Clubs · Dec 18, 2024 · 5 Min. Lesezeit
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Das Verfahren zur Anforderung der Löschung eines Patents und der Beendigung seiner Gültigkeit ist ein wichtiger Bestandteil der Verwaltung der Rechte des geistigen Eigentums. Das Verständnis des Prozesses hilft Ihnen nicht nur, die notwendigen Änderungen reibungslos vorzunehmen, sondern auch sicherzustellen, dass Ihre Rechte optimal geschützt werden. Dieser Artikel liefert detaillierte Informationen über das Stornierungsverfahren und hilft Ihnen, die Schritte zu unternehmen und die gesetzlichen Anforderungen zu verstehen.
ANHANG Recht auf Anfrage
Jede Organisation oder Person mit direkt verwandten Rechten und Interessen, die feststellt, dass eine erteilte Marke, Industriedesign, Versorgungslösung oder Erfindung die Rechte ihrer Schutzbescheinigung berührt, hat das Recht, die zuständige Behörde zu ersuchen, die Gültigkeit der erteilten Schutzbescheinigung zu widerrufen.
2. Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für die vorgeschlagene Stornierung ist:
„gemäß Artikel 96 des Gesetzes über geistiges Eigentum:
ANHANG Das Schutzzertifikat ist in den folgenden Fällen vollständig ungültig:
a) Der Anmelder gilt für die Markenanmeldung mit schlechtem Glauben;
b) Die Patentanmeldung wird gegen die in Artikel 89a dieses Gesetzes genannten Bestimmungen zur Sicherheitskontrolle für Erfindungen eingereicht;
c) Ein Antrag auf ein Patent für eine Erfindung, das direkt auf der Grundlage genetischer Ressourcen oder traditioneller Kenntnisse über genetische Ressourcen erstellt wird, offenbart jedoch nicht oder falsch den Ursprung der genetischen Ressourcen oder traditionelle Kenntnisse über in der Anwendung enthaltene genetische Ressourcen.
2. Eine Schutzbescheinigung ist ganz oder teilweise ungültig, wenn sie die Bestimmungen dieses Gesetzes über Registrierungsrechte, Schutzbedingungen, Änderungen und Ergänzungen von Anträgen, Offenlegung von Erfindungen und des Grundsatzes der Erstzulassung in den folgenden Fällen nicht erfüllt:
a) Die Anmelderin hat nicht das Recht, sich zu registrieren und ist nicht dem Recht zuzuordnen, die Erfindung, die industrielle Gestaltung, die Layoutgestaltung oder die Marke von der Person mit dem Recht auf Eintragung zu registrieren;
b) Der Gegenstand des gewerblichen Eigentums erfüllt nicht die in Artikel 8 und Kapitel VII dieses Gesetzes vorgeschriebenen Schutzbedingungen;
c) Änderungen und Ergänzungen eines Antrags auf Eintragung von gewerblichem Eigentum, der den in der Anmeldung offenbarten oder genannten Gegenstand erweitert oder die Art des in der Anmeldung geforderten Gegenstands verändert;
d) Die Erfindung ist nicht so vollständig und klar offenbart, dass eine Person mit durchschnittlichen Kenntnissen im Stand der Technik die Erfindung ausführen kann;
d) Die Erfindung, die ein Schutzzertifikat erteilt hat, übersteigt den Offenbarungsbereich in der ursprünglichen Beschreibung der Patentanmeldung;
e) Die Erfindung erfüllt nicht das in Artikel 90 dieses Gesetzes vorgeschriebene erste-zu-Datei-Prinzip.
3. Wird eine Schutzbescheinigung gemäß Absatz 1 und Absatz 2 dieses Artikels ganz oder teilweise widerrufen, so gilt der gesamte oder der widerrufene Teil dieser Schutzbescheinigung nicht ab dem Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung.
4. Organisationen und Einzelpersonen haben das Recht, die staatliche Verwaltungsstelle für gewerbliche Schutzrechte zu verlangen, die Gültigkeit von Schutzzertifikaten in den in den Absätzen 1 und 2 dieses Artikels genannten Fällen zu kündigen, sofern Gebühren und Gebühren gezahlt werden.
Die Satzung der Einschränkungen für die Ausübung des Rechts auf Widerruf der Gültigkeit einer Schutzbescheinigung ist die gesamte Schutzfrist, außer für den Fall, dass die Löschung der Gültigkeit einer Schutzbescheinigung für eine Marke aus dem in Abschnitt 2 dieses Artikels genannten Grund beantragt wird, beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre ab dem Datum der Ausstellung der Schutzbescheinigung oder ab dem Datum der internationalen Eintragung der in Vietnam geltenden Marke.
5. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Prüfung des Antrags auf Löschung der Schutzbescheinigung und der Stellungnahmen der betreffenden Parteien beschließt die staatliche Verwaltungsstelle für gewerbliche Schutzrechte, die Schutzbescheinigung zu kündigen oder die Ablehnung der Schutzbescheinigung zu benachrichtigen.
6. Die Bestimmungen der Absätze 1, 2, 3, 4 und 5 dieses Artikels gelten auch für die Aufhebung internationaler Eintragungen von Marken und gewerblichen Mustern. „
3. Antrag stellen
Der Antrag auf Beendigung der Gültigkeit und Aufhebung der Gültigkeit des Markenschutzzertifikats umfasst:
- Antragsformular für die Beendigung oder Löschung der Schutzbescheinigung;
- Antragsformular für die Beendigung oder Aufhebung der Schutzbescheinigung gemäß Formblatt Nr. 8 in Anlage II des Erlasses 65;
- Nachweis im Zusammenhang mit dem Antrag auf Beendigung des Schutzzertifikats,
- Genehmigungsdokument (falls der Antrag durch einen Vertreter eingereicht wird);
- Erklärung des Grunds für den Antrag (klare Angabe der Bescheinigungsnummer, des Grunds, der Rechtsgrundlage, des Inhalts des Antrags auf Beendigung, Aufhebung des Teils oder der gesamten Gültigkeit der Schutzbescheinigung) und der damit verbundenen Unterlagen;
- Kopie des Gebührenbelegs (bei Bezahlung der Gebühren per Post oder direkter Bezahlung auf das Konto der staatlichen Verwaltungsstelle für gewerbliche Schutzrechte).
4. Lösung der Anwendung
Das Verfahren zur Bearbeitung von Anträgen zur Beendigung der Gültigkeit und zur Aufhebung der Gültigkeit eines Schutzzertifikats ist wie folgt:
Falls ein Dritter die Gültigkeit einer Schutzbescheinigung binnen 01 Monaten nach Eingang des Antrags kündigen oder widerrufen möchte, teilt das Amt des geistigen Eigentums dem Inhaber der Schutzbescheinigung die Stellungnahme des Dritten schriftlich mit und setzt eine Frist von 02 Monaten ab Ausstellung der Mitteilung für den Inhaber der Schutzbescheinigung fest. Das Amt für geistiges Eigentum kann einen direkten Meinungsaustausch zwischen dem Dritten und dem Inhaber des entsprechenden Schutzzertifikats organisieren;
Aufgrund der Berücksichtigung der Stellungnahmen der Parteien erlässt die staatliche Verwaltungsstelle für gewerbliche Schutzrechte einen Beschluss, einen Teil oder die gesamte Gültigkeit der Schutzbescheinigung zu kündigen oder zu kündigen oder die Nichtigkeit der Schutzbescheinigung gemäß den Bestimmungen von Abschnitt 5, Artikel 95 und Abschnitt 5, Artikel 96 des Rechts auf geistiges Eigentum zu benachrichtigen.
5. Beschwerden über Siedlungsentscheidungen
Wenn der Anmelder oder die betroffene Partei mit dem Inhalt der Entscheidung nicht einverstanden ist, mit dem Antrag auf Beendigung oder Aufhebung der Gültigkeit der Schutzbescheinigung des Amtes für geistiges Eigentum zu umgehen, hat der Antragsteller oder die damit verbundene Partei das Recht, die Entscheidung oder Mitteilung gemäß den Rechtsvorschriften über Beschwerden im Zusammenhang mit gewerblichen Eigentumsverfahren anzusprechen.
6. Ankündigung
Die Entscheidung, die Gültigkeit einer Schutzbescheinigung zu kündigen oder zu kündigen, wird innerhalb von 60 Tagen nach Unterzeichnung der Entscheidung in der gewerblichen Vermögensverwaltung veröffentlicht.
[Artikel 96, Artikel 99 des Gesetzes über geistiges Eigentum; Artikel 32 des Erlasses 65/2023/ND-CP; Artikel 34 des Kreises 23/2023/TT-BKHCN]
Antragsformular mit Erlass Nr. 124/2020/ND-CP vom 19. Oktober 2020 der Regierung
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