Clubs · Dec 18, 2024 · 3 Min. Lesezeit
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Dieser Artikel wird die Fälle erklären, in denen Benutzer von Werken nicht benötigen, um die Erlaubnis des Autors zu fragen und nicht zu zahlen Lizenzgebühren. Diese Regelungen helfen den Nutzern bei der Nutzung veröffentlichter Werke ihre Rechte und Pflichten besser zu verstehen und schützen gleichzeitig die Rechte der Autoren in bestimmten Fällen.
Artikel 25 des Gesetzes über geistiges Eigentum von 2005, geändert und ergänzt in den Jahren 2009 und 2019).
In Fällen, in denen Benutzer für nichtkommerzielle Forschungszwecke oder Studienzwecke kopieren, oder in Fällen, in denen Organisationen Werke kopieren, um in Bibliotheken zu speichern, um Lernmaterialien herzustellen oder sie zu Forschungszwecken zu verwenden, müssen sie weder um Erlaubnis des Autors oder Eigentümers der Arbeit bitten, noch müssen sie Lizenzgebühren oder Vergütung zahlen.
In Fällen, in denen Benutzer ein Werk vernünftig zitieren, ohne die Absichten des Autors zu verfälschen; oder in Fällen, in denen sie zitieren, Artikel zu schreiben, in Zeitschriften, in Fernsehprogrammen oder Dokumentarfilmen zu verwenden, ohne die Absichten des Autors zu verfälschen; oder ein Werk zu Lehrzwecken ohne kommerzielle Zwecke zu zitieren, müssen sie nicht um Erlaubnis des Autors oder Entschädigung bitten.
Theaterarbeiten oder andere Arten von Aufführungen in Werbeaktivitäten ohne Geldaufladen, oder Aufnahmen oder Filmen von Live-Aufführungen zum Zwecke der Berichterstattung von Nachrichten oder Lehren; oder Fotos oder Rundfunkarbeiten von bildenden Künsten, Architektur, Fotografie oder angewandten Künste, die an öffentlichen Orten zum Zwecke der Einführung von Bildern solcher Werke gezeigt werden; oder Umwandlung von Werken in Braille für Sehbehinderte; oder Import von Kopien von Werken für den privaten Gebrauch.
In diesen Fällen hat der Benutzer bei der Nutzung der Arbeit keinen Einfluss auf den Autor und die Arbeit.
Gemäß Artikel 26 des Gesetzes von 2005 über geistiges Eigentum (in den Jahren 2009 und 2019 geändert und ergänzt) müssen Rundfunkorganisationen, die veröffentlichte Werke für den Rundfunk verwenden, keine Erlaubnis verlangen. Aber sie müssen dem Urheberrechtsinhaber ab dem Zeitpunkt der Nutzung Lizenzgebühren und Vergütungen zahlen. Zum Beispiel müssen Tanzsaal, Restaurants, Hotels, Musik-Websites usw. bei der Nutzung veröffentlichter Werke (ob gesponsert, beworben oder für die Nutzung berechnet oder nicht) nicht um Erlaubnis bitten. Aber sie müssen dem Urheberrechtsinhaber ab dem Zeitpunkt der Nutzung Lizenzgebühren und Vergütungen zahlen.
Eine solche Nutzung darf den Interessen des Urheberrechtsinhabers nicht schaden. Für den Fall, dass diese Nutzung den Interessen des Urheberrechtsinhabers abträglich ist, können rechtliche Sanktionen wie Schadenersatz und verwaltungsrechtliche Sanktionen verhängt werden.
Im Falle von Karaoke-Bars und Tanzclubs können sie diese ohne Erlaubnis des Autors benutzen; sie müssen aber dem Urheberrechtsinhaber Lizenzgebühren und Vergütungen zahlen. Für ausländische Lieder und musikalische Werke; das Music Copyright Center zählt die Anzahl der Zeiten, die der Song verwendet wird. Dieses Zentrum wird den Besitzer vertreten, um Gebühren von Restaurants, Tanzclubs usw. zu sammeln.
Die Bezahlung des Urheberrechts dient dem Schutz der Rechte und Interessen des Eigentümers. Besonders für Unternehmen wie Restaurants, Tanzclubs und Karaoke-Bars, die Geschäfte sind, die musikalische Werke verwenden, ist die Bezahlung von Urheberrechtsgebühren angemessen.
Die Nutzung veröffentlichter Werke erfordert daher in der Regel die Erlaubnis und Zahlung von Urheberrechtsgebühren des Autors. In einigen Fällen erlaubt das Gesetz diese Nutzung jedoch ohne die Erlaubnis des Autors, kann aber auch keine Vergütung oder Lizenzgebühren verlangen.
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