Clubs · Dec 17, 2024 · 2 Min. Lesezeit
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Um im Bereich der gefährlichen Abfallbehandlung zu arbeiten, müssen Unternehmen eine Reihe von wichtigen Lizenzen haben, wie etwa Hazardous Waste Treatment License, Zertifikat für Umweltschutz und andere relevante Dokumente nach den gesetzlichen Bestimmungen. Darüber hinaus müssen die Unternehmen die Anforderungen an die moderne Behandlungstechnik erfüllen, um Effizienz und Sicherheit im Abfallbehandlungsprozess zu gewährleisten. Die eingesetzte Technologie muss technischen Standards entsprechen und negative Auswirkungen auf die Umwelt minimieren können. Dieser Artikel enthält detaillierte Informationen über die erforderlichen Lizenzen und Technologieanforderungen für Unternehmen, die gefährliche Abfälle behandeln.
Gemäß Artikel 70 des Dekrets 08/2022/ND-CP zur Regelung der Behandlung gefährlicher Abfälle wie folgt:
„1. Einrichtungen, die gefährliche Abfallbehandlungsdienstleistungen erbringen, müssen eine Umweltlizenz haben, die gefährliche Abfallbehandlungsleistungen wie vorgeschrieben oder eine Baustoff-Umweltlizenz umfasst, die eine gefährliche Abfallbehandlungslizenz gemäß Nummer d Nummer 2, Artikel 42 des Umweltschutzgesetzes ist, mit Ausnahme der in Artikel 168 dieses Erlasses genannten Fälle.“.
Gemäß den oben genannten Vorschriften zur Bereitstellung von gefährlichen Abfallbehandlungsdienstleistungen muss die Einheit für eine Umweltlizenz einschließlich gefährlicher Abfallbehandlungsdienstleistungen gelten.
Die Dossier, Ordnung und Verfahren für die Erteilung von Umweltlizenzen werden nach den Anweisungen des Gesetzes über den Umweltschutz 2020 umgesetzt, das nach Artikel 29 des Dekrets 08/2022/ND-CP geführt wird. Für den wesentlichen Inhalt des Berichts, der die Erteilung von Umweltlizenzen vorschlägt, siehe Artikel 28 des Dekrets 08/2022/ND-CP.
Nach Erteilung einer Umweltlizenz führt die Einheit einen Versuchsbetrieb der Abfallbehandlungsanlage nach den Anweisungen des Artikels 31 des Erlasses 08/2022/ND-CP durch.
Artikel 69 des Erlasses 08/2022/ND-CP sieht die Sammlung, Lagerung und Beförderung gefährlicher Abfälle wie folgt vor:
„4. Im Falle der Umsetzung gemäß den Bestimmungen von Nummer b Nummer 4 Nummer 4 sind Artikel 83 des Gesetzes über Umweltschutz, Organisationen und Einzelpersonen, die eine Umweltlizenz mit Inhalten über gefährliche Abfallbehandlungsdienstleistungen erteilt haben, für die Umsetzung folgender Inhalte verantwortlich:
a) Installation von Positioniervorrichtungen an Fahrzeugen, die gefährliche Abfälle transportieren und dem Ministerium für Natürliche Ressourcen und Umwelt Rechnung stellen, um zu überwachen und zu verwalten;
b) Im Falle der Notwendigkeit, ein Fahrzeug zum Transport von gefährlichen Abfällen zu mieten, muss ein Mietvertrag unterzeichnet werden, der Betreiber muss für den Betrieb des Fahrzeugs während der Mietdauer verantwortlich sein und das Fahrzeug darf nicht untermietet werden.
Unternehmen, die bei der Behandlung von gefährlichen Abfällen tätig sind, müssen den Einbau von Positioniervorrichtungen an Fahrzeugen sicherstellen, die gefährliche Abfälle transportieren und dem Ministerium für Natürliche Ressourcen und Umwelt zur Überwachung und Bewirtschaftung Rechnung stellen.
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