Clubs · Dec 17, 2024 · 3 Min. Lesezeit
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Entdecken Sie die Anforderungen für den Erhalt einer gefährlichen Abfallbehandlungslizenz, die die Einhaltung des Rechts und der Umweltsicherheit gewährleistet.
Gemäß Artikel 8 des Dekrets 08/2022/ND-CP sind Vorschriften über die Sammlung und den Transport gefährlicher Abfälle wie folgt:
ANHANG Die Sammlung und Beförderung gefährlicher Abfälle ist nur von Organisationen und Personen mit einer gefährlichen Abfallbehandlungslizenz gestattet.
2. Fahrzeuge und Ausrüstungen zum Sammeln und Transport von gefährlichen Abfällen müssen den technischen Anforderungen und Managementverfahren nach den vorgeschriebenen Vorschriften entsprechen. Fahrzeuge, die gefährliche Abfälle transportieren, müssen in der gefährlichen Abfallbehandlungslizenz erfasst werden.
3. Die Verwendung spezieller Transportmittel wie Container, Eisenbahnfahrzeuge, Binnenwasserstraßen, Seewege oder Transportmittel, die nicht in der Hazardous Waste Treatment License aufgeführt sind, muss den technischen Anforderungen und Managementverfahren entsprechen, wie es vom Ministerium für Natürliche Ressourcen und Umwelt vorgeschrieben und vom Ministerium für natürliche Ressourcen und Umwelt genehmigt werden.
4. Der Transport von gefährlichen Abfällen muss eine optimale Route in Bezug auf Route, Distanz, Zeit, die Gewährleistung der Verkehrssicherheit und die Vermeidung und Reaktion auf Vorfälle gemäß den Vorschriften der zuständigen Behörden im Verkehrsfluss verfolgen.
Gemäß Artikel 9 des Dekrets 08/2022/ND-CP sind die Bedingungen für die Erteilung einer Lizenz für gefährliche Abfallbehandlung wie folgt:
ANHANG Haben Sie einen Umweltverträglichkeitsprüfungsbericht, der vom Ministerium für Natürliche Ressourcen und Umwelt genehmigt wurde.
a) Gültige Umweltdokumente, die vor dem 1. Juli 2006 von zuständigen staatlichen Stellen für gefährliche Abfallbehandlungseinrichtungen ausgestellt wurden, einschließlich: Bescheinigung über die Registrierung von Umweltnormen; Unterlagen zur Beurteilung der Erklärung von Produktions- und Geschäftstätigkeiten, die sich auf die Umwelt auswirken; Umweltverträglichkeitsprüfungsprüfungsformular; oder Dokumente, die diesen Dokumenten gleichwertig sind;
b) Umweltschutzplan, der von der zuständigen staatlichen Verwaltungsbehörde gemäß den Vorschriften für die in Betrieb genommenen gefährlichen Abfallbehandlungsanlagen genehmigt wurde.
2. Der Standort der gefährlichen Abfallbehandlungsanlage (mit Ausnahme von Produktionsanlagen, die gefährliche Abfälle mitbehandeln) ist in der Planung mit Inhalten zur Abfallbewirtschaftung und Behandlung enthalten, die von den zuständigen Behörden auf Provinzebene oder höher gemäß den gesetzlichen Bestimmungen genehmigt wurden.
3. Verarbeitungssysteme und -ausrüstungen (einschließlich Vorverarbeitung, Recycling, Co-Processing, Energierückgewinnung), Verpackungen, Lagereinrichtungen, Zwischen- oder Transitlagerplätze und Transportmittel (falls vorhanden) müssen den technischen Anforderungen und Managementverfahren nach den vorgeschriebenen Vorschriften entsprechen.
4. Es gibt Umweltschutzarbeiten an explosionsgefährdeten Abfallbehandlungsanlagen, die den technischen Anforderungen und Managementprozessen wie vorgeschrieben entsprechen.
5. Haben Sie ein Team von Mitarbeitern, die die folgenden Anforderungen erfüllen:
a) Eine gefährliche Abfallübermittlungsstation muss mindestens 01 (eine) Personen haben, die für die Verwaltung, den Betrieb und die professionelle und technische Beratung zuständig sind, die berufliche Qualifikationen in einem Bereich im Zusammenhang mit der Umwelt oder der Chemie haben;
b) Haben Sie ein Team von Betreibern und Fahrern trainiert, um einen sicheren Betrieb von Fahrzeugen, Systemen und Geräten zu gewährleisten.
6. Haben Sie ein sicheres Betriebsverfahren für Fahrzeuge, Systeme und Geräte zum Sammeln, Transportieren (falls vorhanden) und Behandeln (einschließlich Vorverarbeitung, Recycling, Co-Verarbeitung und Energierückgewinnung) gefährlicher Abfälle.
7. Haben Sie einen Umweltschutzplan, der folgende Inhalte umfasst: Umweltkontroll- und Umweltschutzplan; Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzplan; Vorsorge- und Reaktionsplan; regelmäßiger Schulungs- und Coachingplan; Umweltüberwachungsprogramm, Überwachung von Behandlungen und Bewertung der Wirksamkeit von gefährlichen Abfallbehandlungen.
8. Planen Sie nach Beendigung des Betriebs die Kontrolle der Verschmutzung und die Wiederherstellung der Umwelt.
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