Clubs · Nov 4, 2024 · 3 Min. Lesezeit
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Dieser Artikel bietet Informationen zur Gerichtsbarkeit bezüglich der Beilegung von Scheidungsstreitigkeiten in Vietnam und hilft Ausländern, mehr über den Rechtsweg und die zuständigen Behörden bei der Beilegung von Scheidungsfällen zu erfahren.
1. Scheidungsstreitigkeiten
Scheidungsstreitigkeiten sind eine häufige Art von Streit in Ehe- und Familienbeziehungen und nehmen im modernen Leben immer mehr zu. Wenn sich die Parteien in Scheidungsfällen nicht einigen können, kommt es normalerweise zu Streitigkeiten: Streitigkeiten über eheliche Beziehungen (Gefühle), Streitigkeiten über das Sorgerecht für Kinder, Streitigkeiten über Vermögensverhältnisse.
Scheidungsstreitigkeiten sind eine häufige Art von Streit in Ehe- und Familienbeziehungen und nehmen im modernen Leben immer mehr zu. Wenn sich die Parteien in Scheidungsfällen nicht einigen können, kommt es normalerweise zu Streitigkeiten: Streitigkeiten über eheliche Beziehungen (Gefühle), Streitigkeiten über das Sorgerecht für Kinder, Streitigkeiten über Vermögensverhältnisse.

Auf Grundlage von Artikel 35 Absatz 1 Punkt a der Zivilprozessordnung von 2015 unterliegen zivilrechtliche Streitigkeiten sowie eheliche und familiäre Beziehungen gemäß den Artikeln 26 und 28 dieses Gesetzes, mit Ausnahme der in Artikel 26 Absatz 7 dieses Gesetzes genannten Streitigkeiten, der Zuständigkeit der Volksgerichte auf Bezirksebene.
Basierend auf Absatz 1, Artikel 39 der Zivilprozessordnung von 2015, der die Zuständigkeit der Gerichte nach Gebiet regelt
Aus den beiden oben genannten Grundlagen lässt sich schlussfolgern, dass in üblichen Fällen der Zuständigkeit zur Beilegung von Scheidungsstreitigkeiten das Volksgericht auf Bezirksebene, in dessen Bezirk der Kläger wohnt oder arbeitet, das für die Beilegung von Scheidungsstreitigkeiten zuständige Gericht ist. Wenn die Parteien dem Antrag an das Gericht des Wohnsitzes des Klägers zustimmen, hat der Kläger das Recht, das Scheidungsverfahren an seinem Wohnort durchzuführen. Bei Streitigkeiten um die Vermögensaufteilung bei Scheidungen, bei denen es sich bei dem Streitgegenstand um Immobilien handelt, ist das Gericht am Standort der Immobilien für die Beilegung zuständig.

Gemäß Absatz 3, Artikel 35 der Zivilprozessordnung von 2015 sind Volksgerichte auf Bezirksebene nicht zuständig für die Beilegung von Streitigkeiten und Anträgen in Zivil-, Ehe- und Familiensachen, die Folgendes betreffen:
Gemäß Absatz 3, Artikel 37 der Zivilprozessordnung von 2015 sind in den oben genannten Fällen die Volksgerichte auf Provinzebene für die Beilegung von Streitigkeiten in erster Instanz in Bezug auf die oben genannten Angelegenheiten zuständig. Außer in den in Absatz 4, Artikel 35 der Zivilprozessordnung von 2015 festgelegten Sonderfällen liegt die Zuständigkeit bei Scheidungen zwischen vietnamesischen Bürgern, die in Grenzgebieten leben, und Bürgern von Nachbarländern, die in Grenzgebieten zu Vietnam leben, beim Volksgericht auf Bezirksebene. Dies geschieht, um die Belastung der Volksgerichte auf Provinzebene zu verringern und das Reisen für Menschen in Grenzgebieten zu erleichtern.
Darüber hinaus heißt es in Artikel 40 Punkt c, Klausel 1 der Zivilprozessordnung von 2015: Wenn der Kläger weder seinen Wohnsitz noch seine Arbeitsstelle in Vietnam hat oder keinen Wohnsitz dort hat oder wenn es in dem Fall um Streitigkeiten über Kindesunterhalt geht, kann der Kläger die Streitigkeit vor dem Gericht seines Wohnsitzes, seiner Arbeitsstelle oder seines Wohnsitzes klären lassen.
Daher fallen Scheidungsfälle mit Auslandsbezug üblicherweise in die Zuständigkeit der Volksgerichte auf Provinzebene.
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