Clubs · Dec 9, 2024 · 3 Min. Lesezeit
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Dieser Artikel erklärt, ob ein von einem ausländischen Händler in Vietnam gegründetes ausländisches Unternehmen als vietnamesischer Händler oder als ausländischer Händler gilt. Gleichzeitig informiert sie über die Satzung von Einschränkungen, um die Auflösung einzelner Arbeitsstreitigkeiten zu verlangen. Das Verständnis der gesetzlichen Vorschriften hilft Unternehmen, legal zu operieren und ihre legitimen Rechte zu schützen.
ANHANG Ausländische Händler, die kommerzielle Aktivitäten in Vietnam durchführen
Gemäß Artikel 4 des Handelsgesetzes von 2005 gibt es spezifische Vorschriften für ausländische Händler, die in Vietnam kommerzielle Tätigkeiten ausüben, wie folgt:
‚s1. Ein ausländischer Händler ist ein nach ausländischem Recht gegründeter und registrierter Händler oder durch ausländisches Recht anerkannt.
2. Ausländische Händler dürfen Vertretungen und Niederlassungen in Vietnam einrichten; ausländische Unternehmen in Vietnam in den durch Vietnamesisches Recht vorgeschriebenen Formen einrichten.
3. Vertretungsämter und Zweigniederlassungen von ausländischen Händlern in Vietnam haben Rechte und Pflichten nach dem Vietnamesischen Recht. Ausländische Händler müssen vor dem vietnamesischen Recht für alle Tätigkeiten ihrer Repräsentantenbüros und Niederlassungen in Vietnam verantwortlich sein.
4. Ausländische Unternehmen, die von ausländischen Händlern in Vietnam gemäß den Bestimmungen des vietnamesischen Rechts oder der internationalen Verträge, denen die Sozialistische Republik Vietnam beigetreten ist, gegründet wurden, gelten als vietnamesische Händler.
Daher werden nach den vorstehenden Bestimmungen ausländische Unternehmen, die in Vietnam von ausländischen Händlern nach den Bestimmungen des vietnamesischen Rechts oder internationalen Verträgen, denen die Sozialistische Republik Vietnam beigetreten ist, als vietnamesische Händler angesehen.
Haben ausländische Unternehmen, die in Vietnam von ausländischen Händlern gegründet wurden, das Recht, eine Lizenz zur Errichtung eines Einzelhandelsbetriebs zu verlangen?
2. Die Rechte und Pflichten ausländischer Unternehmen sind in Artikel 21 des Handelsgesetzes von 2005 ausdrücklich wie folgt festgelegt:
Rechte und Pflichten ausländischer Unternehmen
Die Rechte und Pflichten ausländischer Unternehmen werden nach den Bestimmungen des vietnamesischen Rechts oder der internationalen Verträge, denen die Sozialistische Republik Vietnam beigetreten ist, bestimmt.
Darüber hinaus gibt es nach den Bestimmungen des § 3 Abs. 3 Artikel 5 des Dekrets 09/2018/ND-CP Vorschriften über die Erteilung von Geschäftslizenzen und Lizenzen zur Errichtung von Einzelhandelsbetrieben wie folgt:
„3. Ausländische Wirtschaftsorganisationen haben das Recht, eine Lizenz zur Errichtung eines Einzelhandelsbetriebs zu verlangen, nachdem sie eine Geschäftslizenz und Dokumente am Standort des Einzelhandelsbetriebs haben.
4. Ist der Standort des ersten Einzelhandelsbetriebs in der gleichen Provinz/Zentralstadt wie der Hauptsitz, hat die ausländische Wirtschaftsorganisation das Recht, eine Business-Lizenz gleichzeitig mit der Lizenz zur Errichtung des ersten Einzelhandelsbetriebs zu verlangen. Die Unterlagen und Verfahren entsprechen den Bestimmungen von Artikel 20 dieser Verordnung.
5. Die Wirtschaftsorganisationen, die unter die in Abschnitt 1 Buchstaben b und c genannten Fälle fallen, müssen die Voraussetzungen erfüllen und folgende Voraussetzungen erfüllen: Verfahren zur Erteilung einer Geschäftslizenz bei der Durchführung von Tätigkeiten, die eine Geschäftslizenz erfordern; Verfahren zur Erteilung einer Lizenz zur Errichtung eines Einzelhandelsbetriebs bei der Errichtung eines Einzelhandelsbetriebs nach den Bestimmungen dieses Erlasses".
So haben ausländische Unternehmen nach den oben genannten Vorschriften das Recht, eine Lizenz zur Errichtung eines Einzelhandelsbetriebs nach einer Geschäftslizenz und Unterlagen am Standort des Einzelhandelsbetriebs zu verlangen.
Sind vietnamesische Händler in zollfreien Zonen zugelassen?
Die in zollfreien Zonen zugelassenen Gegenstände sind in Artikel 5 der Verordnungen über den Betrieb von zollfreien Zonen in Wirtschaftszonen und vom Ministerpräsidenten ausgestellten Grenztorwirtschaftszonen zusammen mit der Entscheidung 100/2009/QD-TTg wie folgt festgelegt:
Personen, die in zollfreien Zonen betrieben werden dürfen
Die in zollfreien Zonen (nachfolgend als zollfreie Zonenunternehmen bezeichnet) tätigen Einrichtungen umfassen:
- vietnamesische Händler;
- Niederlassungen und Vertretungen der vietnamesischen Händler;
- Niederlassungen und Vertretungen von ausländischen Händlern in Vietnam;
- Investoren nach den Bestimmungen des Investitionsrechts.
Nach den vorstehenden Vorschriften umfassen die Unternehmen, die in der zollfreien Zone tätig sind (nachstehend als zollfreie Zonenunternehmen bezeichnet)
- vietnamesische Händler;
- Niederlassungen und Vertretungen der vietnamesischen Händler;
- Niederlassungen und Vertretungen von ausländischen Händlern in Vietnam;
- Investoren nach den Bestimmungen des Investitionsrechts.
So dürfen vietnamesische Händler in der zollfreien Zone operieren.
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