Clubs · Dec 18, 2024 · 4 Min. Lesezeit
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Das Beschwerdeverfahren ist ein wichtiger Bestandteil des Schutzes geistiger Eigentumsrechte. Das Verständnis dieses Prozesses wird Ihnen nicht nur helfen, Beschwerden effektiv zu behandeln, sondern auch sicherzustellen, dass Ihre Rechte vollständig geschützt sind. Dieser Artikel wird ausführliche Informationen über das Beschwerdeverfahren liefern, um Ihnen zu helfen, die Schritte zu unternehmen und die gesetzlichen Anforderungen zu verstehen.
ANHANG Bearbeitung von Beschwerden
a) Innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Beschwerde muss die für die Beschwerde zuständige Person die Beschwerde nach den formalen Anforderungen prüfen und dem Beschwerdeführer eine schriftliche Mitteilung darüber vorlegen, ob die Beschwerde angenommen wird oder nicht, das Datum der Annahme der Beschwerde oder den Grund für die Nichtannahme der Beschwerde.
b) Eine Beschwerde wird nicht akzeptiert, wenn sie in einen der folgenden Fälle fällt:
(i) Gegenstand der Beschwerde sind nicht die offiziellen Entscheidungen oder Mitteilungen gemäß Absatz 2, Artikel 35 dieses Kreises;
ii) Die Entscheidung, Mitteilung oder Klage, die sich beschwert, steht nicht unmittelbar in Verbindung mit den berechtigten Rechten und Interessen des Beschwerdeführers;
iii) Die Beschwerde wird nicht gemäß den Bestimmungen des Artikels 36 Absatz 2 dieses Rundschreibens eingereicht;
iv) Die Beschwerde ist außerhalb der vorgeschriebenen Verjährungsfrist eingereicht, mit Ausnahme der in den Absätzen 3 und 4 genannten Fälle, Artikel 15 des Erlasses Nr. 65/2023/ND-CP;
(v) Die Beschwerde hat eine zweite Entscheidung zur Behebung der Beschwerde;
(vi) Die Beschwerde wurde vom Gerichtshof angenommen oder durch ein Urteil oder eine Entscheidung des Gerichtshofs aufgehoben, außer in Fällen, in denen eine Entscheidung des Gerichtshofs zur Aussetzung der Regelung des Verwaltungsstreits vorliegt;
(vii) Der Beschwerdeführer beschwert sich nach Ablauf der Frist von 30 Tagen ab dem Zeitpunkt der Entscheidung, die Beschwerdebegleichung gemäß Artikel 10 und Absatz 8 einzustellen, nach Ablauf von Artikel 11 des Beschwerderechts;
(viii) Die Beschwerde deutet nicht auf die rechtswidrigen Elemente der Entscheidung, der Mitteilung oder der Beschwerde hin und beantragt nur Änderungen und Ergänzungen der Klage, die Gegenstand dieser Entscheidung oder Mitteilung sind.
(ix) Beschwerden gegen Mitteilungen, Verwaltungsentscheidungen und Handlungen im Zusammenhang mit gewerblichen Eigentumsgegenständen im Rahmen staatlicher Geheimnisse.
c) Bezahlt der Beschwerdeführer die Beurteilungsgebühr nicht für Fälle, die eine erneute Begutachtung erforderlich machen, um der Beschwerdebegleichung gemäß der in Abschnitt ii) Nummer a dieser Klausel genannten Mitteilung über die Annahme der Beschwerdebegleichung zu dienen, so wird die Beschwerde auf der Grundlage von Unterlagen in der Akte geregelt.
2. Aktionäre
a) Bei angenommenen Beschwerden teilt die zuständige Behörde, Beschwerden zu lösen, der Person mit direkt verwandten Rechten und Interessen ("verwandte Partei") den Inhalt der Beschwerde schriftlich mit und legt eine Frist von 01 Monaten ab dem Zeitpunkt der Mitteilung für diese Person zur Stellungnahme fest.
b) Die betreffende Partei hat das Recht, Informationen und Beweise vorzulegen, um ihr Argument innerhalb der in Nummer a genannten Frist nachzuweisen. Die Person, die die Beschwerde behebt, ist für die Prüfung solcher Informationen und Beweise bei der Lösung der Beschwerde verantwortlich.
c) Der Beschwerdebevollmächtigte unterrichtet den Inhalt der Stellungnahme der betreffenden Partei schriftlich und legt eine Frist von 02 Monaten ab dem Zeitpunkt der Mitteilung an den Beschwerdeführer fest, auf die Stellungnahme der betreffenden Partei zu antworten;
d) Hat am Ende des angegebenen Zeitraums eine Partei keine Stellungnahme abgegeben, so wird die Beschwerde auf der Grundlage der in der Beschwerde enthaltenen Unterlagen, einschließlich der Dokumente, die die Meinungen der anderen Partei ausdrücken, behoben.
3. Entscheidung zur Behebung von Beschwerden
a) Auf der Grundlage der Argumente und Beweismittel des Beschwerdeführers und der damit verbundenen Parteien muss die Person, die die Beschwerde bewältigt, innerhalb der Frist für die Behebung der Beschwerde gemäß den Rechtsvorschriften über Beschwerden entscheiden.
b) Vor der Entscheidung zur Behebung einer Beschwerde unterrichtet die Person, die die Beschwerde zu lösen hat, den Beschwerdeführer und die betreffenden Parteien über die Argumente und Beweise der anderen Partei, die zur Behebung der Beschwerde verwendet wurde, sowie über den Abschluss der Beschwerdebegründung.
c) Die Entscheidung, eine Beschwerde zu lösen, muss die durch Gesetz über Beschwerden vorgeschriebenen Inhalte haben.
4. Ankündigung
Die Entscheidung zur Behebung der Beschwerde wird binnen 15 Tagen und binnen 02 Monaten nach Unterzeichnung der Entscheidung im elektronischen Informationsportal der Beschwerdebeschwerdeagentur und im gewerblichen Eigentum Gazette veröffentlicht.
3.5. Gültigkeit der Beschwerdebegleichungsentscheidung
a) Der Beschluss, die erste Beschwerde des Direktors des Amtes für geistiges Eigentum zu lösen, wird nach 30 Tagen nach der Unterzeichnung rechtswirksam, wenn der Beschwerdeführer keine zweite Beschwerde einreicht; für entfernte Gebiete mit schwieriger Reise kann die Frist verlängert werden, jedoch nicht mehr als 45 Tage;
b) Die zweite Entscheidung, die Beschwerde des Wissenschafts- und Technologieministers zu lösen, wird nach 30 Tagen nach der Unterzeichnung rechtswirksam; für Fernbereiche mit schwierigem Reisen kann die Frist verlängert werden, jedoch nicht mehr als 45 Tage.
[Artikel 27 des Beschwerderechts; Artikel 119a.1 des Rechts auf geistiges Eigentum; Artikel 38 Artikel 39, Artikel 40 des Rundschreibens 23/2023/TT-BKHCN)
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