Clubs · Nov 7, 2024 · 2 Min. Lesezeit
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In diesem Artikel wird das Verfahren zur Adoption ausländischer Kinder in Vietnam im Jahr 2024 ausführlich beschrieben. Von der Vorbereitung der Dokumente bis hin zu den gesetzlichen Bestimmungen, die eingehalten werden müssen, bietet der Artikel einen umfassenden Überblick, der den Lesern hilft, den Adoptionsprozess zu verstehen und legal und effektiv durchzuführen.
Basierend auf Artikel 33 des Adoptionsgesetzes von 2010, der die Verantwortung für die Überprüfung und Bestätigung der Unterlagen sowie die Feststellung, dass das Kind die Voraussetzungen für eine Adoption erfüllt, wie folgt festlegt:
1. Das Justizministerium ist dafür verantwortlich, die Akte zu überprüfen und innerhalb von 20 Tagen nach Erhalt einer vollständigen und gültigen Akte die Stellungnahmen der in Artikel 21 dieses Gesetzes genannten Personen einzuholen. Die Einholung von Stellungnahmen muss schriftlich erfolgen und die Unterschrift oder das Kennzeichen der Person tragen, deren Stellungnahme eingeholt wird.
Falls die Identität eines ausgesetzten Kindes überprüft werden muss, fordert das Justizministerium die öffentliche Sicherheit der Provinz oder Gemeinde zur Überprüfung an. Die öffentliche Sicherheitsbehörde ist für die Überprüfung verantwortlich und muss innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Anfrage beim Justizministerium schriftlich antworten.
2. Wenn das Kind die Voraussetzungen für eine Adoption im Ausland erfüllt, bestätigt das Justizministerium dies gemäß den Bestimmungen in Absatz 1 dieses Artikels und sendet es an das Justizministerium.
Basierend auf Artikel 34 des Adoptionsgesetzes von 2010, der die Verantwortung für die Überprüfung und Übermittlung der Akte des Adoptivelternteils wie folgt festlegt:
1. Das Justizministerium ist dafür verantwortlich, die Akte des Adoptivelternteils gemäß den Bestimmungen in Absatz 2 oder Absatz 3 dieses Artikels innerhalb von 15 Tagen ab dem Datum des Eingangs einer vollständigen und gültigen Akte zu prüfen und zu bearbeiten.
2. In Fällen, in denen der in Artikel 28 Absatz 2 dieses Gesetzes genannte benannte Adoptivelternteil nicht der richtige Elternteil ist, übergibt das Justizministerium die Akte an das Justizministerium des Wohnorts der als Adoptiveltern empfohlenen Person und legt sie dem Volkskomitee der Provinz zur Prüfung und Entscheidung vor.
3. Wenn nach Ablauf der Frist für die Suche nach einer Ersatzfamilie für das Kind gemäß den Bestimmungen in Artikel 15 Absatz 2 dieses Gesetzes das Kind von inländischen Adoptiveltern nicht zur Adoption angenommen wird, übergibt das Justizministerium die Akte des Adoptivelternteils an das Justizministerium, das das Kind zur Prüfung als Adoptivelternteil vorschlägt. Die Einführung des Kindes als Adoptivelternteil erfolgt gemäß den in Artikel 36 dieses Gesetzes festgelegten Verfahren, mit Ausnahme der Bestimmungen in Absatz 2 dieses Artikels.
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