Clubs · Nov 10, 2024 · 2 Min. Lesezeit
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In diesem Artikel werden die Verfahren und Vorschriften in Bezug auf das Profil einer Person erläutert, die als ausländischer Adoptivsohn nach Vietnam eingeführt wird. Informieren Sie sich im Detail über die rechtlichen Anforderungen und erforderlichen Verfahren, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Artikel 32 des Adoptionsgesetzes regelt das Profil einer als ausländischer Adoptivsohn aufgenommenen Person wie folgt:
1. Das Profil einer als ausländischer Adoptivsohn eingeführten Person umfasst:
a) die nach Artikel 18 Absatz 1 dieses Gesetzes erforderlichen Unterlagen (Profil einer als inländisches Adoptivkind eingeführten Person);
b) Unterlagen über Eigenschaften, Interessen und auffällige Gewohnheiten der Kinder;
c) Dokumente, die belegen, dass erfolglose Bemühungen unternommen wurden, eine Ersatzfamilie für die Kinder gemäß Artikel 15 Absatz 2 dieses Gesetzes zu finden.
2. Das gemäß dieser Klausel angegebene Profil wird in drei Sätzen erstellt und dem Justizministerium des Staates vorgelegt, in dem die als Adoptivkind eingeführte Person ansässig ist.
3. Die leiblichen Eltern oder Erziehungsberechtigten erstellen das Profil der als Adoptivkind eingeführten Person, die in der Familie lebt; die Pflegeeinrichtung erstellt das Profil der als Adoptivkind eingeführten Kinder, die in der Pflegeeinrichtung leben.
* Artikel 14 des Dekrets Nr. 19/2011/ND-CP (geändert, ergänzt) regelt das Profil einer als Adoptivkind akzeptierten Person wie folgt:
Das Profil einer als Adoptivkind akzeptierten Person muss Dokumente enthalten, die gemäß Artikel 32 des Adoptionsgesetzes und den folgenden spezifischen Bestimmungen erstellt wurden:
1. Eine Zusammenfassung der Eigenschaften, Interessen und Gewohnheiten der Kinder muss wahrheitsgemäße Informationen über den Gesundheitszustand und den medizinischen Zustand (sofern vorhanden) der Kinder sowie bemerkenswerte alltägliche Interessen und Gewohnheiten der Kinder enthalten, damit die Adoptiveltern die Kinder nach der Annahme als Adoptiveltern besser versorgen, pflegen und erziehen können.
Adoptiert der Stiefvater oder die Stiefmutter das leibliche Kind des Ehepartners, ist dieses Dokument nicht erforderlich.
2. Für Kinder, die dem Einführungsverfahren unterliegen, müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
a) Unterlagen des Justizministeriums sowie Unterlagen und Aufzeichnungen über die Bemühungen um die Suche nach einer Ersatzfamilie für die Kinder gemäß Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe c des Adoptionsgesetzes;
b) Bestätigungsschreiben der Adoptionsabteilung über den Ablauf der in Artikel 15 Punkt d, Absatz 2 des Adoptionsgesetzes festgelegten Meldefrist, obwohl niemand im Land die Kinder als Adoptiveltern anerkennt.
3. Bei der Übergabezeremonie für das Adoptivkind übergibt das Justizministerium den Pflegeeltern einen Satz des Profils des Kindes, einschließlich der in Artikel 32 Absatz 1 des Adoptionsgesetzes festgelegten Dokumente sowie Dokumente, in denen die Meinung der biologischen Eltern oder Erziehungsberechtigten und die Meinung der Kinder ab neun Jahren zur Zustimmung zur Adoption eingeholt werden. Falls die Kinder in einer Pflegeeinrichtung leben, müssen Dokumente vorhanden sein, in denen die Meinung des Leiters der Pflegeeinrichtung zur Annahme der Kinder als Adoptivkinder eingeholt wird.
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