Clubs · Dec 9, 2024 · 5 Min. Lesezeit
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Dieser Artikel enthält wichtige Hinweise, die bei der Registrierung von Urheberrechten zu wissen sind. Das Verständnis dieser Notizen hilft Ihnen, den Registrierungsprozess korrekt durchzuführen und die gesetzlichen Rechte Ihrer Arbeit zu schützen und unnötige Fehler zu vermeiden.
Der Autor ist die Person, die direkt einen Teil oder alle literarischen, künstlerischen und wissenschaftlichen Arbeiten erstellt, einschließlich 04 (four) Themen: basierend auf (Artikel 8 des Dekrets Nr. 100/2006/ND-CP vom 21. September 2006 der Regierung, die die Umsetzung einer Reihe von Artikeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs, das Gesetz über geistiges Eigentum über Urheberrecht und verwandte Rechte (Decree Nr. 100/2006/ND-CP) detailliert und leitet.
Urheberrechtsinhaber sind Organisationen oder Personen, die ein, einige oder alle Eigentumsrechte wie gesetzlich vorgeschrieben halten. Urheberrechtsinhaber umfassen 04 (vier) Themen: basierend auf (Art. 27 des Dekrets Nr. 100/2006/ND-CP vom 21. September 2006 der Regierung, die die Umsetzung einer Reihe von Artikeln des Zivilgesetzbuchs, das Gesetz über geistiges Eigentum über Urheberrecht und verwandte Rechte (Decree Nr. 100/2006/ND-CP) detailliert und leitet.
So kann der Autor nur ein Individuum sein, nicht eine Organisation.
Der Autor kann oder darf nicht der Urheberrechtsinhaber sein.
Fälle, in denen der Autor nicht der Urheberrechtsinhaber ist:
Urheberrechtsinhaber ist der Autor: Der Autor eines Werkes wird auch als Eigentümer dieses Werkes anerkannt, wenn der Autor seine Zeit, Finanzen und technische Einrichtungen verwendet, um die Arbeit zu schaffen, ohne nach dem Auftrag oder Vertrag zu erfüllen. In diesem Fall gehören alle aus der Arbeit abgeleiteten persönlichen Rechte und Eigentumsrechte zum Autor.
Urheberrechtsinhaber sind Mitautor: 1- Mitautoren, die ihre Zeit, Finanzen und materielle und technische Einrichtungen nutzen, um gemeinsam eine Arbeit zu schaffen, haben die gleichen Rechte, die in den Artikeln 19 und 20 des Gesetzes über geistiges Eigentum für diese Arbeit festgelegt sind. 2 Co-Autoren, die eine in Abschnitt 1 (oben) festgelegte Arbeit schaffen, wenn ein separater Teil vorliegt, der unabhängig von den Teilen anderer Mitautoren getrennt und genutzt werden kann, haben die in den Artikeln 19 und 20 des Gesetzes über geistiges Eigentum vorgesehenen Rechte für diesen separaten Teil.
Der Urheberrechtsinhaber ist die Organisation oder Person, die dem Autor die Aufgabe zuweist oder mit dem Autor in einen Vertrag eingeht: 1 Die Organisation, die dem Autor, der Mitglied seiner Organisation ist, die Aufgabe zuweist, eine Arbeit zu errichten, ist der Inhaber der Rechte gemäß Artikel 20 und Absatz 3, Artikel 19 des Gesetzes über geistiges Eigentum, sofern nicht anders vereinbart. 2 Die Organisation oder Person, die einen Vertrag mit dem Autor zur Schaffung einer Arbeit eingeht, ist der Inhaber der Rechte gemäß Artikel 20 und Absatz 3, Artikel 19 des Gesetzes über geistiges Eigentum, sofern nicht anders vereinbart.
Der Urheberrechtsinhaber ist der Erbe: Die Organisation oder Person, die das Urheberrecht nach den Bestimmungen des Erbrechts erbt, ist der Inhaber der in Artikel 20 und Absatz 3 genannten Rechte, Artikel 19 des Gesetzes über geistiges Eigentum.
Der Urheberrechtsinhaber ist die Person, an die die Rechte übertragen werden: Die Organisation oder Person, an die eine, einige oder alle Rechte gemäß Artikel 20 und Absatz 3 des Gesetzes über geistiges Eigentum gemäß dem Vertrag übertragen werden, ist der Urheberrechtsinhaber.
Der Staat ist Eigentümer der folgenden Werke:
Anonyme Werke, außer in Fällen, in denen die Organisation oder einzelne Verwaltung der anonymen Arbeit die Rechte des Eigentümers genießt, bis die Identität des Autors bestimmt ist.
Die Arbeit ist noch innerhalb der Schutzzeit, aber der Besitzer stirbt ohne Erben, der Erben weigert sich, das Erbteil zu empfangen oder ist nicht berechtigt, das Erbteil zu erhalten;
Die Arbeit wird vom Eigentümer in den Staat übertragen.
Der Urheberrechtsinhaber kann eine Person oder eine Organisation sein. Der Urheberrechtsinhaber kann oder darf nicht der Autor sein. Der Urheberrechtsinhaber, der auch der Autor ist, hat persönliche Rechte und Eigentumsrechte.
Der Autor ist nicht gleichzeitig der Inhaber des Urheberrechts, der moralische Rechte und ein Teil der Eigentumsrechte hat. Der Inhaber des Urheberrechts, der nicht gleichzeitig der Autor ist, hat Eigentumsrechte und einen Teil der persönlichen Rechte.
Der Autor ist die Person, die die persönlichen Rechte wie gesetzlich vorgeschrieben hält, einschließlich: Benennung der Arbeit; mit seinem echten Namen oder Stift Namen auf der Arbeit; mit seinem echten Namen oder Stift Namen erwähnt, wenn die Arbeit veröffentlicht oder verwendet wird; Veröffentlichung der Arbeit oder erlaubt anderen, die Arbeit zu veröffentlichen; Schutz der Integrität der Arbeit, nicht erlaubt anderen, die Arbeit in irgendeiner Form zu bearbeiten, zu schneiden oder zu verzerren, die der Ehre und dem Ruf des Autors schadet.
Darüber hinaus ist der Autor auch der Urheberrechtsinhaber, sie sind auch berechtigt, Eigentumsrechte nach dem Gesetz zu verwenden. Der Autor kann das Recht übertragen, die Arbeit an eine andere Person nach dem Gesetz zu veröffentlichen.
Der Urheberrechtsinhaber hat ein, einige oder alle der folgenden Eigentumsrechte: Derivate zu machen; die Arbeit in der Öffentlichkeit durchzuführen; die Arbeit zu kopieren; die Originale oder Kopien der Arbeit zu verbreiten oder zu importieren; die Arbeit an die Öffentlichkeit per Draht, drahtlose, elektronisches Informationsnetz oder andere technische Mittel zu kommunizieren; die Originale oder Kopien des filmographischen Werkes oder Computerprogramms zu mieten.
Darüber hinaus sind sie berechtigt, wenn der Urheberrechtsinhaber der Autor ist, auch nach den gesetzlichen Bestimmungen persönliche Rechte zu nutzen. Der Urheberrechtsinhaber hat auch das Recht, die Arbeit zu veröffentlichen oder anderen zu erlauben, die Arbeit zu veröffentlichen, wenn der Autor die Rechte überträgt.
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