Clubs · Nov 7, 2024 · 3 Min. Lesezeit
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Der Artikel bietet einen Überblick über den rechtlichen Ablauf und die zu berücksichtigenden Faktoren bei der Änderung des Sorgerechts nach einer Scheidung mit ausländischem Bezug in Vietnam. Dies hilft den Lesern, die Herausforderungen und geeigneten Lösungen im Kontext der Globalisierung besser zu verstehen.
Basierend auf Unterabschnitt 5 von Abschnitt IVOffizieller Brief 89/TANDTC-PC 2020heißt es:
Nach der Scheidung leben die Eltern im Ausland. Nun haben sie Klage eingereicht, um den direkten Betreuer ihres gemeinsamen Kindes zu ändern, das in Vietnam lebt. Fällt dies in die Zuständigkeit des vietnamesischen Gerichts?
Artikel 469 Absatz 1 der Zivilprozessordnung zur allgemeinen Zuständigkeit des vietnamesischen Gerichts bei der Beilegung von Zivilsachen mit Auslandsbezug besagt:
...d) Zivilsachen, die zivilrechtliche Beziehungen betreffen, bei denen die Begründung, Änderung oder Beendigung dieser Beziehungen in Vietnam erfolgt und Gegenstand dieser Beziehungen Eigentum auf vietnamesischem Territorium oder auf vietnamesischem Territorium ausgeübte Tätigkeiten sind;...
Im Streitfall um einen Wechsel des direkten Betreuers nach der Scheidung, also um einen Streit um das direkte Sorgerecht, der in Vietnam stattfindet, können die Eltern vor einem vietnamesischen Gericht Klage auf Wechsel des direkten Betreuers für das in Vietnam lebende Kind einreichen. Das vietnamesische Gericht ist gemäß Artikel 469 Absatz 1 der Zivilprozessordnung für die Beilegung des Streits zuständig.
Allerdings muss das Gericht die Bestimmungen in Artikel 472 der Zivilprozessordnung prüfen, um zu bestimmen, ob der Fall in den Anwendungsbereich von „Rückgabe der Klage, Antrag auf oder Aussetzung der Beilegung von Zivilsachen mit Auslandsbezug bei bestehenden Schiedsvereinbarungen, Wahlvereinbarungen für ausländische Gerichtsstände oder bestehenden ausländischen Gerichten, Schiedsrichtern oder sonstigen zuständigen Behörden ausländischer Länder zur Beilegung fällt oder ob der Prozessbeteiligte Anspruch auf Immunität von der Gerichtsbarkeit hat.“

Auf Grundlage von Artikel 84 des Ehe- und Familiengesetzes 2014 ist Folgendes festgelegt:
Wechsel der direkten Betreuungsperson eines Kindes nach einer Scheidung
1. Auf Antrag der Eltern oder der in diesem Artikel genannten Einzelpersonen oder Organisationen kann das Gericht einen Wechsel der unmittelbaren Betreuungsperson des Kindes beschließen.
2. Der Wechsel der unmittelbaren Betreuungsperson eines Kindes wird aus einem der folgenden Gründe beschlossen:
a) Die Eltern sind sich darüber einig, dass ein Wechsel der unmittelbaren Betreuungsperson des Kindes im besten Interesse des Kindes erfolgt;
b) Die unmittelbare Betreuungsperson ist nicht mehr in der Lage, das Kind unmittelbar zu versorgen, zu pflegen, aufzuziehen und zu erziehen.
3. Bei einem Wechsel der unmittelbaren Betreuungsperson eines Kindes sind ab dem vollendeten 7. Lebensjahr die Wünsche des Kindes zu berücksichtigen.
4. In Fällen, in denen beide Elternteile als ungeeignet erachtet werden, die unmittelbare Betreuung des Kindes zu übernehmen, entscheidet das Gericht, das Kind einem Vormund gemäß den Bestimmungen des Zivilgesetzbuchs anzuvertrauen.
5. In den in Buchstabe b dieses Artikels genannten Fällen haben Einzelpersonen, Organisationen oder Behörden das Recht, aus Gründen des Kindeswohls einen Wechsel der unmittelbaren Betreuungsperson des Kindes zu verlangen:
a) Verwandte;
b) staatliche Verwaltungsbehörden für Familienangelegenheiten;
c) staatliche Verwaltungsbehörden für Kinder;
d) Frauenunion.
Daher kann ein Wechsel der direkten Betreuungsperson eines Kindes aus einem der folgenden Gründe erfolgen:
- Die Eltern sind sich darüber einig, dass ein Wechsel der unmittelbaren Betreuungsperson des Kindes im besten Interesse des Kindes erfolgen kann;
- Die unmittelbare Bezugsperson ist nicht mehr in der Lage, das Kind unmittelbar zu versorgen, zu pflegen, aufzuziehen und zu erziehen.
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