Clubs · Oct 29, 2024 · 4 Min. Lesezeit
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„Dieser Artikel führt Sie durch die wichtigen Vorschriften zur Einrichtung von Sperrgebieten zur Verbesserung der Luftsicherheitskontrolle. Verstehen Sie die Schutzmaßnahmen und Sicherheitsverfahren, um maximale Sicherheit für Passagiere und Besatzung zu gewährleisten.“
Basierend auf Artikel 31 des Rundschreibens 13/2019/TT-BGTVT, das die Einrichtung von Sperrbereichen bei der Luftsicherheitskontrolle wie folgt regelt:
1. Auf der Grundlage der tatsächlichen Infrastruktur und des zivilen Flugbetriebs müssen folgende Sperrgebiete eingerichtet werden:
a) Passagierbereich nach der Personal- und Gepäckkontrolle bis zum Einsteigen (Quarantänebereich), ab der Sicherheitskontrolle für internes Personal vor Betreten der Sperrbereiche innerhalb des Terminals;
b) Flugzeugabstellflächen, Start- und Landerollbahnen und sonstige Flächen innerhalb des Flughafens (Flughafens);
c) Servicebereich für aufgegebenes Gepäck, das nach der Luftsicherheitskontrolle in das Flugzeug verladen werden soll (Gepäcksortierbereich);
d) Transitpassagierbereich, Warten auf Anschlussflüge (Transitbereich);
e) Fracht- und Postdienstbereich nach der Sicherheitskontrolle, der in das Flugzeug verladen werden soll (Bereich für Frachtsortierung, -lagerung, -handhabung und -beladung);
f) Gästehaus für Charterflüge und Vorzugsflüge;
g) Gepäckabfertigungsbereiche für Passagiere in ankommenden Terminals;
h) Bereich für Wartung, Reparatur und Installation von Flugzeugen;
i) Bereich Produktion, Verarbeitung, Lebensmittelversorgung;
j) Treibstofflagerbereich für die Flugzeugversorgung;
k) Notfallfrachtzentrum am Flughafen; Nationales Notfallzentrum für die Luftfahrt;
l) Fernkontrollzentrum, Zugangskontrolleinrichtung, Flugverkehrsflussmanagementzentrum;
m) Flughafenkontrollturm, Ruhekontrollstation, Flugverkehrsbetriebsinformationsstation;
n) Flughafen-Stromversorgung, Wasserversorgungsstation (außerhalb des Sperrbereichs des Terminals, Flughafen);
o) Von der Gepäckkontrollstelle ins Terminal;
p) Von der Frachtkontrollstelle für den Transport per Flugzeug in das Terminal, Lager;
q) Installationsbereich für zentrale Steuergeräte der technischen Terminalsysteme, Flughafen, Gate-Zugangskontrolle, Terminal-Eingangsmanagement, Sicherheitsüberwachung mit Kameras; Standort von Steuergeräten für Rundfunksysteme, Flughafen, Standort von Datenservern für den Flughafenbetrieb;

2. Auf der Grundlage der oben genannten Bestimmung müssen Flughafenbetreiber, Kontrollbehörden und Luftsicherheitskontrolleinheiten am Flughafen bei der Erstellung des Luftsicherheitsprogramms die spezifischen Sperrbereiche und die Grenzen jedes Sperrbereichs innerhalb des Terminals, des Flughafens und der Sperrbereiche unter der Verwaltung und Leitung einzelner Flughafenbetreiber festlegen.
3. Auf Grundlage der oben genannten Bestimmungen müssen die am Flughafen operierenden Fluggesellschaften bei der Festlegung der Luftsicherheitsvorschriften die Sperrgebiete und die genauen Grenzen jedes Sperrgebiets unter der Verwaltungs- und Betriebsverantwortung für Bereiche außerhalb des Terminals und des Flughafens festlegen; Anbieter von Nicht-Bewegungsdienstleistungen und Frachtabfertigungseinrichtungen müssen bei der Festlegung der Luftsicherheitsvorschriften die Sperrgebiete und die genauen Grenzen jedes Sperrgebiets für Bereiche, die nicht zum Flughafen gehören, festlegen.
4. Wenn es zur Verbesserung der Luftsicherheit am Flughafen oder zum Schutz des Geländes oder für den zivilen Flugbetrieb erforderlich ist, vorübergehend neue Sperrzonen einzurichten, schlägt die Flughafensicherheitskontrollstelle dem Flughafenbetreiber die Einrichtung vor und benachrichtigt unverzüglich die Flughafenbehörde und andere in diesem Bereich tätige relevante Stellen. Die vorübergehende Einrichtung von Sperrzonen muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
a) mit einer Frist;
b) Mit einem harten oder weichen Zaun als Abgrenzung; entsprechende Warnschilder;
c) mit einer Luftsicherheitskontrollstelle und dem Einsatz von Luftsicherheitskontrollbeamten zur Inspektion und Überwachung während der Einrichtungsdauer;
d) mit geeigneten Luftsicherheitsmaßnahmen;
e) Wenn die vorübergehende Einrichtung von Sperrgebieten länger als 24 Stunden dauert, muss die schriftliche Zustimmung der vietnamesischen Zivilluftfahrtbehörde eingeholt werden.

5. Die Einrichtung von Sperrgebieten und die Anwendung von Inspektions- und Überwachungsmaßnahmen zur Luftsicherheit für jedes Sperrgebiet müssen geeignet sein, um die Luftsicherheit zu gewährleisten und normale Aktivitäten in den Sperrgebieten nicht zu behindern. Die Behörde, die Sperrgebiete einrichtet, muss Warnschilder mit der Aufschrift „SPARUNGSGEBIET“ an geeigneten, leicht erkennbaren Stellen zwischen dem Sperrgebiet und öffentlichen Bereichen anbringen.
Regelungen zur Einrichtung von Luftsicherheitsbereichen
„Informieren Sie sich über die Vorschriften zur Einrichtung von Sperrgebieten, um eine optimale Flugsicherheit zu gewährleisten und Passagiere wirksam zu schützen.“
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+ Khu vực sản xuất, chế biến, cung ứng suất ăn; Khu vực kho nhiên liệu cung cấp cho tàu bay; Trung tâm khẩn nguy cảng hàng không; Trung tâm khẩn nguy hàng không quốc gia;
+ Trung tâm kiểm soát đường dài, cơ sở kiểm soát tiếp cận, trung tâm quản lý luồng không lưu; Đài kiểm soát tại sân bay, trạm ra-đa kiểm soát không lưu, trạm thông tin điều hành bay; Trạm cấp điện, cấp nước của cảng hàng không, sân bay (nằm ngoài khu vực hạn chế nhà ga, sân bay);
+ Khu vực từ điểm soi chiếu hành lý ký gửi vào bên trong nhà ga; Khu vực từ điểm soi chiếu hàng hóa, bưu gửi để vận chuyển bằng tàu bay vào bên trong nhà ga, nhà kho;
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+ Es ist so, als ob Sie sich für eine Weile entscheiden würden , sân bay, quản lý tòa nhà; phòng giám sát an ninh bằng ca-me-ra; nơi đặt thiết bị điều khiển hệ thống phát thanh, phát hình của cảng hàng không, sân bay; Es ist nicht möglich, dass Sie Ihren Urlaub in der Bucht verbringen.
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