Clubs · Nov 12, 2024 · 2 Min. Lesezeit
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Dieser Artikel bietet Informationen über die Gerichte, die für ausländische Arbeitsstreitigkeiten in Vietnam zuständig sind, und hilft Arbeitnehmern und Unternehmen, ihre Rechte und Pflichten in solchen Streitigkeiten zu verstehen.
Gemäß Buchstabe a Satz 1 Artikel 32 Zivilprozessordnung 2015 Geändert durch Punkt a, Satz 2, Artikel 219 Arbeitsgesetzbuch 2019 wie folgt:
1. Arbeitsstreitigkeiten und arbeitsbezogene Streitigkeiten fallen in die Zuständigkeit des Gerichtshofs
1. Individuelle Arbeitsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern müssen das Schlichtungsverfahren eines Arbeitsschlichters durchlaufen. Wenn die Schlichtung erfolgreich ist, die Parteien sie jedoch nicht oder nicht ordnungsgemäß durchführen, schlägt die Schlichtung fehl. Nach Ablauf oder Ablauf der Schlichtungsfrist gemäß Gemäß den arbeitsrechtlichen Bestimmungen führt der Arbeitsschlichter keine Schlichtung durch, mit Ausnahme der folgenden Arbeitsstreitigkeiten, für die kein Schlichtungsverfahren erforderlich ist:
a) In Bezug auf die Arbeitsdisziplin in Form einer Entlassung oder bei einseitiger Beendigung des Arbeitsvertrags;
Gemäß Buchstabe a Satz 1 Artikel 37 Zivilprozessordnung 2015 wie folgt festgelegt:
Zuständigkeit des Landesvolksgerichts
1. Das Provinzvolksgericht ist befugt, folgende Fälle nach erstinstanzlichem Verfahren zu entscheiden:
a) Zivil-, Ehe- und Familien-, Geschäfts-, Handels- und Arbeitsstreitigkeiten gemäß den Artikeln 26, 28, 30 und 32 dieses Kodex, mit Ausnahme der Streitigkeiten, die in die Zuständigkeit des in den Abschnitten 1 und 4 genannten Volksgerichts auf Bezirksebene fallen , Artikel 35 dieses Kodex;
Und festgelegt in Punkt a, Satz 1, Artikel 39 Zivilprozessordnung 2015 wie folgt:
Zuständigkeit des Gerichts je nach Gebiet
1. Die Zuständigkeit des Gerichtshofs für die Entscheidung von Zivilsachen je nach Gebiet wird wie folgt bestimmt:
a) Das Gericht am Wohnsitz oder Arbeitsplatz des Beklagten, wenn es sich bei dem Beklagten um eine natürliche Person handelt, oder an dem Ort, an dem der Beklagte seinen Hauptsitz hat, wenn es sich bei dem Beklagten um eine Agentur oder Organisation handelt, ist befugt, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Zivil- und Eheschließungen nach dem erstinstanzlichen Verfahren beizulegen und Familie, Unternehmen, Handel und Arbeit gemäß den Artikeln 26, 28, 30 und 32 dieses Kodex;
Dementsprechend handelt es sich um einen Streitfall, bei dem der Kläger ein ausländischer Arbeitnehmer und der Beklagte ein vietnamesisches Unternehmen ist. Daher liegt die Zuständigkeit für die Beilegung des Streits beim Provinzvolksgericht, in dem sich der Beklagte befindet.
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