Clubs · Dec 5, 2024 · 3 Min. Lesezeit
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Wenn ein Unternehmen sein Charterkapital erhöht, gibt es viele Fragen im Zusammenhang mit der Neusubmitting der Geschäftslizenzsteuererklärung und zusätzlichen Gebühren. In diesem Artikel werden ausführliche Informationen über die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und Leitlinien für Unternehmen zur Einhaltung des richtigen Verfahrens vorgelegt.
In Artikel 2 des Erlasses 139/2016/ND-CP werden die Zahler von Lizenzgebühren wie folgt festgelegt:
Die Entgeltzahler der Betriebserlaubnis sind Organisationen und Personen, die in der Produktion und im Geschäft von Waren und Dienstleistungen tätig sind, außer den in Artikel 3 dieses Erlasses genannten Fällen, einschließlich:
- Unternehmen werden nach den gesetzlichen Bestimmungen gegründet.
- Organisation nach dem Gesetz über Genossenschaften gegründet.
- Die öffentlichen Dienstleistungseinheiten werden nach den gesetzlichen Bestimmungen errichtet.
- Wirtschaftliche Organisation von politischen Organisationen, gesellschaftspolitischen Organisationen, sozialen Organisationen, sozio-professionellen Organisationen und bewaffneten Einheiten der Menschen.
- Andere Unternehmen, die Produktion und Geschäft betreiben.
- Zweigstellen, Vertretungen und Geschäftsstellen von Organisationen, die in den Absätzen 1, 2, 3, 4 und 5 dieses Artikels aufgeführt sind (falls vorhanden).
- Individuen, Gruppen von Individuen, Haushalte, die in Produktion und Geschäftstätigkeit tätig sind.
In welchen Fällen ist eine Befreiung von den Lizenzgebühren für Unternehmen zulässig?
Gemäß Artikel 3 des Dekrets 139/2016/ND-CP und Buchstabe c Ziffer 1, Artikel 1 des Dekrets 22/2020/ND-CP ist die Befreiung von den Betriebslizenzgebühren wie folgt festgelegt:
- Individuen, Gruppen von Individuen und Haushalten, die in Produktions- und Geschäftstätigkeiten mit einem jährlichen Umsatz von 100 Millionen VND oder weniger beschäftigt sind.
- Individuen, Gruppen von Individuen und Haushalten, die unregelmäßige Produktions- und Geschäftstätigkeiten durchführen; haben keinen festen Standort entsprechend der Führung des Finanzministeriums.
- Individuen, Personengruppen, Haushalte, die Salz produzieren.
- Organisationen, Individuen, Gruppen von Individuen, Haushalte, die in Aquakultur-, Fischerei- und Meeresfrüchte-Logistik-Dienstleistungen beschäftigt sind.
- Gemeinde Kulturpostamt; Presseagenturen (gedruckte Zeitungen, Radio, Fernsehen, elektronische Zeitungen).
- Genossenschaften und Genossenschaften (einschließlich Zweigniederlassungen, Vertretungen und Geschäftsstellen), die im landwirtschaftlichen Sektor tätig sind, nach den Bestimmungen des Gesetzes über landwirtschaftliche Genossenschaften (geändert durch Nummer a, Ziffer 1, Artikel 1 des Dekrets 22/2020/ND-CP)
- Volkskreditfonds; Niederlassungen, Vertretungen, Geschäftsstellen von Genossenschaften, Genossenschaften und Privatunternehmen, die in Berggebieten tätig sind. Gebirgsgebiete werden nach den Vorschriften des Ethnischen Ausschusses bestimmt. (geändert durch Punkt b, Abschnitt 1, Artikel 1 des Erlasses 22/2020/ND-CP).
- Freistellung von Lizenzgebühren im ersten Jahr der Niederlassung oder des Geschäftsbetriebs (vom 1. Januar bis 31. Dezember) für:
+ Neu gegründete Organisation (gekaufter neuer Steuercode, neuer Geschäftscode).
+ Haushalte, Individuen und Gruppen von Individuen, die zum ersten Mal Produktions- und Geschäftsaktivitäten beginnen.
+ Während des Zeitraums der Befreiung von Geschäftslizenzgebühren, Organisationen, Haushalten, Individuen und Gruppen von Individuen, die Niederlassungen, repräsentative Büros und Geschäftsstandorte werden von den Betriebslizenzgebühren während des Zeitraums der Organisation, Haushalt, Einzelperson oder Gruppe von Individuen befreit von den Betriebslizenzgebühren.
- Kleine und mittelständische Unternehmen, die aus Geschäftshaushalten (gemäß Artikel 16 des Gesetzes über die Förderung von Klein- und Mittelbetrieben) umgerechnet werden, werden für einen Zeitraum von 03 Jahren ab dem Zeitpunkt der Erteilung des ersten Betriebsscheins von den Lizenzgebühren befreit.
+ Wenn ein kleines und mittelständisches Unternehmen eine Niederlassung, eine Vertretung oder einen Geschäftsstandort einrichtet, wird die Niederlassung, die Vertretung oder der Geschäftsstandort während des Zeitraums, in dem das kleine und mittelständische Unternehmen von den Lizenzgebühren befreit ist, von den Lizenzgebühren befreit.
+ Zweigstellen, Vertretungen und Geschäftsstellen kleiner und mittlerer Unternehmen (die nach Artikel 16 des Gesetzes über die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen von der Betriebserlaubnis befreit sind), die vor dem tatsächlichen Datum dieses Erlasses errichtet wurden, haben die Betriebserlaubnisfreistellungsfrist der Zweigstellen, Vertretungen und Geschäftsstellen, die vom tatsächlichen Datum dieses Erlasses bis zum Ende des Zeitraums berechnet werden, in dem das kleine und mittlere Unternehmen von den Betriebsgebühren befreit wird.
+ Kleine und mittelständische Unternehmen, die vor dem tatsächlichen Datum dieses Erlasses von Geschäftslizenzgebühren umgewandelt werden, werden gemäß Artikel 16 und Artikel 35 des Gesetzes über die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen von den Lizenzgebühren befreit.
- Öffentliche Bildungseinrichtungen und öffentliche Vorschulen.
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