Clubs · Nov 1, 2024 · 7 Min. Lesezeit
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Dieser Artikel enthält detaillierte Informationen zu den Schritten und erforderlichen Dokumenten für die Registrierung einer Ehe mit ausländischem Anteil in Vietnam. Stellen Sie sicher, dass Sie alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt haben, damit das Verfahren reibungslos und legal ablaufen kann.
Basierend auf dem Gesetz über Ehe und Familie aus dem Jahr 2014 und dem Beschluss 2228/QĐ-BTP des Justizministeriums vom 14.11.2022, der neue Verwaltungsverfahren und Abläufe vorschreibt, umfasst das Verfahren zur Registrierung einer Ehe mit ausländischen Elementen die folgenden Schritte:
Schritt 1:
Wenn Sie die Unterlagen persönlich einreichen möchten:
Die Person, die eine Eheschließung registrieren lassen möchte, reicht die Unterlagen zur Eheschließung bei der zentralen Anlaufstelle/Verwaltungsstelle des zuständigen Volkskomitees des Bezirks ein und zahlt die erforderlichen Gebühren für die Eheschließung.
Wenn Sie Dokumente online einreichen möchten:
Die Person, die die Registrierung einer Ehe beantragt, greift auf das nationale oder provinzielle öffentliche Serviceportal zu, registriert ein Konto (sofern sie noch kein Konto hat), authentifiziert Benutzer gemäß den Anweisungen, meldet sich beim System an und identifiziert das richtige zuständige Volkskomitee des Bezirks.
Die Person, die die Online-Eheregistrierung beantragt, stellt Informationen zum interaktiven elektronischen Eheregistrierungsformular (bereitgestellt auf dem Public Service Portal) bereit und fügt nach Bedarf Kopien oder elektronische Kopien von Dokumenten und Materialien bei;
Bezahlen Sie Gebühren und Anmeldegebühren über die Online-Zahlungsfunktion oder andere gesetzlich vorgeschriebene Methoden und schließen Sie die Einreichung der Dokumente ab.

Schritt 2:
- Der Beamte, der die Akte in der Single-Window-Abteilung entgegennimmt, ist für die Überprüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit, Konsistenz und Gültigkeit der Akte verantwortlich.
Fall 1: Vollständiges und gültiges Dossier
Akzeptieren Sie das Dossier, stellen Sie einen Termingutschein aus, geben Sie die Ergebnisse an die anfragende Person zurück (wenn die anfragende Person sich dafür entscheidet, das Dossier persönlich einzureichen) oder senden Sie den Termingutschein sofort, geben Sie die Ergebnisse per E-Mail zurück oder senden Sie der anfragenden Person eine Terminbenachrichtigung per Mobiltelefon (wenn die anfragende Person sich dafür entscheidet, das Dossier online einzureichen), leiten Sie das Dossier an den Beamten weiter, der für die Bearbeitung der Eheschließungsregistrierung zuständig ist.
- Nach dem persönlichen Erhalt der Akte digitalisiert (scannt, konvertiert in elektronische Dokumente im Informationssystem, in der Datenbank) und unterzeichnet der Beamte, der die Akte bei der Single-Window-Abteilung entgegennimmt, die Dokumente digital. Die Akte ist nun wie vorgeschrieben für die Bearbeitung von Verwaltungsverfahren digitalisiert.
Fall 2: Unvollständiges und gültiges Dossier
Benachrichtigen Sie die Person, die die Ergänzung beantragt, vervollständigen Sie das Dossier, geben Sie die Art der Dokumente und Inhalte an, die für die Person, die die Ergänzung beantragt, ergänzt werden müssen, und vervollständigen Sie es. Nachdem das Dossier ergänzt wurde, führen Sie Schritt (i) erneut aus.
Fall 3: Das Dossier kann nicht ergänzt, vervollständigt werden
Melden Sie sich beim Leiter der Single-Window-Abteilung und teilen Sie ihm mit, dass die Bearbeitung des Antrags auf Eheschließung abgelehnt wird.

Schritt 3:
-Der für die Eheschließung zuständige Beamte prüft die Akte (überprüft die Einheitlichkeit und Gültigkeit der Angaben in der Akte sowie der vom Antragsteller eingereichten, vorgelegten oder beigefügten Dokumente und Materialien).
+ Falls das Dossier ergänzt oder vervollständigt werden muss oder die Bedingungen für die Bearbeitung nicht erfüllt bzw. abgelehnt werden muss, senden Sie eine Benachrichtigung über den Status des Dossiers an die Single-Window-Abteilung, um die Person zu benachrichtigen, die das Dossier einreicht – führen Sie Fall 2 oder Fall 3 erneut aus;
+ Falls Überprüfungs- oder Klärungsbedarf besteht oder die Ergebnisse aus anderen Gründen nicht rechtzeitig zurückgegeben werden können:
Schritt 4:
Der für die Eheschließung zuständige Beamte bereitet ein Entschuldigungsschreiben vor und vereinbart einen Termin für die Rückgabe des Ergebnisses. Darin sind der Grund für die verspätete Rückgabe des Ergebnisses und der geplante Zeitpunkt für die Rückgabe des Ergebnisses angegeben. Anschließend wird das Dokument an die Single-Window-Abteilung weitergeleitet, damit es der anfragenden Person zurückgegeben werden kann (wenn die anfragende Person die Unterlagen persönlich einreichen möchte). Alternativ sendet er das Entschuldigungsschreiben und einen Termin für die Rückgabe des Ergebnisses per E-Mail oder per Mobiltelefon an die anfragende Person (wenn die anfragende Person die Unterlagen online einreichen möchte).

Hinweise:
Im Falle von Beschwerden oder Anschuldigungen bezüglich einer Eheschließung ohne Erfüllung der im Ehe- und Familiengesetz festgelegten Ehevoraussetzungen oder bei Feststellungen, die einer Klärung der Identität des männlichen oder weiblichen Ehepartners oder der Dokumente in der Heiratsregistrierungsakte bedürfen, erstattet der für die Heiratsregistrierung zuständige Beamte dem Leiter der Justizbehörde Bericht, um die Abstimmung mit den zuständigen Behörden zur Überprüfung und Klärung durchzuführen.
Bei der Überprüfung und Klärung der Akten wird ggf. direkt mit den Parteien zusammengearbeitet, um die Identität, die freiwillige Eheschließung und den Ehezweck zu klären.
- Wenn die Akte vollständig und gültig ist und die Parteien die im Ehe- und Familiengesetz festgelegten Ehebedingungen erfüllen und die Eheschließung nicht gemäß den Bestimmungen abgelehnt wird, gilt im Falle der persönlichen Übergabe der Akten zur Eheschließung:
+ Der für die Eheschließung zuständige Standesbeamte trägt das Eheschließungsbuch ein, aktualisiert die Eheschließungsinformationen in der gemeinsam genutzten elektronischen Haushaltsregistrierungssoftware und führt amtliche Aufzeichnungen.
+ Beim Online-Erhalt der Heiratsurkunde sendet der für die Heiratsurkunde zuständige Beamte das elektronische Heiratsurkundenformular mit allen Informationen per E-Mail oder über sein Mobilgerät an die anfragende Person zurück.
+ Die Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben auf dem elektronischen Heiratsurkunden-Formular sowie die Bestätigung (maximal 1 Tag) obliegt dem Antragsteller.
- Bestätigt der Anfragende einheitliche, vollständige Angaben oder erfolgt nach Ablauf der Anfragefrist keine Rückmeldung, dann:

Schritt 5:
Der für die Eheschließung zuständige Beamte druckt die Heiratsurkunde aus, legt sie dem Volkskomitee des Bezirks zur Unterschrift vor und übergibt sie an die Zentrale Meldestelle, die das Ergebnis der anfragenden Person mitteilt.
Schritt 6:
Die Person, die die Eheschließung beantragt (es müssen sowohl der Mann als auch die Frau anwesend sein, Personalausweise zum Vergleich vorlegen), prüft die Angaben auf der Heiratsurkunde und im Heiratsregister, bestätigt die freiwillige Eheschließung, unterschreibt im Heiratsregister und auf der Heiratsurkunde. Jeder Mann und jede Frau erhält jeweils eine Original-Heiratsurkunde.
Hinweise:
Falls einer oder beide Ehepartner nicht anwesend sein können, um die Heiratsurkunde entgegenzunehmen, meldet sich der für die Heiratsregistrierung zuständige Beamte gemäß ihrer schriftlichen Anfrage beim Leiter der Justizabteilung, um die Frist für die Übergabe der Heiratsurkunde zu verlängern, abernicht mehr als 60 Tage, ab dem Datum, an dem der Vorsitzende des Volkskomitees des Bezirks die Heiratsurkunde unterzeichnet.
Wenn nach 60 Tagen weder der Mann noch die Frau erscheinen, um die Heiratsurkunde abzuholen, meldet sich der für die Heiratsregistrierung zuständige Beamte beim Vorsitzenden des Volkskomitees des Bezirks, umdie unterzeichnete Heiratsurkunde annullieren.
Wenn der männliche und der weibliche Partner später dennoch heiraten möchten, müssen sie das Verfahren zur Eheregistrierung erneut durchlaufen.

* Zuständige Behörde:- Das Volkskomitee des Bezirks, in dem die vietnamesischen Staatsbürger wohnen, führt die Eheschließungsregistrierung zwischen vietnamesischen Staatsbürgern und Ausländern durch;
Zwischen im Land lebenden vietnamesischen Staatsbürgern und im Ausland lebenden vietnamesischen Staatsbürgern;
Zwischen im Ausland lebenden vietnamesischen Staatsbürgern untereinander;
Zwischen vietnamesischen Bürgern mit doppelter Staatsbürgerschaft und vietnamesischen Bürgern oder Ausländern.
Wenn ein in Vietnam lebender Ausländer eine Eheregistrierung beantragt, wird die Eheregistrierung vom Volkskomitee des Bezirks durchgeführt, in dem einer der beiden Ehepartner seinen Wohnsitz hat.
* Verwaltungsverfahrensbehörde:
Das Bezirksjustizministerium nimmt Dossiers entgegen und berät den Vorsitzenden des Bezirksvolkskomitees bei der Prüfung und Entscheidungsfindung.Ergebnisse der Verwaltungsverfahren:
Heiratsurkunde (2 Originalkopien), jeder Ehepartner 1 Kopie.
5. Gebühren
- Spezifische Gebühren werden vom Volksrat der Provinz und den der Zentrale angeschlossenen Städten festgelegt.
- Gebührenbefreiung für Menschen mit Verdiensten um die Revolution, arme Haushalte und Behinderte.
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*Bearbeitungsdauer:15 Tage.
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