Steuerarten Unternehmen müssen zahlen
Von Hoa Nguyen
10/12/2024
Dieser Artikel enthält detaillierte Informationen über die Arten von Steuern, die Unternehmen zahlen müssen, wenn in Vietnam. Von der Körperschaftsteuer, der Mehrwertsteuer zu anderen Steuern, wird der Artikel Ihnen helfen, die Steuerpflichten Ihres Unternehmens besser zu verstehen.

Steuer ist eine obligatorische Zahlung an den Staatshaushalt durch Organisationen, Haushalte, Geschäftshaushalte und Einzelpersonen nach den Bestimmungen der Steuergesetze. Steuer ist ein Instrument, um die Finanzierungsquelle des Staates zu erhöhen, um zu helfen Staatliche Agenturen pflegen, betreiben und erfüllen Funktionen und Aufgaben, um die Gesellschaft zu stabilisieren und zu entwickeln.
Während des Prozesses der Produktion und der Geschäftstätigkeit müssen die Unternehmen folgende Steuern zahlen:
ANHANG Betriebssteuer (Geschäftslizenzgebühr)
1.1. Rechtsgrundlage
- Dekret 22/2020/ND-CP Änderungsdekret 139.2016/ND-CP über die Betriebslizenzgebühren;
- Dekret 139/2016/ND-CP regelt die Lizenzgebühren für Unternehmen.
Die Betriebslizenzgebühr ist eine direkte Gebühr, die auf dem Charterkapital oder Investmentkapital eines Unternehmens erhoben wird.
1.2. Verordnungen zur Erklärung der Gewerbelizenzsteuer
- Einmalige Erklärung, wenn der Gebührenzahler Produktion, Geschäft oder neu gegründet wird.
- Die Frist für die Zahlung von Lizenzgebühren ist der 30. Januar des Solarkalenders.
- Ab dem 25. Februar 2020 werden im ersten Jahr des Betriebs- oder Geschäftsbetriebs (vom 1. Januar bis 31. Dezember) Lizenzgebühren für:
- Neu gegründetes Geschäft;
- Während des Zeitraums der Freistellung von Betriebslizenzgebühren, wenn ein Unternehmen eine Niederlassung, repräsentative Büro oder Geschäftsstelle errichtet, wird die Niederlassung, repräsentative Büro oder Geschäftsstelle von Geschäftslizenzgebühren befreit.
1.3. Steuersatz für Unternehmenslizenzen
Ebene | Charter-Kapital | Schließstufe |
1 | ≥ 10 mrd | 3 mio |
2 | < 10 mrd | 2 mio./jahr |
3 | Repräsentatives Büro oder abhängige Buchhaltung | 1 million/jahr |
2. Mehrwertsteuer (MwSt.)
2.1. Rechtsgrundlage
- Gesetz über die Mehrwertsteuer 2008;
- Gesetz über Mehrwertsteuer, Gesetz über Sonderverbrauchsteuer und Gesetz über Steuerverwaltung, geändert im Jahr 2016.
Die Mehrwertsteuer ist eine indirekte Steuer, die auf den Mehrwert von Waren und Dienstleistungen aus der Produktion, dem Umlauf in den Verbrauchsprozeß berechnet wird.
2.2. Frist für den Erlaß der Mehrwertsteuererklärung
- Falls das Unternehmen monatlich erklärt, beträgt die Frist 20 Tage ab Ende dieses Monats.
- Für den Fall, dass das Unternehmen vierteljährlich erklärt, beträgt die Frist für die Einreichung 30 Tage ab Ende dieses Quartals.
- Frist für die MwSt.-Zahlung: Gleiche Frist für die Einreichung der Mehrwertsteuererklärung.
2.3. Berechnungsmethode
- Berechnung der Mehrwertsteuer nach Abzugsmethode:
Steuerschuld | = | MwSt | – | MwSt |
- Berechnung der Mehrwertsteuer nach direkter Methode
Steuerschuld | = | Einnahmen | x | Prozentsatz |
Da drin:
- Der Umsatz zur Berechnung der Mehrwertsteuer ist der Gesamtbetrag der tatsächlichen Verkäufe von Waren und Dienstleistungen, die auf Umsatzrechnungen für Waren und Dienstleistungen, die der Mehrwertsteuer unterliegen, erfasst werden, einschließlich Zuschlägen und zusätzlichen Gebühren, die der Geschäftsbetrieb berechtigt ist.
- Der prozentuale Satz der Umsatzsteuer wird für jede Tätigkeit wie folgt festgelegt:
- Verteilung und Lieferung von Waren: 1%.
- Dienstleistungen, Bau ohne Materialien: 5%.
- Produktion, Transport, Dienstleistungen im Zusammenhang mit Waren, Bau mit kontrahierten Materialien: 3%.
- Sonstige Geschäftstätigkeiten: 2 %.
3. Einkommensteuer (CIT)
3.1. Rechtsgrundlage
- Gesetz über die Körperschaftsteuer 2008;
- Gesetz zur Änderung der Steuergesetze 2014.
Die Körperschaftsteuer ist eine direkte Steuer, die auf die endgültigen Produktions- und Geschäftsergebnisse eines Unternehmens erhoben wird.
3.2. Regelungen zur Körperschaftsteuererklärung
- Gemäß Artikel 17 des Kreises 151/2014/TT-BTC vom 10. Oktober 2014 des Finanzministeriums: Unternehmen müssen keine vorläufige Körperschaftsteuererklärung erstellen, sie müssen nur den vorläufigen Zahlungsbetrag auf der Grundlage der Ergebnisse der Produktions- und Geschäftstätigkeit des Unternehmens spätestens am 30. Tag nach Ende des Quartals berechnen, in dem die Steuerpflicht entsteht.
- Körperschaftsteuerabrechnung: Die Frist für die Einreichung von Dokumenten ist spätestens am 90. Tag ab Ende des Kalenderjahres oder des Geschäftsjahres. Ab dem 1. Juli 2020 ist nach dem Steuergesetz 38/2019/QH14 die Frist für die Körperschaftsteuerabrechnungsunterlagen spätestens am letzten Tag des 3. Monats ab Ende des Kalenderjahres oder des Geschäftsjahres.
3.3. Methode zur Berechnung der Körperschaftsteuer
Körperschaftsteuer | = | (Tabelleneinkommen) | – | Teil des Wissenschafts- und Technologiefondsangebots) | x | Steuersatz | |||||
Steuereinnahmen | = | Steuereinnahmen | – | (steuerfreies einkommen + | Vorübergehende Verluste) | ||||||
Steuerpflichtiges Einkommen = (Revenue – Abzugskosten) + Sonstige Einnahmen
4. Persönliche Einkommensteuer (PIT)
4.1. Rechtsgrundlage
- Das im Jahr 2012 geänderte Einkommensteuergesetz 2007;
- Gesetz zur Änderung der Steuergesetze 2014;
- Kreis 111/2013/TT-BTC.
Die persönliche Einkommensteuer ist eine direkte Steuer, die auf das Einkommen der Arbeitnehmer erhoben wird.
4.2. Vorschriften über die persönliche Einkommensteuererklärung
- Unternehmen erklären und zahlen die persönliche Einkommensteuer monatlich (falls Unternehmen die Mehrwertsteuer monatlich erklären und die Höhe der persönlichen Einkommensteuer im Monat beträgt 50 Millionen VND oder mehr): Spätestens am 20. Tag des folgenden Monats.
- Unternehmen erklären und zahlen die persönliche Einkommensteuer vierteljährlich (falls Unternehmen die Mehrwertsteuer vierteljährlich erklären oder Unternehmen die Mehrwertsteuer monatlich erklären und der Betrag der im Monat zu zahlenden persönlichen Einkommensteuer beträgt weniger als 50 Millionen VND): Spätestens am 30. Tag des folgenden Quartals.
4.3. Methode zur Berechnung der persönlichen Einkommensteuer
- Für Bewohner mit Arbeitsverträgen von 3 Monaten oder mehr: Die Abzüge werden nach dem progressiven Steuerplan vorgenommen, und der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Familienabzüge vor Abzügen. Die Einkommenszahlungsorganisation ist für die Abrechnung im Auftrag berechtigter Personen verantwortlich.
- Für Personen ohne Arbeitsvertrag oder mit einem Arbeitsvertrag von weniger als 03 Monaten: Direkt abziehen 10% an der Quelle, bevor das Einkommen mit einer Gesamtzahlung von 2.000.000 VND oder mehr, nicht abziehbar für Familienverhältnisse, sondern kann eine Verpflichtung 02/CK-TNCN (wenn möglich) für die Organisation, Einkommen vorübergehend zu zahlen, ohne Steuern dieser Personen.
- Für nicht gebietsansässige Personen: 20 % vor der Zahlung des Einkommens.
5. Einige andere Steuern basierend auf den Merkmalen jedes Unternehmens
5.1. Quellensteuer
Ressourcensteuer ist eine Art indirekter Steuer, dies ist die Höhe des Geldes, die Organisationen und Einzelpersonen zahlen müssen, um den Staat bei der Nutzung der natürlichen Ressourcen.
- Anwendbar für Unternehmen mit mineralischen Verwertungsaktivitäten.
- Steuergrundlage Grundlage für die Berechnung der Ressourcensteuer ist die steuerpflichtige Ressourcenleistung, Ressourcensteuerpreis und Ressourcensteuersatz.
- Ressourcensteuer = Ressourcenabgabe x Steuerpreis x Steuersatz.
- Die Frist für die Einreichung von monatlichen Ressourcensteuererklärungen ist spätestens am 20. des folgenden Monats. Der jährliche Bericht über die Ressourcenbesteuerung muss spätestens am 90. Tag ab Ende des Kalenderjahres oder des Geschäftsjahres vorgelegt werden.
5.2. Ausfuhr- und Einfuhrabgabe
Die Einfuhr- und Ausfuhrsteuer ist eine indirekte Steuer auf Waren, die durch Vietnams Grenztore und Grenzen exportiert und importiert werden; Waren, die von Grenzbewohnern gekauft, verkauft und ausgetauscht werden, und andere Waren, die gekauft, verkauft und ausgetauscht werden, gelten als exportierte und importierte Waren.
- Ausfuhr- und Einfuhrabgabe = tatsächliche Menge der ausgeführten und eingeführten Waren auf der Zollanmeldung x Wert jeder Position x Steuersatz.
- Die Frist für die Zahlung der Ausfuhrsteuer und der Einfuhrsteuer ist wie folgt festgelegt:
- Für ausgeführte Waren ist es dreißig Tage ab dem Datum, an dem der Steuerzahler die Zollerklärung registriert.
- Bei eingeführten Konsumgütern sind vor dem Eingang der Ware Steuern zu entrichten; bei einer Garantie für den Steuerbetrag ist die Steuerfrist der Garantiezeitraum, jedoch nicht mehr als dreißig Tage ab dem Zeitpunkt, an dem der Steuerzahler die Zollerklärung registriert.
- Für eingeführte Waren, die Lieferungen und Rohstoffe für die Herstellung von Ausfuhrwaren sind, beträgt die Steuerzahlungsfrist zweihundertsiebzig Tage ab dem Datum, an dem der Steuerzahler die Zollanmeldung registriert; in Sonderfällen kann die Steuerzahlungsfrist mehr als zweihundertfünfzig Tage nach dem Produktionszyklus und der Reserve von Lieferungen und Rohstoffen des Unternehmens nach den Regierungsvorschriften betragen.
- Für Waren, die nach der Methode der vorübergehenden Einfuhr, der Wiederausfuhr oder der vorübergehenden Ausfuhr, der Wiedereinfuhr gehandelt werden, beträgt sie fünfzehn Tage nach Ablauf der vorübergehenden Einfuhr, der Wiederausfuhr oder der vorübergehenden Ausfuhr, der Wiedereinfuhrzeit nach den Vorschriften der zuständigen staatlichen Stelle.
- Außer den oben genannten Fällen beträgt die Steuerfrist für eingeführte Waren dreißig Tage ab dem Zeitpunkt, an dem der Steuerzahler die Zollerklärung registriert.
5.3. Umweltschutzsteuer
Umweltschutzsteuer ist eine indirekte Steuer, die auf Produkte und Waren erhoben wird (nachfolgend als Waren bezeichnet), die bei Verwendung negative Auswirkungen auf die Umwelt verursachen.
- Anwendbar für Unternehmen: Bei der Herstellung oder Einfuhr von Gütern, die einer Umweltschutzsteuer unterliegen, nach den Bestimmungen des Gesetzes über Umweltschutzsteuer 2010.
- Umweltschutzsteuer = Anzahl der steuerpflichtigen Güter x absolute Steuer.
- Umweltschutzsteuer wird nur einmal für hergestellte oder eingeführte Waren gezahlt.
- Für inländische Erzeugnisse: Umweltschutzsteuerzahler übermitteln der Direktsteuerbehörde Umweltschutzsteuererklärungen.
- Für eingeführte Waren: Steuerpflichtige übermitteln der Zollbehörde Steuererklärungen, wenn die Zollverfahren durchgeführt werden.
5.4. Sonderverbrauchsteuer
Besondere Verbrauchsteuer ist eine indirekte Steuer, die auf bestimmte Sondergüter erhoben wird, die direkt von Unternehmen produziert und verkauft oder von Unternehmen importiert und verkauft werden.
- Anwendbar für Unternehmen: Handelt es sich um Tätigkeiten der Herstellung oder der Einfuhr von Waren oder Dienstleistungen, die einer besonderen Verbrauchsteuer unterliegen.
- Sonderverbrauchsteuer = steuerpflichtiger Preis x Steuersatz.
- Die Frist für die Abgabe einer monatlichen Sondersteuererklärung ist spätestens am 20. Tag des Monats nach dem Monat, in dem die Steuerschuld entsteht.
5.5. Nichtlandwirtschaftliche Grundsteuer
Nichtlandnutzungssteuer ist eine direkte Steuer, die auf nichtlandwirtschaftliche Flächen erhoben wird, die für die Produktion verwendet werden, Investitionsvorhaben Umsetzung, Bau von Agentur-Hauptsitz, etc.
- Landnutzungssteuer = Landnutzungsfläche x Steuerpreis von 1 m2 x Steuersatz.
- Land für die nichtlandwirtschaftliche Produktion und das Geschäft gilt für einen Steuersatz von 0,03%.
- Die Frist für die Zahlung der jährlichen Steuern ist der 31. Dezember jedes Jahres.
- Die Steuerpflichtigen haben das Recht, einmal oder zweimal jährlich Steuern zu zahlen und müssen ihre Steuerpflichten spätestens am 31. Dezember jedes Jahres abschließen. Die Frist für die Zahlung der Differenz, die vom Steuerzahler in der Allgemeinen Erklärung festgelegt wird, ist spätestens 31. März des Folgejahres.
- Für den Fall, dass der Steuerzahler innerhalb eines stabilen 5-Jahres-Zyklus für viele Jahre einmal Steuern zahlen möchte, ist die letzte Steuerfrist der 31. Dezember des Jahres des Antrags.
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