Vietnamesische Staatsbürger, die im Ausland eine Passausstellung beantragen
Von Hoa Nguyen
24/10/2024
Dieser Artikel beantwortet die Fragen vietnamesischer Bürger, ob sie einen Reisepass beantragen können, während sie im Ausland leben oder arbeiten. Informieren Sie sich über die Vorschriften, Bedingungen und erforderlichen Verfahren, um Ihre Rechte auch außerhalb Ihres Heimatlandes zu wahren. Der Artikel enthält detaillierte Informationen und spezifische Anweisungen, um Ihnen diesen Vorgang zu erleichtern.

Gemäß Artikel 16 des Gesetzes über die Ein- und Ausreise vietnamesischer Staatsbürger aus dem Jahr 2019 können vietnamesische Staatsbürger bei Bedarf im Ausland einen regulären Reisepass beantragen.
In solchen Fällen muss der Antragsteller ein ausgefülltes Antragsformular mit allen Angaben, zwei Porträtfotos, die erforderlichen relevanten Dokumente sowie den vietnamesischen Reisepass oder relevante persönliche Dokumente vorlegen, die von einer autorisierten vietnamesischen Agentur ausgestellt wurden.
Wenn kein vietnamesischer Reisepass vorhanden ist, muss der Antragsteller persönliche Dokumente vorlegen, die von der zuständigen Behörde des ausländischen Staates ausgestellt wurden, sowie Dokumente, die die vietnamesische Staatsbürgerschaft belegen oder Dokumente, die zur Feststellung der vietnamesischen Staatsbürgerschaft gemäß dem Staatsbürgerschaftsgesetz dienen.
Der erstmalige Passantrag sollte bei der vietnamesischen Vertretung im Gastland gestellt werden. Nachfolgende Passanträge sollten bei der vietnamesischen Vertretung an einem geeigneten Ort im Ausland gestellt werden.

Die beauftragte Person ist für den Empfang des Antrags, der Fotos und der relevanten Dokumente verantwortlich. Sie überprüft und vergleicht die Informationen in der nationalen Datenbank zur Ein- und Ausreise vietnamesischer Staatsbürger, macht Fotos und nimmt die Fingerabdrücke des Antragstellers für den ersten elektronischen Reisepass mit eingebettetem Chip. Sie erteilt einen Termin zur Ergebnisausgabe.
Innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang des ersten Passantrags und drei Werktagen nach Eingang weiterer Passanträge teilt die vietnamesische Vertretung im Ausland, bei der der Antrag eingeht, dem Antragsteller das Ergebnis mit, sofern ausreichende Gründe für die Ausstellung des Passes vorliegen. Darüber hinaus benachrichtigt sie die Einwanderungsbehörde des Ministeriums für öffentliche Sicherheit und in Fällen, die nicht mit der nationalen Datenbank zur Ein- und Ausreise vietnamesischer Staatsbürger verbunden sind, die Konsularabteilung des Außenministeriums.

Wenn keine ausreichenden Voraussetzungen für die Passausstellung vorliegen oder mehr Zeit für die Feststellung der Voraussetzungen für die Passausstellung benötigt wird, wird die vietnamesische Vertretung im Ausland dem Antragsteller unter Angabe der Gründe schriftlich antworten. Die Verlängerungsfrist für die Feststellung der Voraussetzungen für die Passausstellung beträgt:
- Innerhalb von 3 Werktagen nach Eingang des Antrags sendet die vietnamesische Vertretung im Ausland ein Standardformular zur Überprüfung an die Konsularabteilung des Außenministeriums und die Einwanderungsabteilung des Ministeriums für öffentliche Sicherheit.
- Innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt des Dokumentenaustauschs antworten die Konsularabteilung des Außenministeriums und die Einwanderungsabteilung des Ministeriums für öffentliche Sicherheit der vietnamesischen Vertretung im Ausland schriftlich.
- Innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt der Antwort der Konsularabteilung des Außenministeriums, der Einwanderungsbehörde des Ministeriums für öffentliche Sicherheit und der vietnamesischen Vertretung im Ausland stellt die vietnamesische Vertretung im Ausland den Reisepass aus und teilt dem Antragsteller das Ergebnis mit. Wird der Reisepass nicht ausgestellt, antwortet die vietnamesische Vertretung im Ausland dem Antragsteller schriftlich unter Angabe der Gründe.
Antragsteller, die die Ausstellung eines Reisepasses wünschen, können die Zustellung des Ergebnisses an einem anderen Ort als dem Büro beantragen und müssen hierfür eine Servicegebühr entrichten.
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