Clubs · Oct 24, 2024 · 3 Min. Lesezeit
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Dieser Artikel enthält detaillierte Informationen zu den Verfahren zur erstmaligen Beantragung eines Reisepasses in Vietnam für vietnamesische Staatsbürger und ist besonders nützlich für Ausländer, die diesen Prozess unterstützen oder recherchieren. Von der Vorbereitung der Dokumente über die Einreichung von Anträgen bis hin zu wichtigen Hinweisen während des Passantragsverfahrens hilft der Artikel den Lesern, die notwendigen und genauen Informationen zu erhalten. Dies ist eine nützliche Referenz für alle, die sich für die Passbestimmungen in Vietnam interessieren.
Gemäß den Bestimmungen in Artikel 15 des Gesetzes über die Ein- und Ausreise, den Transit und den Aufenthalt von Ausländern in Vietnam 2019 gelten für die erstmalige Erlangung eines Reisepasses folgende konkrete Verfahren:
"...3. Der Antrag auf Ausstellung eines ersten Reisepasses ist bei der Einwanderungsbehörde der Provinzpolizeibehörde zu stellen, in deren Bezirk sich der ständige oder vorübergehende Wohnsitz des Antragstellers befindet. In Fällen, in denen ein Personalausweis vorhanden ist, ist dieser der Einfachheit halber bei der Einwanderungsbehörde der Provinzpolizeibehörde zu stellen.
4. Der Antragsteller für einen ersten Reisepass fällt in eine der folgenden Kategorien und kann sich wahlweise an die Einwanderungsbehörde des Ministeriums für öffentliche Sicherheit wenden:
a) über eine Überweisung oder eine Aufforderung eines Krankenhauses zur medizinischen Behandlung im Ausland verfügt;
b) Nachweise über einen verletzten, erkrankten oder verstorbenen Angehörigen im Ausland vorliegen;
c) über eine Anfrage der unmittelbaren Dienststelle für Beamte, Staatsbedienstete, Angehörige des Berufsstands, Offiziere, Unteroffiziere, Berufssoldaten, Arbeiter, Beamte der Streitkräfte, in Schlüsselorganisationen tätige Personen verfügt;
d) Aus humanitären Gründen und in Notfällen, die vom Leiter der Einwanderungsbehörde des Ministeriums für öffentliche Sicherheit festgestellt werden.“

- Der Antrag für einen ersten Reisepass ist bei der Einwanderungsbehörde der Provinzpolizeibehörde zu stellen, in deren Bezirk sich der ständige oder vorübergehende Wohnsitz des Antragstellers befindet.
- In Fällen, in denen ein Personalausweis vorhanden ist, ist der Antrag der Einfachheit halber bei der Einwanderungsbehörde der Provinzpolizei zu stellen.
Insbesondere fällt der Antragsteller für einen Erstpass in eine der folgenden Kategorien und kann sich für die Beantragung bei der Einwanderungsbehörde des Ministeriums für öffentliche Sicherheit entscheiden:
- über eine Überweisung oder eine Aufforderung eines Krankenhauses zur medizinischen Behandlung im Ausland verfügt;
- Nachweise über einen verletzten, erkrankten oder verstorbenen Angehörigen im Ausland vorliegen;
- Hat eine Anfrage der unmittelbaren Verwaltungsbehörde für Beamte, Staatsbedienstete, Angehörige des Berufsstands, Offiziere, Unteroffiziere, Berufssoldaten, Arbeiter, Beamte der Streitkräfte, Einzelpersonen, die in Schlüsselorganisationen arbeiten;
- Aus humanitären Gründen und in Notfällen, die vom Leiter der Einwanderungsbehörde des Ministeriums für öffentliche Sicherheit festgestellt werden.
Wenn Personen nicht in einen der vier Sonderfälle fallen, müssen sie daher bei der Einwanderungsbehörde des Ministeriums für öffentliche Sicherheit oder bei der Einwanderungsbehörde der Provinzpolizeibehörde ihres ständigen oder vorübergehenden Wohnsitzes einen Reisepass beantragen.

Auf Grundlage der oben genannten Bestimmungen können Personen, die bereits einen Personalausweis besitzen, bei der Einwanderungsbehörde der Provinzpolizeibehörde eines beliebigen Ortes einen Reisepass beantragen. Daher müssen Personen nicht an ihren ständigen Wohnsitz zurückkehren, um einen ersten Reisepass zu beantragen.
Der Grund, warum Einzelpersonen mit einem Personalausweis an jedem Ort einen Reisepass beantragen können, liegt darin, dass ihre Daten in die nationale Datenbank eingetragen werden, sobald sie einen Personalausweis haben. Auf der Grundlage dieser Informationen können die Einwanderungsbehörden der Provinzen problemlos auf diese Informationen zugreifen, um die Passausstellung vorzunehmen, ohne dass die Person an ihren ständigen oder vorübergehenden Wohnsitz zurückkehren muss.
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