Clubs · Oct 28, 2024 · 2 Min. Lesezeit
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Dieser Artikel enthält detaillierte Informationen zu den Vorschriften, die beim Betreten und Verlassen von Sperrräumen befolgt werden müssen. Informieren Sie sich über Sicherheitsmaßnahmen, Inspektionsverfahren und obligatorische Anforderungen, um die Arbeitssicherheit und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu gewährleisten. Diese Informationen helfen Arbeitern und Managern, ihre Verantwortlichkeiten zu verstehen und gleichzeitig Risiken und Unfälle am Arbeitsplatz zu minimieren.
Gemäß den Vorschriften in Punkt 2.2, Abschnitt 2 der nationalen technischen Normen QCVN 34:2018/BLDTBXH zur Arbeitssicherheit bei Arbeiten in Sperrräumen lauten die Vorschriften für das Betreten und Verlassen von Sperrräumen wie folgt:
2.2.1. Arbeitgeber oder direkte Manager von Produktionsanlagen müssen sicherstellen, dass die Risikobewertung und Kontrolle der für Menschen schädlichen Gefahrenfaktoren abgeschlossen ist, bevor sie Personen die Erlaubnis erteilen, Sperrräume zu betreten. Wenn die Ergebnisse der Risikobewertung zeigen, dass in dem Sperrraum ein hohes Risiko besteht, das bei Menschen beim Betreten dieses Sperrraums zum Tod, zu Verletzungen oder Vergiftungen führen kann, müssen Lösungen zur Risikominderung vorhanden sein.
2.2.2. Niemand darf einen Sperrbereich ohne Erlaubnis der verantwortlichen Person in der Einheit betreten.
2.2.3. Der Zugang zum Sperrbereich muss mit Warnschildern gekennzeichnet sein, die auf den Gefahrenbereich hinweisen und den Zutritt von Personen, die nicht mit der Aufgabe befasst sind, untersagen. Wenn sich niemand im Bereich befindet und der Wachmann abwesend ist, muss der Zugang zum Sperrbereich entsprechend blockiert werden, um den Zutritt unbefugter Personen zu verhindern.
2.2.4. Für die Personen, die in dem beengten Raum arbeiten, muss eine ausreichende Beleuchtung gewährleistet sein.
2.2.5. Vor und während der Arbeit im geschlossenen Raum muss eine natürliche Belüftung oder ausreichende Versorgung mit sauberer Luft gewährleistet sein. Andernfalls muss die direkte Versorgung jedes Arbeitnehmers im geschlossenen Raum mit Atemluft gewährleistet sein.
Die Belüftung und Luftzufuhr in dem beengten Raum muss von einer sauberen Luftquelle von außen erfolgen.
Die Abluft aus dem Inneren des beengten Raums darf für die draußen arbeitenden Personen und die Umgebung des beengten Raums nicht schädlich sein.
2.2.6. Niemand darf einen Sperrraum betreten, ohne die Sicherheitsmaßnahmen abgeschlossen zu haben.
2.2.7. Einstellung der Arbeiten im Sperrraum, Widerruf der Genehmigung
- Wenn aufgrund der Luftqualität oder gefährlicher Faktoren die Gefahr von Tod, Verletzung, Erschöpfung oder Berufskrankheiten für die Arbeitnehmer besteht, muss der Raumwächter oder andere relevante Personen dies dem Vorgesetzten melden, die Arbeit vorübergehend unterbrechen, die Sicherheit der Personen im Sperrraum gewährleisten und den Genehmigungsaussteller unverzüglich informieren.
- Nach Erhalt des Berichts muss der Genehmigungsaussteller die Arbeiten einstellen und die für diese Arbeiten ausgestellte Genehmigung widerrufen.
2.2.8. Wenn die Arbeiten im Sperrbereich abgeschlossen sind, müssen der Vorgesetzte, der Kommandant und der Genehmigungsaussteller den Abschluss der Arbeiten bestätigen, um die Genehmigung zu erlöschen.
Nachfolgend finden Sie die Vorschriften zum Betreten und Verlassen von Sperrgebieten zu Ihrer Information, bevor Sie entsprechende Arbeiten durchführen.
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