Clubs · Nov 10, 2024 · 2 Min. Lesezeit
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Dieser Artikel hilft Ihnen, die rechtlichen Bedingungen zu verstehen, die Ausländer erfüllen müssen, um in Vietnam Testamente zu erben. Wir informieren Sie ausführlich über die Vorschriften, Verfahren und Dinge, die Sie beachten sollten, um sicherzustellen, dass Erbrechte rechtmäßig und wirksam umgesetzt werden.
Basierend auf Artikel 3 des Landgesetzes 2013, der vorsieht, dass Ausländer oder im Ausland lebende Vietnamesen nicht berechtigt sind, Wohnhäuser zu erwerben, die an Landnutzungsrechte in Vietnam gebunden sind.
In Fällen, in denen alle Erben Landnutzungsrechte, Eigentumsrechte an Wohnhäusern und anderen mit dem Land verbundenen Vermögenswerten besitzen, handelt es sich um Ausländer oder im Ausland lebende Vietnamesen, die nicht berechtigt sind, in Vietnam mit Landnutzungsrechten verbundene Wohnhäuser zu erwerben, wie in Artikel 1 des Landgesetzes 2013 festgelegt:
Aus diesem Grund wird erbberechtigten Ausländern kein Zertifikat über die Landnutzungsrechte, das Eigentum an Wohnhäusern und andere mit dem Land verbundene Vermögenswerte ausgestellt, sie können die geerbten Landnutzungsrechte jedoch übertragen oder geschenkt bekommen.
Basierend auf Artikel 630 des Zivilgesetzbuchs 2015, der rechtsgültige Testamente wie folgt regelt:
- Ein rechtsgültiges Testament muss folgende Bedingungen erfüllen:
+ Der Erblasser muss bei der Erstellung seines Testaments vernünftig und klar vorgehen und darf sich nicht täuschen, bedrohen oder nötigen lassen.
+ Der Inhalt des Testaments darf nicht gegen gesetzliche Verbote verstoßen, gegen die soziale Ethik verstoßen; die Form des Testaments darf nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen.
- Testamente von Personen im Alter von fünfzehn bis unter achtzehn Jahren müssen schriftlich verfasst werden und vom Vater, der Mutter oder dem Vormund genehmigt werden.
- Testamente von körperlich oder geistig eingeschränkten Personen sowie von Analphabeten müssen schriftlich verfasst und von Zeugen beglaubigt oder notariell beglaubigt werden.
- Ein unbeglaubigtes schriftliches Testament gilt als rechtsgültig, wenn es die in Artikel 1 von Artikel 630 des Zivilgesetzbuchs 2015 festgelegten Bedingungen erfüllt.
- Ein mündliches Testament gilt als rechtskräftig, wenn der Erblasser seinen Willen vor mindestens zwei Zeugen zum Ausdruck bringt und die Zeugen es unmittelbar nach der mündlichen Abgabe des Testaments protokollieren, unterschreiben oder mit einer Markierung versehen.
Innerhalb von fünf Werktagen ab dem Datum, an dem der Erblasser seinen endgültigen Willen kundtut, muss das Testament von einem Notar oder einer autorisierten Stelle notariell beglaubigt werden, um die Unterschrift oder das Zeichen der Zeugen zu bestätigen.
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