Clubs · Dec 10, 2024 · 3 Min. Lesezeit
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Ausländische Unternehmen, die in Vietnam tätig sind, müssen die Arten von Steuern verstehen, die sie zahlen müssen. Dazu gehören die Körperschaftsteuer, die Mehrwertsteuer und andere Steuern im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit. Das Verständnis und die Einhaltung der Steuervorschriften wird den Unternehmen helfen, effektiv zu arbeiten und rechtliche Risiken zu vermeiden.
Ausländische Unternehmen, die nach dem vietnamesischen Recht gegründet und tätig sind, haben ebenfalls Steuerpflichten wie inländische Unternehmen. Insbesondere die Art der Steuern, die ausländische Unternehmen zahlen müssen, umfassen:
Nach § 1 Abs. 1 Satz 4 des Dekrets 139/2016/ND-CP ist der Gebührenerhebungssatz für Unternehmen wie folgt:
TT | Gegenstand | Erhebungsebene |
1 | Organisationen mit Charterkapital oder Investmentkapital von über 10 Milliarden VND | 3 Mio. VND/Jahr |
2 | Organisationen mit Charterkapital oder Investitionskapital von 10 Milliarden VND oder weniger | 2 Mio. VND/Jahr |
3 | Zweigniederlassungen, Vertretungen, Geschäftsstandorte, gemeinnützige Einheiten, andere Wirtschaftsorganisationen | 1 Million VND/Jahr |
2. Körperschaftsteuer (CIT)
Gemäß Artikel 2 Absatz 1 des Gesetzes über die Körperschaftsteuer von 2008 sind nach dem vietnamesischen Recht gegründete Unternehmen Körperschaftsteuerzahler.
Daher ist die Körperschaftsteuer eine der Steuern, die ausländische Unternehmen zahlen müssen.
Gemäß Artikel 17 des Kreises 151/2014/TT-BTC, basierend auf Produktions- und Geschäftsergebnissen, leisten die Unternehmen spätestens am 30. Tag des Quartals, das dem Quartal folgt, in dem die Steuerschuld entsteht, eine vorläufige Zahlung der Körperschaftsteuer; die Unternehmen müssen keine vorläufigen vierteljährlichen Körperschaftsteuererklärungen vorlegen.
Die zu zahlende Körperschaftsteuer wird nach folgender Formel bestimmt:
Körperschaftsteuer fällig = Steuerpflichtiges Einkommen x Körperschaftsteuersatz
Falls das Unternehmen einen Fonds für Wissenschaft und Technologieentwicklung hat, wird die Körperschaftsteuer nach der Formel berechnet:
Körperschaftsteuer fällig = (Steuereinkommen - Provision für Wissenschaft und Technologie Fonds (falls vorhanden) x Körperschaftsteuersatz
Da drinnen,
1) Steuerpflichtiges Einkommen = Steuerpflichtiges Einkommen - Steuerermäßigtes Einkommen - Verstorbene Verstorbene aus früheren Jahren.
2) Steuerpflichtiges Einkommen = (Revenue - Steuerpflichtige Aufwendungen) + Sonstige Einnahmen
3) Körperschaftsteuersatz
- Steuersatz von 20%: Anwendbar auf alle nach Vietnamesischem Recht gegründeten Unternehmen.
- Steuersatz von 32 % - 50 %: Anwendbar für Unternehmen, die mit der Suche, Erforschung und Nutzung von Öl und Gas und anderen seltenen Ressourcen in Vietnam beschäftigt sind.
- Steuersatz von 50%: Anwendbar für Unternehmen, die mit der Suche, Erkundung und Ausbeutung von seltenen Ressourcenminen wie Platin, Gold, Silber, Zinn usw. beschäftigt sind.
Organisationen und Einzelpersonen, die Waren und Dienstleistungen produzieren und verkaufen, die einer Mehrwertsteuer unterliegen, und Organisationen und Einzelpersonen, die Waren importieren, die einer Mehrwertsteuer unterliegen.
Die Mehrwertsteuer, die ein Unternehmen zahlen muss, wird nach der Methode berechnet, die das Unternehmen zunächst wählt.
- Steuerabzugsmethode
MwSt. = (Steuerpreis der verkauften Waren und Dienstleistungen x MwSt.-Satz) - Abzug der Mehrwertsteuer
Je nach Waren und Dienstleistungen ist der Mehrwertsteuersatz unterschiedlich: 0%, 5%, 10%.
- Direkte Berechnungsmethode
Grundlage für die Berechnungssteuer sind die Einnahmen, die der Mehrwertsteuer unterliegen, und der Prozentsatz für die Berechnung der Mehrwertsteuer auf Einnahmen.
MwSt. = Bruttowertschöpfung Steuerpflichtiger Umsatz x % Umsatzsteuer auf Umsatz
Für den Fall, dass die Sache Steuer in %
Einfuhr-Ausfuhrsteuer = Tatsächliche Menge jedes eingeführten Erzeugnisses x Steuerpflichtiger Preis x Steuersatz
Fälle, in denen die absolute Steuer auf Waren erhoben wird
Einfuhr-Ausfuhrsteuer zahlbar = Tatsächliche Menge jedes eingeführten Erzeugnisses x Absoluter Steuersatz x Steuerberechnungskurs
Bei der Anwendung handelt es sich um Unternehmen, die natürliche Ressourcen steuerpflichtig nutzen.
Ressourcensteuer fällig = Besteuerungsgrundlage x Besteuerungspreis x Steuersatz
Umweltschutzsteuer = Anzahl der Steuerpflichtigen x Absoluter Steuersatz je Wareneinheit
Sonderverbrauchsteuer = Sonderverbrauchsteuerberechnungspreis x Sonderverbrauchsteuersatz
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