Clubs · Nov 1, 2024 · 2 Min. Lesezeit
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Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über den Prozess der Registrierung einer Ehe mit einem Ausländer in Vietnam. Informieren Sie sich über die notwendigen Schritte und wichtigen Dokumente, um einen reibungslosen und legalen Ablauf zu gewährleisten. Verpassen Sie keine nützlichen Informationen, um sich optimal auf Ihr wichtiges Ereignis vorzubereiten.
Derzeit muss das Verfahren zur Registrierung einer Ehe mit einem Ausländer in Vietnam immer noch persönlich durchgeführt werden. Es ist keine Online-Einreichung möglich.
Die Schritte dieses Prozesses sind wie folgt:
Schritt 1: Dokumente vorbereiten
Sowohl vietnamesische Staatsbürger als auch Ausländer müssen die unter Punkt 6 oben aufgeführten erforderlichen Dokumente vorbereiten.
Schritt 2: Heiratsurkunde einreichen
Die Unterlagen zur Heiratsregistrierung werden direkt an das zuständige Volkskomitee des Bezirks weitergeleitet. Vietnamesische Staatsbürger können die Unterlagen einreichen, ohne dass ein Autorisierungsschreiben des Ausländers erforderlich ist.
Anschließend überprüft der Empfänger der Akte die Angaben auf dem Erklärungsformular und die Gültigkeit der Dokumente in der vom Antragsteller eingereichten Akte.

Schritt 3: Auf die Verarbeitung warten und Ergebnisse erhalten
Nach Erhalt der vollständigen Akte wird die Justizabteilung beim Volkskomitee des Bezirks eine Untersuchung und Prüfung der Akte zur Heiratsregistrierung durchführen.
Während des Prüfungsverfahrens:
Nachdem festgestellt wurde, dass die Akte gültig ist und die Parteien berechtigt sind, wie vorgeschrieben zu heiraten. In Fällen, in denen die vorgeschriebene Registrierung der Ehe nicht abgelehnt wird, wird das Justizministerium den Fall dem Vorsitzenden des Volkskomitees des Bezirks zur Prüfung und Entscheidung vorlegen.
Wenn der Vorsitzende des Volkskomitees des Bezirks der Lösung zustimmt, unterzeichnen Sie zwei Original-Heiratsurkunden.
Zu diesem Zeitpunkt müssen die beiden Parteien (der männliche und der weibliche Partner) zum Volkskomitee des Bezirks gehen, wo die Unterlagen zur Ausstellung der Heiratsurkunde eingereicht werden und einige damit verbundene Formalitäten erledigt werden müssen.
Hinweis: Wie oben erwähnt, kann das Justizministerium in dem Fall, dass einer oder beide männlichen und weiblichen Partner bei der Entgegennahme der Heiratsurkunde nicht anwesend sein können, die Frist zur Aushändigung der Heiratsurkunde auf schriftlichen Antrag des Justizministeriums verlängern, jedoch nicht mehr als 60 Tage ab dem Datum der Unterzeichnung der Heiratsurkunde.
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Wenn die beiden Parteien nach 60 Tagen nicht erscheinen, um die Heiratsurkunde entgegenzunehmen, wird die unterzeichnete Heiratsurkunde annulliert.