Clubs · Oct 28, 2024 · 2 Min. Lesezeit
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Dieser Artikel enthält detaillierte Informationen zu den Vorschriften für das Mitführen gefährlicher Gegenstände in Sperrgebiete der Zivilluftfahrt. Informieren Sie sich über verbotene Gegenstände, Inspektionsverfahren und Maßnahmen, die bei festgestellten Verstößen zu ergreifen sind. Diese Informationen helfen Passagieren und Flugpersonal zu verstehen, was mitgeführt werden darf und was nicht, und gewährleisten so die Sicherheit und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
Das Mitbringen gefährlicher Gegenstände in Sperrgebiete muss den Bestimmungen in Artikel 33 des Rundschreibens 13/2019/TT-BGTVT entsprechen. Im Einzelnen:
- Handhabung, Verwaltung und Verwendung gefährlicher Gegenstände in Sperrgebieten müssen im Sicherheitsprogramm und in den Flugsicherheitsvorschriften speziell geregelt sein und auf der von der Zivilluftfahrtbehörde Vietnams herausgegebenen Liste verbotener oder eingeschränkt mitgeführter gefährlicher Gegenstände an Bord basieren.
- Einheiten, die gefährliche Gegenstände als Werkzeuge für die Arbeit von Behörden verwenden, sowie Einheiten in Sperrbereichen wie Terminals und Flughäfen müssen sich bei der Luftsicherheitskontrollbehörde registrieren lassen und sind für die Inspektion und Überwachung der Luftsicherheit in diesem Bereich verantwortlich.
- Einheiten, die gefährliche Gegenstände als Werkzeuge für die Arbeit von Behörden verwenden, Einheiten in Sperrgebieten müssen die Verwaltung organisieren und für die Verwaltung, Verwendung und Gewährleistung der Sicherheit und Unversehrtheit der in diesem Artikel genannten gefährlichen Gegenstände verantwortlich sein.
Sicherheitsüberwachung, Patrouillen und Bewachung in Sperrgebieten erfolgen gemäß den Bestimmungen in Artikel 35 des Rundschreibens 13/2019/TT-BGTVT. Im Einzelnen:
- Die Luftsicherheitskontrollkräfte müssen Passagiere, Personen und Fahrzeuge in Sperrgebieten kontinuierlich überwachen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um verdächtiges Verhalten zu erkennen und Verstößen rechtzeitig vorzubeugen. Außerdem müssen sie Gepäck und Gegenstände kontrollieren und unbestätigte Gegenstände handhaben sowie andere Luftsicherheitsmaßnahmen umsetzen.
- Die Luftsicherheitskontrollkräfte müssen Patrouillen und Wachen durchführen, um rechtzeitig zu verhindern, dass Personen, Fahrzeuge und Vieh in Sperrgebiete eindringen oder gegen Sicherheitsbestimmungen im Luftverkehr verstoßen.
- Auf Flughäfen, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden, muss die Luftsicherheitskontrollbehörde mit der am Flughafen stationierten Militäreinheit eine schriftliche Vereinbarung über die Durchführung von Patrouillen, Wachdienst und den Schutz des angrenzenden Gebiets zwischen dem Zivilluftfahrtbereich und dem Militärbereich treffen.
- Die Organisation der Überwachung, Patrouillen und Bewachung ist im Sicherheitsprogramm und den Luftsicherheitsvorschriften ausführlich beschrieben.
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