeit oder Produktionsstufe verantwortlich. nach folgender Route:
a) Vor dem 1. Januar 2028 für Betriebe der Stufe I, Anlage II, die mit diesem Dekret erlassen wurden;
b) vor dem 1. Januar 2029 für Betriebe der Stufe II Anlage II, die mit diesem Dekret erlassen wurden;
c) Vor dem 1. Januar 2030 für Betriebe der Stufe III, Anlage II, die mit diesem Dekret erlassen wurden.
3. Förderung der Eigentümer von Projekten und Einrichtungen von Produktions-, Geschäfts- und Dienstleistungen, die Gefahr laufen, Umweltverschmutzung zu verursachen, um die besten verfügbaren Techniken für mindestens eine Tätigkeit oder ein frühes Produktionsstadium anzuwenden. als die in den Abschnitten 1 und 2 dieses Artikels genannte Roadmap, um Anreize und Unterstützung gemäß diesem Dekret zu erhalten.
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