Clubs · Dec 9, 2024 · 5 Min. Lesezeit
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Dieser Artikel bietet ein Update über die neuesten Regelungen zur Arbeitskonfliktlösung. Das Verständnis der Änderungen der Vorschriften hilft Ihnen, Ihre Rechte zu schützen, Streitigkeiten effektiv zu behandeln und faire am Arbeitsplatz zu erhalten. Entdecken Sie wichtige Informationen, um Harmonie und Rechtmäßigkeit in den Arbeitsbeziehungen zu gewährleisten.
Die Grundsätze für die Lösung von Arbeitsstreitigkeiten gemäß Artikel 180 des Arbeitsgesetzbuches 2019 sind wie folgt:
- Respektieren Sie das Recht auf Selbstbestimmung durch Verhandlungen der Parteien während des Prozesses der Lösung von Arbeitsstreitigkeiten.
- Respektieren Sie die Beilegung von Arbeitsstreitigkeiten durch Schlichtung und Schlichtung auf der Grundlage der Achtung der Rechte und Interessen beider Streitparteien, der Achtung der gemeinsamen Interessen der Gesellschaft und nicht der Verletzung des Gesetzes.
- Offen, transparent, objektiv, zeitnah, schnell und legal.
- Stellen Sie die Teilnahme der Vertreter der Parteien bei der Lösung von Arbeitsstreitigkeiten sicher.
- Die Streitbeilegung wird von der zuständigen Behörde, Organisation oder Person nach Erhalt eines Antrags der Streitpartei oder auf Vorschlag der zuständigen Behörde, Organisation oder Person und mit Zustimmung der Streitparteien durchgeführt.
Aufgaben von Agenturen und Organisationen bei der Lösung von Arbeitsstreitigkeiten gemäß Artikel 181 des Arbeitsgesetzbuches 2019 sind wie folgt:
- Ja. Die staatliche Arbeitsverwaltung ist für die Koordination mit der Organisation verantwortlich, die Mitarbeiter und die Organisation vertritt, die Arbeitgeber vertritt, um die Parteien bei der Lösung von Arbeitskonflikten zu leiten, zu unterstützen und zu unterstützen.
- Das Ministerium für Arbeit, Krieg Invaliden und Soziales organisiert die Ausbildung und verbessert die berufliche Kapazität der Arbeitsvermittler und Arbeits Schiedsrichter bei der Lösung von Arbeitsstreitigkeiten.
- Auf Wunsch ist die spezialisierte Arbeitsagentur im Volksausschuss der Schwerpunkt für die Aufnahme von Anträgen zur Lösung von Arbeitsstreitigkeiten und ist für die Klassifikation, Führung, Unterstützung und Unterstützung der Parteien bei der Lösung von Arbeitsstreitigkeiten verantwortlich.
Innerhalb von 05 Arbeitstagen ist die Agentur, die den Antrag auf Behebung des Arbeitsstreits erhält, dafür verantwortlich, den Antrag an den Arbeitskonsiliator in Fällen zu übermitteln, in denen Arbeitsvermittlungsverfahren erforderlich sind, und sie an den Schiedsrat weiterzuleiten, in Fällen, in denen der Schiedsrat zur Behebung der Angelegenheit verpflichtet ist, oder sie an den Gerichtshof zur Entscheidung zu übermitteln.
Die Rechte und Pflichten der beiden Parteien bei der Beilegung von Arbeitsstreitigkeiten gemäß Artikel 182 des Arbeitsgesetzbuches 2019 sind wie folgt:
- Ja. Bei der Lösung von Arbeitsstreitigkeiten haben die Parteien folgende Rechte:
+ Direkt oder über einen Vertreter zur Teilnahme am Abwicklungsprozess;
+ Bitten zurückziehen oder den Inhalt der Anfrage ändern;
+ Bitte, die Person zu ändern, die die Streitbeilegung durchführt, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass die Person nicht unparteiisch oder objektiv sein kann.
- Ja. Bei der Lösung von Arbeitsstreitigkeiten haben die Parteien folgende Verpflichtungen:
+ Vollständige und rechtzeitige Unterlagen und Nachweise zur Prüfung Ihrer Anfrage;
+ Entsprechen Sie den getroffenen Vereinbarungen, Entscheidungen des Arbeitsgerichtshofs, Urteile und Entscheidungen des Gerichts, die Rechtswirkung haben.
Arbeitsstreitigkeiten und arbeitsbedingte Streitigkeiten unterliegen der Gerichtsbarkeit gemäß Artikel 32 des Zivilprozessgesetzbuchs 2015 (geändert durch den Laborkodex 2019) wie folgt:
- Einzelne Arbeitsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern müssen durch das Vermittlungsverfahren eines Arbeitsvermittlers gehen, aber die Vermittlung ist erfolgreich, aber die Parteien nicht richtig umsetzen oder nicht umsetzen, die Schlichtung ist erfolglos oder die Schlichtungszeit ist nach den Bestimmungen des Arbeitsgesetzes abgelaufen, aber der Arbeitsvermittler führt die Schlichtung nicht, außer für die folgenden Arbeitsstreitigkeiten, die nicht durch den Schlichtungsprozeß gehen müssen:
+ In Bezug auf die Arbeitsdisziplin in Form von Entlassung oder einseitiger Beendigung von Arbeitsverträgen;
+ Bei Schadensersatz und Leistungen bei Beendigung von Arbeitsverträgen;
+ Zwischen inländischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern;
+ in Bezug auf die Sozialversicherung nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Sozialversicherung, in Bezug auf die Krankenversicherung nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Krankenversicherung, in Bezug auf die Arbeitslosenversicherung nach den Bestimmungen des Arbeitsrechts, in Bezug auf Arbeitsunfall und Krankheitsversicherung nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Arbeitssicherheit und -hygiene;
+ in Bezug auf Schadensersatz zwischen Arbeitnehmern und Unternehmen und Organisationen, die Arbeitnehmer im Ausland im Rahmen von Verträgen entlassen;
+ Zwischen dem neu eingestellten Arbeitnehmer und dem neu gegründeten Arbeitgeber.
- Individuelle Arbeitsstreitigkeiten, in denen die beiden Parteien zustimmen, den Labor Schiedsrat zu entscheiden, um zu lösen, aber nach der durch das Arbeitsrecht vorgeschriebenen Frist abläuft, wird der Labor Schiedsrat nicht gegründet, der Labor Schiedsrat stellt keine Entscheidung, den Streit zu lösen, oder eine der Parteien nicht die Entscheidung des Labor Schiedsrats durchsetzen, dann haben die Parteien das Recht, den Gerichtshof zu beschließen.
- Kollektive Arbeitsstreitigkeiten über Rechte, wie durch das Arbeitsrecht vorgeschrieben, die durch das Vermittlungsverfahren eines Arbeitsvermittlers gegangen sind, aber die Vermittlung scheitert, die Vermittlungsfrist, wie durch das Arbeitsrecht vorgeschrieben, abläuft, aber der Arbeitsvermittler führt nicht die Vermittlung oder eine der Parteien nicht die erfolgreiche Vermittlungsaufzeichnung implementiert, haben das Recht, den Gerichtshof zu beschließen.
- Kollektive Arbeitsstreitigkeiten über Rechte, die die beiden Parteien zustimmen, den Labor Schiedsrat zu wählen, um zu lösen, aber nach der durch das Arbeitsrecht vorgeschriebenen Frist abläuft, ist der Labor Schiedsrat nicht eingerichtet, der Labor Schiedsrat stellt keine Entscheidung, den Streit zu lösen, oder eine der Parteien nicht die Entscheidung des Labor Schiedsrats erzwingt, dann haben die Parteien das Recht, den Gerichtshof zu beheben.
- Arbeitsstreitigkeiten umfassen:
+ Disputs über Ausbildung und Ausbildung;
+ Streitigkeiten über Arbeits Leasing;
+ Streitigkeiten über Gewerkschaftsrechte und Gewerkschaftsfonds;
+ Disputes über Arbeitssicherheit und Hygiene.
- Streit wegen Schadensersatz wegen illegaler Streiks.
- Andere Arbeitsstreitigkeiten, außer für Fälle unter der Gerichtsbarkeit anderer Agenturen und Organisationen, wie gesetzlich vorgeschrieben.
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