Clubs · Dec 18, 2024 · 3 Min. Lesezeit
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Patentschutzverordnungen sind ein wichtiger Bestandteil des Schutzes geistiger Eigentumsrechte. Das Verständnis dieser Vorschriften wird Ihnen nicht nur helfen, Beschwerden effektiv zu behandeln, sondern auch sicherstellen, dass Ihre Rechte optimal geschützt werden. In diesem Artikel werden detaillierte Informationen über die Patentschutzbestimmungen zur Verfügung gestellt, um Ihnen zu helfen, die Schritte zu ergreifen und die gesetzlichen Anforderungen zu verstehen.
ANHANG Allgemeine Bestimmungen
1.1. Recht auf Beschwerde
Bewerber und alle Organisationen und Personen, die Rechte und Interessen haben, die direkt mit Entscheidungen oder Mitteilungen im Zusammenhang mit der Verarbeitung von gewerblichen Eigentumsregistrierungsanträgen der staatlichen Verwaltungsstelle für gewerbliches Eigentum zusammenhängen, haben das Recht, Beschwerden bei der staatlichen Verwaltungsstelle für gewerbliches Eigentum oder Klagen vor Gericht gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über geistiges Eigentum und entsprechende Gesetze einzureichen.
1.2. Frist für Beschwerden
Die erste Beschwerde erfolgt innerhalb von neunzig Tagen ab dem Tag, an dem die beschwerdeberechtigte Person die Entscheidung oder Mitteilung über die Verarbeitung des Antrags auf Eintragung des gewerblichen Eigentums erhält oder erfährt;
Die zweite Beschwerde ist dreißig Tage nach Ablauf der ersten Beschwerdebeschwerdefrist, wenn die Beschwerde nicht abgewickelt ist oder ab dem Zeitpunkt, an dem die Person mit dem Recht auf Beschwerde empfängt oder weiß, über die Entscheidung zur Begleichung der ersten Beschwerde.
1.3. Beschwerdeverfahren
Wird die Beschwerde nicht innerhalb der von der Behörde gesetzten Frist, die die Entscheidung oder Mitteilung im Zusammenhang mit dem gewerblichen Eigentum (erste Beschwerde) direkt ausgibt, gelöst, oder wenn der Beschwerdeführer oder die Person mit Rechten oder Interessen, die mit dieser Entscheidung direkt in Verbindung stehen, nicht mit der Entscheidung zur Behebung der Beschwerde einverstanden ist, hat der Beschwerdeführer oder die Person mit Rechten oder Interessen, die mit dieser Entscheidung direkt in Zusammenhang stehen, das Recht, an den Minister für Wissenschaft und Technologie (zweite Beschwerde) zu wenden oder eine Klage einzureichen. Wenn der Beschwerdeführer oder die Person mit Rechten oder Interessen, die direkt mit dieser Entscheidung verbunden sind, nicht mit der Entscheidung über die Behebung der Beschwerde durch den Wissenschafts- und Technologieminister einverstanden ist, hat der Beschwerdeführer oder die Person mit Rechten oder Interessen, die direkt mit dieser Entscheidung verbunden sind, das Recht, eine Klage vor Gericht einzureichen.
1.4. Datei Beschwerden
Der Inhalt der Beschwerde muss in einem Beschwerdeformular ausgedrückt werden, in dem der vollständige Name und die Anschrift des Beschwerdeführers eindeutig angegeben werden muss; Nummer, Datum der Unterzeichnung, Inhalt der Mitteilung oder Entscheidung, über die er beschwert wird; Inhalt der Beschwerde, Argumente, Nachweise zur Unterstützung der Beschwerde; spezifische Anträge auf Berichtigung oder Löschung der betreffenden Mitteilung oder Entscheidung.
2. Beschwerde einreichen
2.1. Umsetzung
- Antrag durch einen Vertreter des gewerblichen Eigentums oder direkt am Hauptsitz der Abteilung für geistiges Eigentum und seine Büros in Ho-Chi-Minh-Stadt oder Da-Nang.
- per Post.
2.2. Komponenten und Anzahl der Dokumente
- Profilkomponenten, einschließlich:
Erklärungsformular (02 Exemplare nach Form);
+ Schriftliche Erklärung der Beschwerde und Beweismittel zur Prüfung der Beschwerde;
+ Kopie der Entscheidung oder Mitteilung der Beschwerde des Amtes für geistiges Eigentum;
+ Kopie der ersten Beschwerdebegründungsentscheidung (für zweite Beschwerden);
+ Vollmacht des Anwalts (wenn es sich um einen Vertreter handelt);
+ Dokumente zur Zahlung von Gebühren und Gebühren.
- Anzahl der Dokumente: 02 (Sets).
[Artikel 119a des Gesetzes über geistiges Eigentum; Artikel 7,8,9,33 des Beschwerderechts; Artikel 36 des Kreises 23/2023/TT-BKHCN]
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