Clubs · Nov 21, 2024 · 2 Min. Lesezeit
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Dieser Artikel enthält detaillierte Informationen über die Verfahren und Verfahren zur Beilegung von medizinischen Streitigkeiten unter der Gerichtsbarkeit der Gesundheitsabteilung in Vietnam, die Ihnen helfen, den rechtlichen Rahmen und Ihre Rechte im Falle eines Streites zu verstehen.
Gemäß den Bestimmungen der Absätze 1 und 2, Artikel 50 Rundschreiben 32/2023/TT-BYT Die Reihenfolge und die Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten bei einem medizinischen Unfall sind wie folgt:
1. Beschluss über Streitbeilegung für Krankenhäuser unter der Verwaltungsbehörde des Gesundheitsministeriums (einschließlich Krankenhäuser von Ministerien und Niederlassungen, ausgenommen Krankenhäuser unter dem Ministerium für nationale Verteidigung und dem Ministerium für öffentliche Sicherheit):
a) Wenn ein medizinischer Unfall auftritt und es einen Streit gibt, der gelöst werden muss, muss das Krankenhaus auf Antrag des Patienten, des Vertreters des Patienten, des Praktizierenden, der Untersuchungspolizei oder des Gerichts einen Verein gründen. Sachverständigenrat wie in Abschnitt 1, Artikel 101 des Gesetzes über medizinische Prüfung und Behandlung (die sogenannten Basis-Fachräte);
b) Im Falle, dass die Parteien einen Streit führen, wenn sie mit dem Abschluss des in Punkt a dieser Klausel genannten Berufsrates nicht einverstanden sind, ist ein schriftlicher Antrag an das Gesundheitsministerium, einen Berufsrat zu bilden, um ihn zu lösen, beizufügen. Aufzeichnungen über Streitigkeiten;
c) Im Falle, dass die Parteien einen Streit führen und mit dem Abschluss des in Buchstabe b dieser Klausel genannten Berufsrates nicht einverstanden sind, muss ein schriftlicher Antrag an das Gesundheitsministerium, einen Berufsrat zu bilden, beiliegen. Unterlagen zum Streitfall. Der Abschluss des Sachverständigenrates des Gesundheitsministeriums ist endgültig;
d) Falls die Parteien einen Streit führen und mit dem vom Gesundheitsministerium vorgeschriebenen Abschluss des Berufsrates nicht einverstanden sind, klagen die Parteien vor Gericht.
2. Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten in Fällen, in denen medizinische Untersuchungs- und Behandlungseinrichtungen unter der Verwaltungsbehörde des Gesundheitsministeriums stehen, sich jedoch nicht in Form von Krankenhäusern befinden (einschließlich medizinischer Untersuchungs- und Behandlungseinrichtungen, die keine Form eines Krankenhauses von Ministerien und Niederlassungen sind, ausgenommen Einrichtungen des Ministeriums für Nationale Verteidigung und des Ministeriums für öffentliche Sicherheit):
a) Wenn ein medizinischer Unfall auftritt und es einen Streit gibt, der gelöst werden muss, auf Antrag des Patienten, des Vertreters des Patienten, des Praktizierenden, der Untersuchungspolizei oder des Gerichts, wird die Einrichtung einen schriftlichen Antrag an das Gesundheitsministerium stellen, um einen professionellen Rat einzurichten, um Dokumente im Zusammenhang mit dem Streit zu lösen und beizufügen;
b) Wenn die Parteien einen Streit führen und mit dem Abschluss des in Punkt a dieser Klausel genannten Berufsrates nicht einverstanden sind, so ist dem Gesundheitsministerium ein schriftlicher Antrag zu stellen, einen Berufsrat zu gründen, der ihn zu lösen und ihm beiliegt. Unterlagen zum Streitfall. Der Abschluss des Sachverständigenrates des Gesundheitsministeriums ist endgültig;
c) Falls die Parteien einen Streit führen und mit dem vom Gesundheitsministerium vorgeschriebenen Abschluss des Berufsrates nicht einverstanden sind, klagen die Parteien vor Gericht.
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