Heiratsregistrierungsprofil mit ausländischen Elementen in Vietnam, das Ausländer kennen müssen
Von Hoa Nguyen
01/11/2024
Detaillierte Anleitung zu den Verfahren und erforderlichen Dokumenten für die Eheregistrierung mit ausländischen Anteilen in Vietnam. Dieser Artikel hilft Ausländern, die Schritte und rechtlichen Anforderungen zu verstehen, um einen reibungslosen und legalen Registrierungsprozess zu gewährleisten.

Basierend auf dem Ehe- und Familiengesetz von 2014 und der Entscheidung 2228/QĐ-BTP des Justizministeriums vom 14.11.2022 zur Regelung der Bekanntgabe neuer Verwaltungsverfahren sieht das Profil der Eheregistrierung mit ausländischen Elementen in Vietnam wie folgt aus:
- Heiratsregistrierungsformular gemäß Vorlage, das die vollständigen Angaben beider Parteien enthält, männlich, weiblich. Beide Parteien können gemeinsam ein Heiratsregistrierungsformular ausfüllen (wenn die Person das Profil direkt einreichen möchte);
- Interaktives elektronisches Formular zur Eheschließungsregistrierung (wird von der Person bereitgestellt, die die Informationen gemäß den Anweisungen auf dem öffentlichen Serviceportal bereitstellt, wenn die anfragende Person sich für die Online-Einreichung des Profils entscheidet);
- Die Person, die die Eheschließung beantragt, muss folgende Unterlagen einreichen/vorlegen (direkt) oder hochladen (online):
* Einzureichende Unterlagen:
- Bestätigungsschreiben einer zuständigen Gesundheitsorganisation in Vietnam oder im Ausland, in dem bestätigt wird, dass die Ehepartner nicht psychisch krank oder unfähig sind, ihre eigenen Handlungen zu verstehen und zu kontrollieren;
- Nachweis über den Familienstand des Ausländers, ausgestellt von der zuständigen Behörde des Landes, dessen Staatsangehörigkeit die Person besitzt, aus dem hervorgeht, dass die Person derzeit ledig (nicht verheiratet) ist;
+ Falls der ausländische Staat keine Zivilstandsbestätigung ausstellt:
Anstelle der Heiratsurkunde tritt eine von der zuständigen Behörde des ausländischen Staates ausgestellte Urkunde, aus der hervorgeht, dass die Person nach dem Recht dieses Staates heiratsfähig ist.
Die Gültigkeit des Dokuments, das den Familienstand des Ausländers nachweist, wird durch das auf dem Dokument angegebene Ablaufdatum bestimmt.
+ Wenn das Dokument zum Nachweis des Familienstands kein Ablaufdatum angibt:
Dieses Dokument und das Bestätigungsschreiben der Gesundheitsorganisation sind ab dem Ausstellungsdatum 6 Monate lang gültig.
- Ausländer und im Ausland lebende vietnamesische Staatsbürger müssen eine Kopie ihres Reisepasses/alternativer Dokumente vorlegen.
- Bestätigung des Familienstands im Land ansässiger vietnamesischer Staatsbürger.
Liegen Informationen zum Familienstand bereits in den Datenbanken vor, ist eine Anzeige (direkt) oder ein Hochladen (online) nicht erforderlich.
* Zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten müssen die männlichen und weiblichen Parteien je nach Fall die folgenden entsprechenden Dokumente einreichen:
- Vietnamesen, die sich im Ausland scheiden ließen oder deren Ehe für nichtig erklärt wurde, müssen eine Kopie des Scheidungsurteils vorlegen, aus dem hervorgeht, dass die Ehe gesetzeswidrig aufgelöst oder für nichtig erklärt wurde (Scheidungsurteilsvermerk);
- Vietnamesische Staatsbürger, die Beamte oder Staatsbedienstete sind oder in den Streitkräften dienen, müssen ein Dokument der Verwaltungsbehörden bzw. -einheiten vorlegen, das bestätigt, dass die Eheschließung mit einem Ausländer nicht gegen die Vorschriften dieses Sektors verstößt.
- In Fällen, in denen die Person, die die Eheschließung beantragt, für einen begrenzten Zeitraum im Ausland arbeitet, studiert oder beschäftigt ist:
Sie müssen eine Bestätigung des Familienstands vorlegen, die von der diplomatischen Vertretung oder dem Konsulat Vietnams im Ausland ausgestellt wurde.

* Vorzulegende Unterlagen:
- Reisepass oder Personalausweis oder Bürgerausweis oder andere von der zuständigen Behörde ausgestellte Dokumente mit Foto und persönlichen Informationen, die noch immer zum Nachweis der Identität vietnamesischer Bürger gültig sind.
Wenn die personenbezogenen Daten in diesen Dokumenten bereits in den Datenbanken vorhanden sind, werden sie vom System automatisch eingetragen, so dass sie nicht (direkt) angezeigt oder (online) hochgeladen werden müssen;
- Ausländer müssen zum Nachweis ihrer Identität den Originalpass vorlegen. Falls der Ausländer keinen Pass vorweisen kann, kann er ein internationales Reisedokument oder eine Aufenthaltskarte vorlegen.
- Wohnsitznachweis zur Bestimmung des Gerichtsstands der Eheschließung.
Wenn die Angaben zum Wohnsitznachweis bereits in den Datenbanken vorhanden und automatisch ausgefüllt sind, ist ein Vorzeigen (direkt) oder Hochladen (online) nicht erforderlich.
*Notiz

- Für einzureichende oder vorzulegende Unterlagen, wenn die Person, die das Profil direkt einreichen möchte:
+ Bei Dokumenten, die bei der Anmeldung zur Staatsbürgerschaft vorzulegen sind, ist der Empfänger dafür verantwortlich, diese zu überprüfen, mit den Angaben auf dem Formular abzugleichen, ein Foto davon zu machen oder die Angaben zu notieren, sie in der Akte aufzubewahren und der Person, die die Dokumente vorlegt, zurückzugeben, ohne eine Kopie oder Fotokopie des Dokuments anzufordern.
+ Die Person, die die Einbürgerung beantragt, kann eine beglaubigte Kopie des Originals oder eine aus dem Originalregister erstellte Kopie vorlegen oder dem Originaldokument zum Zwecke der Vergleichbarkeit eine Kopie beifügen.
Falls die Person die Vorlage einer dem Originaldokument beigefügten Kopie verlangt, liegt es in der Verantwortung des Empfängers, die Kopie mit dem Original zu überprüfen, abzugleichen und die Bestätigung anschließend zu unterzeichnen, ohne dass von der Person, die die Staatsbürgerschaft beantragt, die Vorlage einer Kopie des Dokuments verlangt wird.
+ Der Empfänger ist dafür verantwortlich, dass ihm die Einbürgerungsakte richtig und vollständig gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zugestellt wird, ohne dass von der einbürgernden Person die Vorlage weiterer, im Staatsbürgerschaftsgesetz nicht vorgeschriebener Unterlagen verlangt wird.
- Für Dokumente, die zusammen mit der Person gesendet werden, die die Online-Einreichung des Profils beantragt:
+ Kopien der mit der Online-Heiratsregistrierungsakte übermittelten Dokumente müssen klar, vollständig und inhaltlich unversehrt sein und mit einer Kamera oder einem Telefon aufgenommen oder mit einem elektronischen Gerät gescannt worden sein. Sie müssen von gültigen, ausgestellten Dokumenten stammen und noch gültig sein.
Wenn die Dokumente von einer zuständigen ausländischen Behörde ausgestellt wurden, müssen sie gemäß den Vorschriften beglaubigt ins Vietnamesische übersetzt werden, außer in Fällen, in denen von der Notwendigkeit einer beglaubigten Übersetzung ausgenommen ist.
+ Liegt den mit der Online-Heiratseinschreibung zu übermittelnden Dokumenten und Dateien bereits eine elektronische Kopie oder ein elektronischer Staatsbürgerschaftsnachweis vor, kann der Antragsteller dieses elektronische Dokument verwenden.
+ Beim Besuch des Bürgeramtes zur Abholung des Ergebnisses (Heiratsurkunde) muss die Person, die die Eheschließung beantragen möchte, das Original der Bestätigung des Familienstands (falls Informationen zum Familienstand nicht in den Datenbanken verfügbar sind), einen Nachweis des Familienstands und eine Bestätigung der Gesundheitsorganisation vorlegen.
Kann der Antragsteller die erforderlichen Unterlagen nicht ordnungsgemäß vorlegen oder sind die vorzulegenden bzw. vorzulegenden Unterlagen verändert, berichtigt oder verfälscht, ist das zuständige Staatsbürgerschaftsamt befugt, das Ergebnis der Eheschließung zu annullieren.
Heiratsregistrierungsprofil von Ausländern in Vietnam
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