Clubs · Nov 10, 2024 · 2 Min. Lesezeit
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Dieser Artikel beantwortet die Frage, ob Ausländer in Vietnam ein Testament für ihr Eigentum errichten können. Wir erläutern die relevanten gesetzlichen Bestimmungen und was zu beachten ist, wenn Ausländer ihre Eigentumsrechte in Vietnam durch ein Testament schützen möchten.
Gemäß Artikel 624 des Zivilgesetzbuches ist ein Testament der Ausdruck der Absicht einer Person, ihr Eigentum nach ihrem Tod auf eine andere Person zu übertragen.
Hinsichtlich der Form sieht die geltende Rechtslage gemäß Artikel 627 des Zivilgesetzbuches vor, dass ein Testament schriftlich errichtet werden muss; ist dies nicht möglich, so ist eine mündliche Errichtung möglich.
Um die Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien zu gewährleisten und die Umsetzung der Absicht einer Person, ihr Eigentum nach ihrem Tod auf eine andere Person zu übertragen, zu gewährleisten, empfiehlt das Bürgerliche Gesetzbuch daher, Testamente schriftlich statt mündlich zu verfassen, außer in Fällen der Unmöglichkeit, der eingeschränkten Handlungsfähigkeit des Erblassers, des plötzlichen Todes usw.
Gemäß Artikel 628 des Zivilgesetzbuches enthält ein schriftliches Testament:
+ Ein schriftliches Testament ohne Zeugen.
+ Ein schriftliches Testament mit Zeugen.
+ Ein schriftliches Testament mit notarieller Beglaubigung/Beurkundung.
Darüber hinaus ist gemäß Artikel 629 des Zivilgesetzbuchs ein mündliches Testament in Fällen anwendbar, in denen das Leben einer Person in Gefahr ist und diese nicht in der Lage ist, ein schriftliches Testament zu errichten. In diesem Fall kann das Testament mündlich errichtet werden.
Allerdings wird ein mündliches Testament automatisch widerrufen, wenn der Erblasser drei Monate nach seiner Errichtung noch lebt, geschäftsfähig und bei klarem Verstand ist.

Damit ein Testament in Vietnam jedoch wirksam ist, muss die Form des Testaments dem vietnamesischen Recht entsprechen und die Rechtsfähigkeit des Erblassers muss dem Recht seines Herkunftslandes entsprechen. Die notarielle Beglaubigung des Testaments erfolgt gemäß Artikel 56 des Notargesetzes.
Punkt d, Absatz 2, Artikel 17 des Gesetzes zur notariellen Beglaubigung besagt, dass ein Notar, wenn er einen Antrag auf notarielle Beglaubigung ablehnt, der antragstellenden Partei den Grund für die Ablehnung mitteilen muss. Wenn die Partei mit der Begründung nicht einverstanden ist, hat sie das Recht, das Hauptnotariat um eine klare Erklärung zu der Angelegenheit zu bitten.
Ausländer, die in Vietnam ein Testament für ihr Eigentum erstellen
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