Clubs · Nov 24, 2024 · 2 Min. Lesezeit
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Das natürliche Erbe ist ein wertvolles Gut, das Schutz benötigt, um die biologische Vielfalt und die natürliche Schönheit zu erhalten. Das Umweltrecht Vietnams bietet spezifische Vorschriften zum Schutz und zur Verwaltung dieses Erbes, um eine nachhaltige Entwicklung im Einklang mit der Natur zu gewährleisten.
Der Schutz des Naturerbes nach dem Umweltschutzrecht Vietnams ist in Artikel 20 und Artikel 21 des Gesetzes über den Umweltschutz 2020 wie folgt festgelegt:
1. Natürliches Erbe
Das natürliche Erbe umfasst:
a) Nationalparks, Naturschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete werden gemäß den Rechtsvorschriften über die biologische Vielfalt, die Forstwirtschaft und die Fischerei eingerichtet; landschaftliche Orte, die als Kulturerbe anerkannt sind, werden nach den Bestimmungen des Kulturrechts errichtet;
b) von internationalen Organisationen anerkanntes Naturerbe;
c) Anderes etabliertes Naturerbe, das nach den Vorschriften des Gesetzes über den Umweltschutz 2020 anerkannt wurde,
2. Die Einrichtung und Anerkennung des Naturerbes beruht auf einem der folgenden Kriterien:
a) Hat hervorragende, einzigartige oder seltene natürliche Schönheit;
b) Hat typischen Wert im Prozess der ökologischen oder biologischen Evolution oder natürlichen Lebensraum von gefährdeten, wertvollen, seltenen, endemischen Arten oder enthält spezifische Ökosysteme, die eine biologische Region. natürliches Ökosystem oder anderer besonderer Biodiversitätswert, der erhalten werden muss;
c) Hat herausragende, einzigartige geologische und geomorphologische Merkmale oder enthält materielle Spuren der Erdentwicklungsstufen;
d) Besondere Bedeutung hat die Regulierung des Klimas, den Schutz der Wasserquellen, die Erhaltung des ökologischen Gleichgewichts und die Bereitstellung natürlicher Ökosystemleistungen.
3. Die Regierung regelt im Detail die Kriterien, Ordnung, Verfahren und Autorität zur Schaffung und Anerkennung des Naturerbes.
2. Inhalt des Umweltschutzes des Naturerbes
a) die Umwelt des natürlichen Erbes untersuchen, bewerten, verwalten und schützen.
b) Der Umweltschutz des Naturerbes ist ein Inhalt der nationalen Umweltschutzplanung, Regionalplanung und Provinzplanung.
c) Agenturen, Organisationen, Gemeinschaften, Haushalte und Einzelpersonen sind für den Schutz des natürlichen Erbes verantwortlich. Organisationen, Gemeinschaften, Haushalte und Einzelpersonen, die an der Bewirtschaftung und dem Schutz der Naturerbeumgebungen teilnehmen, haben Anspruch auf Zahlungen für natürliche Ökosystemleistungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
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