Clubs · Nov 10, 2024 · 3 Min. Lesezeit
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In diesem Artikel erfahren Sie ausführlich, wie Sie ausländische Kinder als Adoptivkinder in Vietnam aufnehmen. Wir führen Sie durch die notwendigen Schritte und gesetzlichen Bestimmungen, um einen reibungslosen und legalen Ablauf zu gewährleisten.
Gemäß den Regelungen in Artikel 36 des Adoptionsgesetzes gestaltet sich das Verfahren zur Aufnahme ausländischer Kinder als Adoptivkinder wie folgt:
1. Innerhalb von 30 Tagen nach Eingang des Antrags der Adoptiveltern prüft und führt das Justizministerium die Kinder unter Einhaltung der in Artikel 35 dieses Gesetzes festgelegten Bedingungen als Adoptivkinder ein und erstattet dem Volkskomitee der Provinz Bericht. Wenn das Volkskomitee der Provinz zustimmt, informiert es innerhalb von 10 Tagen nach Eingang des Antrags des Justizministeriums das Justizministerium, die Akten an das Justizministerium zu übergeben; wenn nicht, antwortet es schriftlich und gibt die Gründe an.
Bevor das Justizministerium die Adoption ausländischer Kinder prüft und einführt, müssen sich inländische Adoptionsbewerber an das Volkskomitee auf Gemeindeebene des Wohnorts der Kinder wenden, um die Angelegenheit zu prüfen und zu klären. Wenn die Adoption abgeschlossen ist, erstattet das Volkskomitee auf Gemeindeebene dem Justizministerium Bericht, um die Adoption ausländischer Kinder zu beenden.
2. Innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Berichts über das Ergebnis der Vermittlung adoptierter Kinder wird das Justizministerium die Vermittlung adoptierter Kinder prüfen. Wenn sie gültig ist, wird es beurteilen, ob die vietnamesischen Kinder für eine Adoption durch Ausländer in Frage kommen und die zuständige Behörde des ausländischen Landes, in dem die Adoptiveltern wohnen, informieren.
3. Innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt des Schreibens der zuständigen Behörde des ausländischen Staates, in dem die Adoptiveltern ihren Wohnsitz haben, mit der die Adoptiveltern über ihre Zustimmung zu den eingeführten Kindern informiert werden und bestätigt wird, dass den Kindern die Einreise und der Aufenthalt in dem Land, in dem sie adoptiert wurden, gestattet wird, informiert das Justizministerium das Justizministerium.
Den Adoptiveltern ist es nicht gestattet, mit den leiblichen Eltern, Erziehungsberechtigten oder Kinderbetreuungseinrichtungen Kontakt aufzunehmen, bevor sie die Mitteilung über die Aufnahme der Kinder als Adoptivkinder erhalten, außer in den in Artikel 28 Absatz 2 dieses Gesetzes genannten Fällen.
4. Wenn die Adoptiveltern die Annahme der eingeführten Kinder als Adoptivkinder ohne triftigen Grund ablehnen, wird die Bearbeitung des Adoptionsantrags dieser Person eingestellt.

2. Nach der Aufnahme der Kinder als Adoptivkinder erstattet das Justizministerium dem Volkskomitee der Provinz Bericht und bittet um Stellungnahme. Wenn das Volkskomitee der Provinz der Aufnahme der Kinder als Adoptivkinder zustimmt, übergibt das Justizministerium innerhalb einer Frist von höchstens fünf Arbeitstagen ab dem Datum der Zustimmung des Volkskomitees der Provinz die Akte des Kindes mit der Zustimmung des Volkskomitees der Provinz an die Adoptionsabteilung. Wenn das Volkskomitee der Provinz der Aufnahme durch das Justizministerium nicht zustimmt, muss das Volkskomitee der Provinz dem Justizministerium den Grund für die erneute Aufnahme klar und schriftlich darlegen. Drei Monate nach dem Datum, an dem das Volkskomitee der Provinz nicht zustimmt und das Justizministerium die Aufnahme nicht erneut vornimmt, muss das Justizministerium den Adoptionsantrag der Adoptiveltern zusammen mit einer schriftlichen Erklärung an die Adoptionsabteilung zurücksenden.
3. Bei der Prüfung der Ergebnisse der Adoptionsentscheidung gemäß den Bestimmungen von Artikel 28 Absatz 2 und Artikel 36 Absatz 2 des Adoptionsgesetzes kann die Adoptionsbehörde die Meinung von Experten aus den Bereichen Psychologie, Gesundheitswesen, Familie und Gesellschaft einholen. Wenn die Kinder für eine Adoption im Ausland geeignet sind und die Entscheidung zur Adoption der Kinder die Einhaltung der vorgeschriebenen Verfahren und Vorschriften gewährleistet und dem Wohl der Kinder entspricht, benachrichtigt die Adoptionsbehörde die Adoptiveltern schriftlich und legt der zuständigen Zentralbehörde des betreffenden ausländischen Landes einen Bewertungsbericht über die Eignung der Kinder zur Adoption im Ausland sowie ein Dokument vor, in dem die Meinung der leiblichen Eltern, Erziehungsberechtigten und Kinder über neun Jahren zur Zustimmung zur Adoption der Kinder eingeholt wird. Wenn die Kinder in einer Kinderbetreuungseinrichtung leben, muss ein Dokument eingeholt werden, in dem die Meinung des Leiters der Kinderbetreuungseinrichtung zur Adoption der Kinder eingeholt wird. In Fällen, in denen die Kinder nicht zur Adoption freigegeben werden, der Beschluss zur Adoption der Kinder nicht die Einhaltung der vorgeschriebenen Verfahren gewährleistet und nicht dem Wohl der Kinder entspricht, benachrichtigt die Adoptionsabteilung das Justizministerium.
Vorschriften zum Verfahren für die Einführung internationaler Adoptivkinder in Vietnam
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