Clubs · Nov 28, 2024 · 1 Min. Lesezeit
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Ein Handelsgeheimnisschutzabkommen enthält in der Regel Klauseln über die Definition von Geheimnissen, die Vertraulichkeitspflichten der Parteien, die Dauer der Vertraulichkeit und Maßnahmen zum Umgang mit Verstößen. Diese Klauseln helfen, kritische Informationen eines Unternehmens vor der Offenlegung zu schützen.
Gemäß Artikel 4 Rundschreiben 10/2020/TT-BLDTBXH Vorschriften zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen und Technologiegeheimnissen sind wie folgt:
1. Wenn ein Arbeitnehmer unmittelbar mit Geschäftsgeheimnissen oder technischen Geheimnissen nach den gesetzlichen Bestimmungen in Verbindung steht, hat der Arbeitgeber das Recht, mit dem Arbeitnehmer auf den Inhalt des Geheimschutzes zu vereinbaren. Geschäft, Technologie Geheimnisse in Arbeitsverträgen oder andere Dokumente, wie gesetzlich vorgeschrieben.
2. Eine Vereinbarung über den Schutz von Geschäftsgeheimnissen und Technologiegeheimnissen kann folgende Hauptinhalte umfassen:
a) Liste der Geschäftsgeheimnisse und Technologiegeheimnisse;
b) Anwendungsbereich von Geschäftsgeheimnissen und Technologiegeheimnissen;
c) Schutzdauer von Geschäftsgeheimnissen und technologischen Geheimnissen;
d) Methoden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen und Technologiegeheimnissen;
d) Rechte, Pflichten und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern während des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen und Technologiegeheimnissen;
e) Umgang mit Verstößen gegen Vereinbarungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen und Technologiegeheimnissen.".
Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen umfasst somit folgende Hauptinhalte:
- Liste der Geschäftsgeheimnisse und Technologiegeheimnisse;
- Anwendungsbereich der Geschäftsgeheimnisse und technologischen Geheimnisse;
- Frist für den Schutz von Geschäftsgeheimnissen und technologischen Geheimnissen;
- Methoden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen und Technologiegeheimnissen;
- Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern während des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen und Technologiegeheimnissen;
- Umgang mit Verstößen gegen Vereinbarungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen und Technologiegeheimnissen.
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