Clubs · Nov 13, 2024 · 5 Min. Lesezeit
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Dieser Artikel bietet detaillierte Informationen zu den gesetzlichen Bestimmungen zur Registrierung einer vorübergehenden Residenz für Ausländer in Vietnam und hilft Ihnen, die notwendigen Anforderungen bei einem Aufenthalt in diesem Land besser zu verstehen.
Gemäß Satz 1, Artikel 33 Gesetz über Einreise, Ausreise, Transit und Aufenthalt von Ausländern in Vietnam 2014 Die Regelungen zur vorübergehenden Aufenthaltsanmeldung für Ausländer lauten wie folgt:
Ausländer, die sich vorübergehend in Vietnam aufhalten, müssen ihren vorübergehenden Aufenthalt über die Person melden, die die Unterkunft direkt verwaltet und betreibt, bei der Polizei der Gemeinde, Gemeinde, Stadt oder Polizeistation, in der sich die Unterkunft befindet.
Ausländer, die ihren vorübergehenden Wohnsitz oder einen anderen vorübergehenden Wohnsitz als die in ihrer Daueraufenthaltskarte angegebene Adresse wechseln, müssen ihren vorübergehenden Aufenthalt gemäß den oben genannten Regelungen anmelden.
Daher müssen Ausländer, die sich vorübergehend in Vietnam aufhalten, ihren vorübergehenden Aufenthalt bei der Person anmelden, die die Unterkunft direkt verwaltet.
In Abschnitt 2, Artikel 33 Gesetz über Einreise, Ausreise, Transit und Aufenthalt von Ausländern in Vietnam 2014 Die Regelungen zur vorübergehenden Aufenthaltsregistrierung lauten wie folgt:
Die Person, die die Beherbergungseinrichtung direkt verwaltet und betreibt, ist dafür verantwortlich, den vollständigen Inhalt des Formulars zur vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis für Ausländer zu erfassen und es innerhalb von 12 Stunden an die Gemeinde, den Bezirk, die Stadtpolizei oder die Polizeistation weiterzuleiten, in der sich eine Beherbergungseinrichtung befindet abgelegene Gebiete innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft des Ausländers in der Unterkunftseinrichtung.
Die Formen der vorübergehenden Aufenthaltsanmeldung für Ausländer sind in Abschnitt 3, Artikel 33 festgelegt Gesetz über Einreise, Ausreise, Transit und Aufenthalt von Ausländern in Vietnam 2014 wie folgt:
Touristenunterkünfte, bei denen es sich um Hotels handelt, müssen eine Verbindung zum Internet oder Computernetzwerk mit der Einwanderungsbehörde der Provinz oder der zentral verwalteten Stadt herstellen, um Informationen über die vorübergehende Aufenthaltserklärung von Ausländern zu übermitteln.
Andere Beherbergungsbetriebe mit Internetzugang können die Informationen zur Erklärung des vorübergehenden Aufenthalts von Ausländern direkt an das öffentliche E-Mail-Postfach der Einwanderungsverwaltungsbehörde der Polizei der Provinzen und zentral verwalteten Städte senden.

Schritt 1: Besuchen Sie die Website, um ein Konto zu erhalten
- Die Person, die einen vorübergehenden Aufenthalt anmeldet, greift auf die Website der Einwanderungsverwaltungsabteilung der Polizei der Provinz oder Stadt mit zentraler Verwaltung zu, in der sich die Unterkunftseinrichtung befindet (Seite mit elektronischen Informationen), um das Anmeldekonto zu erhalten.
Wenn sich die Informationen zum angegebenen Konto ändern, müssen diese Informationen unverzüglich auf der Website aktualisiert, geändert und ergänzt werden. Zu den bereitgestellten Informationen gehören:
+ Name der Unterkunftseinrichtung;
+ Art der Unterkunftseinrichtung;
+ Adresse der Unterkunftseinrichtung;
+ Telefonnummer der Unterkunftseinrichtung;
+ E-Mail der Unterkunftseinrichtung;
+ Vollständiger Name;
+ Geburtsdatum;
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+ Telefonnummer;
+ Nummer des Personalausweises bzw. Bürgerausweises bzw. Reisepasses
- Die Person, die den vorübergehenden Aufenthalt anmeldet, ist für die Verwaltung und Sicherung des Deklarationskontos und aller durch das Deklarationskonto erstellten Informationen verantwortlich.
Wenn Sie feststellen, dass das angegebene Konto gestohlen wurde, Informationen missbraucht wurden oder nicht verwendet werden können, müssen Sie unverzüglich die Einwanderungsbehörde der Polizei der Provinz oder zentral verwalteten Stadt benachrichtigen.
Gültigkeitsdauer des Kontos:
Das deklarierte Konto wird automatisch gelöscht, wenn innerhalb von 12 Monaten keine neuen deklarierten Informationen vorliegen oder wenn festgestellt wird, dass falsche Angaben oder Informationen über Ausländer oder Unterkunftsmöglichkeiten unrichtig sind.
Schritt 2: Geben Sie die Informationen zum vorübergehenden Aufenthalt an
- Die Person, die den vorübergehenden Aufenthalt anmeldet, greift auf die Website zu und loggt sich in das Deklarationskonto ein, um Informationen zum vorübergehenden Aufenthalt anzugeben.
Die Anmeldung eines vorübergehenden Aufenthalts für Ausländer über die Website muss sofort erfolgen, wenn der Ausländer eintrifft, um sich für einen vorübergehenden Aufenthalt zu registrieren.
- Zu den Informationen zur vorübergehenden Aufenthaltserklärung gehören:
+ Vollständiger Name;
+ Geschlecht;
+ Geburtsdatum;
+ Nationalität;
+ Passnummer oder gültiges Passersatzdokument, voraussichtliche Dauer des vorübergehenden Aufenthalts des Ausländers.
Sie können jeden Fall in die Dateneingabefelder eingeben oder die Eingabedatei an die auf der Website veröffentlichte Beispieldatei übertragen.
Notiz: Der Anmelder des vorübergehenden Wohnsitzes prüft, ändert und ergänzt die Informationen, bevor er die Speicherung der Informationen bestätigt; Überprüfen Sie den Abschnitt zur Verwaltung der Informationen zur vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis, um festzustellen, ob das System sie erhalten hat. Wenn das System sie nicht erhalten hat, geben Sie die Informationen erneut ein.
Schritt 3: Erhalten Sie Informationen zum vorübergehenden Aufenthalt
Die Einwanderungsverwaltungsabteilung der Polizei der Provinzen und zentral verwalteten Städte erhält rund um die Uhr Informationen über den vorübergehenden Aufenthalt von Ausländern, die über die Website gemeldet wurden.
Wenn sich Ausländer vorübergehend in Beherbergungsbetrieben im Grenzgebiet aufhalten, benachrichtigen Sie die Grenzschutzwache, in der sich die Beherbergungseinrichtung befindet.
(Artikel 4, 5, 6 Rundschreiben 53/2016/TT-BCA)
Schritt 1: Füllen Sie das Formular zur vorübergehenden Aufenthaltserklärung aus und übermitteln Sie es
Die Person, die einen vorübergehenden Aufenthalt anmeldet, sollte sich an die Polizeidienststelle der Gemeinde, des Bezirks, der Stadt oder der Polizeidienststelle (Polizei auf Gemeindeebene) wenden, um ein Formular zur Erklärung des vorübergehenden Aufenthaltes gemäß dem mit ihr ausgestellten Formular NA17 zu erhalten. Rundschreiben 04/2015/TT-BCA.
Frist für die Zusendung des Formulars zur vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis
Die Person, die den vorübergehenden Aufenthalt anmeldet, trägt die Informationen auf dem Formular zur vorübergehenden Aufenthaltserklärung ein und übermittelt das Formular zur vorübergehenden Wohnsitzerklärung innerhalb von 12 Stunden ab dem Zeitpunkt des Aufenthalts direkt an die Polizeidienststelle auf Gemeindeebene, in der sich die Unterkunftseinrichtung befindet Ein Ausländer kommt, um sich für einen vorübergehenden Aufenthalt anzumelden.
So senden Sie das Formular zur vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis
Das Formular zur Erklärung des vorübergehenden Wohnsitzes kann vorab per Fax gesendet oder telefonisch an die Polizeidienststelle auf Gemeindeebene weitergeleitet werden, bevor das Formular zur Erklärung des vorübergehenden Wohnsitzes innerhalb der oben genannten Frist übermittelt wird.
Schritt 2: Erhalten Sie das Formular zur vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis
- Im Dienst der Kommunalpolizei, um rund um die Uhr Informationen über den vorübergehenden Aufenthalt von Ausländern zu erhalten, die mit dem Formular zur Erklärung des vorübergehenden Wohnsitzes gemeldet wurden.
- Überprüfen Sie im Dienst auf der kommunalen Polizeistation das Formular zur Erklärung des vorübergehenden Wohnsitzes, fordern Sie sofort eine zusätzliche Erklärung an, bestätigen Sie die erhaltenen Informationen, kopieren Sie sie oder tragen Sie sie in das Dienstbuch ein, und geben Sie sie umgehend an den vorübergehenden Wohnsitz zurück Meldeformular für die Person, die einen vorübergehenden Aufenthalt anmeldet;
Wenn sich Ausländer vorübergehend in Beherbergungsbetrieben im Grenzgebiet aufhalten, benachrichtigen Sie die Grenzschutzwache, in der sich die Beherbergungseinrichtung befindet.
(Artikel 7, 8 Rundschreiben 53/2016/TT-BCA)
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